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Dienstwagen mit 1 % regelung Lohnabrechnung


spion77

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Hi hoffe hier kennt sich einer mit dienstwagen aus und kann mir mal helfen wie man das berechnet was man als nettolohn raus bekommt ???

 

die eck daten alles angenommene zahlen ;-)

 

monats brutto gehalt = 3500

steuer klasse =1

arbeits ort =hessen

Keine freibeträge

Keine kirchen steuer

Plichtversichert

 

Pauschale regleung also kein fahrtenbuch

Mit Privater nutzung

und einsatzwechseltätigkeit wenn das nicht zu berechen ist dann mit 40 Km fahrt weg

Listenpreis vom fahrzeug 35000 euro

jetzt meine frage wie rechnet man das aus was mir bei den angenommen zahlen als Netto gehalt bleiben würde

 

 

Hoffe mir kann einer helfen gruß

spion

 

hoffe ihr könnt mir helfen

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ich habe auch einen Dienstwagen mit 1 % Regelung, bei mir kommt der betrag (35000 Neupreis = 350,00 1%) auf mein Bruttogehalt drauf nach Abzug der Steuern und sonstigen abgaben wir er vom Nettolohn wieder abgezogen, das macht bei mir ca. 100,00 im monat aus.

 

Edit: ich habe in etwa den selben bruttobetrag allerdings lohnsteuerklasse 3

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heist also

bei einem brútto gehalt von 3500

ist das eigentliche bruto + 1%

 

also 3850 brutto

bekommt man ca 2122 netto raus

 

minus 350 für den dienstagwn

 

sind wir bei

1772 euro minsu meinen eigen anteil von ich sage mal 50 euro

 

sind am ende 1722 euro Netto richtig ´?

 

da ich ja keine fahrten versteuern muss wegen der einsatzwechsletätigkeit ist das richtig ??

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der geldwerte vorteil wird immer vom listenpreis berechnet , egal wie alt das fahrzeug ist und egal was die firma letztenlich bezahlt hat. rabatte werden nicht berücksichtigt. dieses 1 % wird zum brutto dazugezählt , versteuert und wieder abgezogen. ein kollege von mir führt ein fahrtenbuch mit geringen privatfahrten und bekommt angeblich den geldwerten vorteil beim ausgleich zurück. laut meinem steuerberater sei es ab dem steuerjahr 2006 sinnvoll ein fahrtenbuch zu führen. ist auch nachträglich möglich zu erstellen. ich war aber bisher zu faul um die daten zu erfassen. aber vieleicht bringt ein steuerprofi hier licht ins dunkel

 

grüsse grossvater

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Gast happymetal666

also zu den berechnungen hab ich nun um 3 uhr nachts nicht richtig lust, aber soviel zum fahrtenbuch ab 2006.

die 1% methode ist ab 2006 auch nur noch für fahrzeuge anwendbar, die zum großteil betrieblich genutzt werden, also meines wissens nach 50 prozent.

und diese überwiegende betriebliche nutzung ist glaubhaft darzulegen, am einfachsten über ein fahrtenbuch.

von einer wirklichen pflicht zum fahrtenbuch kann hier also keine rede sein, de facto existiert sie aber.

traurig schizophren: um eine andere methode als das aufwendige fahrtenbuch-führen zu vermeiden, muss ich ein fahrtenbuch verwenden, oder ich bleib auf meinen kfz-kosten sitzen.

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Ich fahre inen Sienstwagen und ich habe mittels Excel mir die Werte ausgerechnet:

 

1% des Bruttolistenpreises deines Dienstwagens

+

0,03% des Bruttolistenpreises x einfache Entfernung Wohnort/Dienstsitz (in Deinem Fall 40km)

 

auf dein aktuelles Brutto drauf, durch den Gehaltsrechner z.B. Focus Gehaltsrechner

 

und die o.g. Summen wieder vom Netto ab. Das ist Dein neues Netto!!!

 

HTH

Gruß

Scorpy

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also zu den berechnungen hab ich nun um 3 uhr nachts nicht richtig lust, aber soviel zum fahrtenbuch ab 2006.

die 1% methode ist ab 2006 auch nur noch für fahrzeuge anwendbar, die zum großteil betrieblich genutzt werden, also meines wissens nach 50 prozent.

und diese überwiegende betriebliche nutzung ist glaubhaft darzulegen, am einfachsten über ein fahrtenbuch.

von einer wirklichen pflicht zum fahrtenbuch kann hier also keine rede sein, de facto existiert sie aber.

traurig schizophren: um eine andere methode als das aufwendige fahrtenbuch-führen zu vermeiden, muss ich ein fahrtenbuch verwenden, oder ich bleib auf meinen kfz-kosten sitzen.

die überwiegend betriebliche Nutzung eines Fahzeuges wird bei Überlassung durch den Arbeitgeber von der Finanzverwaltung unterstellt. Der Nachweis ist somit nur von Selbständigen zu erbringen und kann durch ein Fahrtenbuch oder auch anderen Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum erbracht werden.

