spion77 Geschrieben 14. September 2006 Melden Share Geschrieben 14. September 2006 Hi hoffe hier kennt sich einer mit dienstwagen aus und kann mir mal helfen wie man das berechnet was man als nettolohn raus bekommt ??? die eck daten alles angenommene zahlen ;-) monats brutto gehalt = 3500 steuer klasse =1 arbeits ort =hessen Keine freibeträge Keine kirchen steuer Plichtversichert Pauschale regleung also kein fahrtenbuch Mit Privater nutzung und einsatzwechseltätigkeit wenn das nicht zu berechen ist dann mit 40 Km fahrt weg Listenpreis vom fahrzeug 35000 euro jetzt meine frage wie rechnet man das aus was mir bei den angenommen zahlen als Netto gehalt bleiben würde Hoffe mir kann einer helfen gruß spion hoffe ihr könnt mir helfen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast pünktchen Geschrieben 14. September 2006 Melden Share Geschrieben 14. September 2006 ich habe auch einen Dienstwagen mit 1 % Regelung, bei mir kommt der betrag (35000 Neupreis = 350,00 1%) auf mein Bruttogehalt drauf nach Abzug der Steuern und sonstigen abgaben wir er vom Nettolohn wieder abgezogen, das macht bei mir ca. 100,00 im monat aus. Edit: ich habe in etwa den selben bruttobetrag allerdings lohnsteuerklasse 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
spion77 Geschrieben 14. September 2006 Autor Melden Share Geschrieben 14. September 2006 heist also bei einem brútto gehalt von 3500 ist das eigentliche bruto + 1% also 3850 brutto bekommt man ca 2122 netto raus minus 350 für den dienstagwn sind wir bei 1772 euro minsu meinen eigen anteil von ich sage mal 50 euro sind am ende 1722 euro Netto richtig ´? da ich ja keine fahrten versteuern muss wegen der einsatzwechsletätigkeit ist das richtig ?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast pünktchen Geschrieben 14. September 2006 Melden Share Geschrieben 14. September 2006 ja, bei mir ist das wenigstens so, einen eigenanteil muss ich nicht bezahlen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Grossvater Geschrieben 14. September 2006 Melden Share Geschrieben 14. September 2006 der geldwerte vorteil wird immer vom listenpreis berechnet , egal wie alt das fahrzeug ist und egal was die firma letztenlich bezahlt hat. rabatte werden nicht berücksichtigt. dieses 1 % wird zum brutto dazugezählt , versteuert und wieder abgezogen. ein kollege von mir führt ein fahrtenbuch mit geringen privatfahrten und bekommt angeblich den geldwerten vorteil beim ausgleich zurück. laut meinem steuerberater sei es ab dem steuerjahr 2006 sinnvoll ein fahrtenbuch zu führen. ist auch nachträglich möglich zu erstellen. ich war aber bisher zu faul um die daten zu erfassen. aber vieleicht bringt ein steuerprofi hier licht ins dunkel grüsse grossvater Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast happymetal666 Geschrieben 15. September 2006 Melden Share Geschrieben 15. September 2006 also zu den berechnungen hab ich nun um 3 uhr nachts nicht richtig lust, aber soviel zum fahrtenbuch ab 2006. die 1% methode ist ab 2006 auch nur noch für fahrzeuge anwendbar, die zum großteil betrieblich genutzt werden, also meines wissens nach 50 prozent. und diese überwiegende betriebliche nutzung ist glaubhaft darzulegen, am einfachsten über ein fahrtenbuch. von einer wirklichen pflicht zum fahrtenbuch kann hier also keine rede sein, de facto existiert sie aber. traurig schizophren: um eine andere methode als das aufwendige fahrtenbuch-führen zu vermeiden, muss ich ein fahrtenbuch verwenden, oder ich bleib auf meinen kfz-kosten sitzen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
scorpy_63 Geschrieben 15. September 2006 Melden Share Geschrieben 15. September 2006 Ich fahre inen Sienstwagen und ich habe mittels Excel mir die Werte ausgerechnet: 1% des Bruttolistenpreises deines Dienstwagens + 0,03% des Bruttolistenpreises x einfache Entfernung Wohnort/Dienstsitz (in Deinem Fall 40km) auf dein aktuelles Brutto drauf, durch den Gehaltsrechner z.B. Focus Gehaltsrechner und die o.g. Summen wieder vom Netto ab. Das ist Dein neues Netto!!! HTH Gruß Scorpy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast catman Geschrieben 15. September 2006 Melden Share Geschrieben 15. September 2006 naja wenn du lohnsteuerklasse 1 hast und du von den daten dort oben ausgehst wird dich das auto ca. 230 Euro netto im Monat kosten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jogi29 Geschrieben 15. September 2006 Melden Share Geschrieben 15. September 2006 also zu den berechnungen hab ich nun um 3 uhr nachts nicht richtig lust, aber soviel zum fahrtenbuch ab 2006.die 1% methode ist ab 2006 auch nur noch für fahrzeuge anwendbar, die zum großteil betrieblich genutzt werden, also meines wissens nach 50 prozent. und diese überwiegende betriebliche nutzung ist glaubhaft darzulegen, am einfachsten über ein fahrtenbuch. von einer wirklichen pflicht zum fahrtenbuch kann hier also keine rede sein, de facto existiert sie aber. traurig schizophren: um eine andere methode als das aufwendige fahrtenbuch-führen zu vermeiden, muss ich ein fahrtenbuch verwenden, oder ich bleib auf meinen kfz-kosten sitzen. die überwiegend betriebliche Nutzung eines Fahzeuges wird bei Überlassung durch den Arbeitgeber von der Finanzverwaltung unterstellt. Der Nachweis ist somit nur von Selbständigen zu erbringen und kann durch ein Fahrtenbuch oder auch anderen Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum erbracht werden. Das Fahrzeug kostet dich je nach Krankenkasse (13,8%) ca. 185 Euro. Ein event. Eigenanteil ist nicht berücksichtigt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