 

Das Fahrzeug kostet dich je nach Krankenkasse (13,8%) ca. 185 Euro. Ein event. Eigenanteil ist nicht berücksichtigt.

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Ich habs mal kurz im Lohnprogramm durchgerechnet: Ich bin mal von einem KV-Satz von 13,8& ausgegangen

 

ohne Kfz: Brutto 3500, netto 1.968,37

 

Berechnung Kfz-Sachbezug: 35000 (Listenpreis) * 1% = 350

 

Wohnung-Arbeitsstätte: einfache Entfernung 40 km 35000 * 0,03% * 40 = 420

 

Geldwerter Vorteil insgesamt 350+420=770

 

mit Kfz 1: 3500+770=4270, Auszahlungsbetrag 1.562,45

 

Wenn der Arbeitgeber nun noch pauschaliert (Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte) ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 1.658,91

 

Ohne Fahrten Wohnung Arbeitsstätte ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 1.784,88

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Ich habs mal kurz im Lohnprogramm durchgerechnet: Ich bin mal von einem KV-Satz von 13,8& ausgegangen

 

ohne Kfz: Brutto 3500, netto 1.968,37

 

Berechnung Kfz-Sachbezug: 35000 (Listenpreis) * 1% = 350 €

 

Wohnung-Arbeitsstätte: einfache Entfernung 40 km 35000 * 0,03% * 40 = 420€

 

Geldwerter Vorteil insgesamt 350+420=770€

 

mit Kfz 1: 3500+770=4270€, Auszahlungsbetrag 1.562,45

 

Wenn der Arbeitgeber nun noch pauschaliert (Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte) ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 1.658,91€

 

Ohne Fahrten Wohnung Arbeitsstätte ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 1.784,88 €

ich bin auf die gleichen Zahlen gekommen, habe das Ergebnis nur aufgerundet ;)

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und wie ist das bei einer einstazwechseltätikeit ?

 

dann muss ich doch die fahrten zwichen büro und zuhause auch nicht versteuern richtig ?

 

das heist mein geldwertevorteil wären nur 350 euro richtig ?

 

 

das heist brutto

 

3500+350=3850 netto wären das

 

2134netto -350 geldwerter vorteil

 

=1784 ausbezahlt?

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Solange Du das Fahrzeug nur rein dienstlich benutzt ist die Sache relativ einfach:

 

Bei Einsatz an Unregelmäßigen Arbeitsstätten (Beamtendeutsch) must Du für die Fahrt zum Büro nichts versteuern! Das gilt allerdings nur so lange wie Du im Jahresschnitt nicht mehr als 20% Deiner Arbeitszeit (ohne Urlaub/Krankheit/sonstiger Fehlzeiten) im Büro verbringst.

 

Bei Privatnutzung wird die Sache dann deutlich komplizierter - da solltest Du Dich dann unbedingt vom Betriebsrat beraten lassen, sonst können äusserst unangenehme finanzielle Überraschungen auf Dich zukommen.

 

Abgesehen vom Finanzamt kann auch der Arbeitgeber - wie bei mir - dann einen Obolus verlangen.

 

cu

roni.x

 

PS Die oben angesprochenen 20% sind übrigens Dein eigenes Risiko - bei Überschreitung meldet sich das Finanzamt bei Dir und will Geld haben!!!

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Kleiner Tip am Rande.

 

Führe ein Fahrtenbuch und Du hast eventuell mit den Steuern keinen Stress!!!

Es gibt nämlich eine Regelung, die kurioserweise von vielen nicht beachtet wird.

Wenn Du von allen gefahren Kilometern, Deine privaten Kilometer abziehst und der Privatanteil 5% nicht übersteigt, dann zieht die 1%-Regel nicht. Das bedeutet, der privat-Anteil fällt unter den Tisch und es sind alles reine Betriebsfahrten.

 

motzkopf

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du hast nen Dienstwagen mit 35.000 Euro Listen Preis =

 

dein Gehalt

 

+ 350 Euro (1% Listenpreis)

 

+ Wenn nicht im vertrag Homeoffice steht Km Wohnung Firma * 0,01 %

 

= Zu Versteuerndes Gehalt

 

Gehalt nach Steuern

 

- 350 Euro (1 % Listenpreis)

 

- Wenn nicht im vertrag Homeoffice steht Km Wohnung Firma * 0,01 %

 

= Reales Gehalt !

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