spion77 Geschrieben 15. September 2006 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2006 Super vielen dank jetzt weiss ich was sache ist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sisul83 Geschrieben 15. September 2006 Melden Share Geschrieben 15. September 2006 Ich habs mal kurz im Lohnprogramm durchgerechnet: Ich bin mal von einem KV-Satz von 13,8& ausgegangen ohne Kfz: Brutto 3500, netto 1.968,37 Berechnung Kfz-Sachbezug: 35000 (Listenpreis) * 1% = 350 Wohnung-Arbeitsstätte: einfache Entfernung 40 km 35000 * 0,03% * 40 = 420 Geldwerter Vorteil insgesamt 350+420=770 mit Kfz 1: 3500+770=4270, Auszahlungsbetrag 1.562,45 Wenn der Arbeitgeber nun noch pauschaliert (Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte) ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 1.658,91 Ohne Fahrten Wohnung Arbeitsstätte ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 1.784,88 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jogi29 Geschrieben 15. September 2006 Melden Share Geschrieben 15. September 2006 Ich habs mal kurz im Lohnprogramm durchgerechnet: Ich bin mal von einem KV-Satz von 13,8& ausgegangen ohne Kfz: Brutto 3500, netto 1.968,37 Berechnung Kfz-Sachbezug: 35000 (Listenpreis) * 1% = 350 Wohnung-Arbeitsstätte: einfache Entfernung 40 km 35000 * 0,03% * 40 = 420 Geldwerter Vorteil insgesamt 350+420=770 mit Kfz 1: 3500+770=4270, Auszahlungsbetrag 1.562,45 Wenn der Arbeitgeber nun noch pauschaliert (Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte) ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 1.658,91 Ohne Fahrten Wohnung Arbeitsstätte ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 1.784,88 ich bin auf die gleichen Zahlen gekommen, habe das Ergebnis nur aufgerundet Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
spion77 Geschrieben 15. September 2006 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2006 und wie ist das bei einer einstazwechseltätikeit ? dann muss ich doch die fahrten zwichen büro und zuhause auch nicht versteuern richtig ? das heist mein geldwertevorteil wären nur 350 euro richtig ? das heist brutto 3500+350=3850 netto wären das 2134netto -350 geldwerter vorteil =1784 ausbezahlt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
spion77 Geschrieben 16. September 2006 Autor Melden Share Geschrieben 16. September 2006 noch mal schieb weiss das einer wie sich das mit einsatzwechseltätigkeit verhält ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast roni.x Geschrieben 17. September 2006 Melden Share Geschrieben 17. September 2006 Solange Du das Fahrzeug nur rein dienstlich benutzt ist die Sache relativ einfach: Bei Einsatz an Unregelmäßigen Arbeitsstätten (Beamtendeutsch) must Du für die Fahrt zum Büro nichts versteuern! Das gilt allerdings nur so lange wie Du im Jahresschnitt nicht mehr als 20% Deiner Arbeitszeit (ohne Urlaub/Krankheit/sonstiger Fehlzeiten) im Büro verbringst. Bei Privatnutzung wird die Sache dann deutlich komplizierter - da solltest Du Dich dann unbedingt vom Betriebsrat beraten lassen, sonst können äusserst unangenehme finanzielle Überraschungen auf Dich zukommen. Abgesehen vom Finanzamt kann auch der Arbeitgeber - wie bei mir - dann einen Obolus verlangen. cu roni.x PS Die oben angesprochenen 20% sind übrigens Dein eigenes Risiko - bei Überschreitung meldet sich das Finanzamt bei Dir und will Geld haben!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
motzkopf Geschrieben 17. September 2006 Melden Share Geschrieben 17. September 2006 Kleiner Tip am Rande. Führe ein Fahrtenbuch und Du hast eventuell mit den Steuern keinen Stress!!! Es gibt nämlich eine Regelung, die kurioserweise von vielen nicht beachtet wird. Wenn Du von allen gefahren Kilometern, Deine privaten Kilometer abziehst und der Privatanteil 5% nicht übersteigt, dann zieht die 1%-Regel nicht. Das bedeutet, der privat-Anteil fällt unter den Tisch und es sind alles reine Betriebsfahrten. motzkopf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast xennex Geschrieben 19. September 2006 Melden Share Geschrieben 19. September 2006 du hast nen Dienstwagen mit 35.000 Euro Listen Preis = dein Gehalt + 350 Euro (1% Listenpreis) + Wenn nicht im vertrag Homeoffice steht Km Wohnung Firma * 0,01 % = Zu Versteuerndes Gehalt Gehalt nach Steuern - 350 Euro (1 % Listenpreis) - Wenn nicht im vertrag Homeoffice steht Km Wohnung Firma * 0,01 % = Reales Gehalt ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ü40 Geschrieben 19. September 2006 Melden Share Geschrieben 19. September 2006 Ich hatte das früher auch! Aber da war das alles einfacher! Man Man die deutschen und Ihre Bürokratie! Unglaublich! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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