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nicht genehmigte Parabolantenne


Gast Obiwarn

Empfohlene Beiträge

Hallöchen Leute habe eben einen netten Brief von meiner Geselschaft erhalten

 

Sehr gehhrter ...

die Wohnung im Strasse sind mit einer Satellitenempfangsanlage ausgestattet, die Ihnen den Zugriff auf 13 Sender ermöglicht. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes wird somit dem Informationsbedüfnis vollen Umfangs Rechnung getragen.

Ein Anspruche auf weitergehende Versorgung bzw. den Empfang fremdländischer Sender können Sie als deutschr Staatangehöriger nicht geltend machen.

Eine Ausnahme gilt für hier evtl. vorgehend lebende Ausländer,wenn diese über die vermietereigene Antennenanlage keine Sender in ihrer Heimatsprache empfangen können.

Augrund der eindeutigen Rechtslage fordern wir Sie hiermit auf ,die von ihnen ohne unsere Genehmigung installierte Parabolantenne bis .........

 

 

 

Gab es da nicht eine neues Urteil????

 

grüß Obiwarn

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Gleiches Schreiben in Hamburg an eine Freundin, nachdem ich ihr ne Schüssel für Astra + HB FEST installiert hatte.:"sofortiger Abbau gefordert". - obwohl sie Französin ist!

Hab ich gemacht - dann eine höhenverstellbare Stange (wie aus dem Gerüstbau) zwischen Boden des Balkons und dem oberen Balkon festgelemmt und die Schüssel daran montiert.

Seitdem schweigt der Vermieter, bzw. hat sich nie wieder gemeldet. (1 Jahr her).

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Wohnungseigentum und Sat-Anlagen

 

In einer bisher nicht veröffentlichten Entscheidung des OLG Schleswig (Az.: 2 W 56/03, Beschluss vom 18.06.2003) hat das Gericht entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Errichtung einer Satellitenempfangsanlage nicht mit dem Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss verweigern kann. Die Möglichkeit über das Kabelnetz nur 7 türkischsprachige Fernsehsender zu empfangen, genüge dem Recht auf Informationsfreiheit nicht, wenn über Satellit insgesamt 34 Sender empfangen werden können.

 

Quelle: Haus und Grund

 

 

Vielleicht findest du da noch andere Urteile oder Tipps!

 

 

Gruß

 

gebi

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Gab es da nicht eine neues Urteil????

Ja, aber mann muss sich auch die Urteilsbegründung durchlesen! ;)

 

16.09.2003: Landgericht München I, Aktenzeichen: 31 S 7699/03

 

Mieter dürfen auf dem Balkon ihrer Wohnung eine Satelliten-Schüssel aufstellen, sofern sie auf einem Ständer steht und nicht am Mauerwerk befestigt ist. Das hat das Landgericht München I in einem Urteil entschieden. Die Vermieterin hatte argumentiert, durch die Satelliten-Antenne sei der optische Gesamteindruck des Anwesens beeinträchtigt. Damit seien ihre Eigentümerrechte berührt und eine Genehmigung für die Parabolantenne nötig. Die Mieter hielten dem entgegen, die Schüssel sei in Größe und Aussehen einem Sonnenschirm vergleichbar. Die Bausubstanz sei nicht verletzt, so daß die Vermieterin nicht auf ihre Eigentumsrechte pochen könne. Dem folgte das Landgericht und wies die Berufung der Vermieterin gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts München ab. Die Richter sahen keine optische Beeinträchtigung, da die Antenne hinter der Brüstung des Balkons kaum zu erkennen sei.

 

Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist.

 

Wie die Juristin Eve Raatschen in einem Artikel in der tageszeitung (19.03.2003) erläutert, ist auch das Grundsatzpapier der EU-Kommission ein Lichtblick für alle Schüsselfreunde. Die Kommission hatte in einer Mitteilung vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass jeder EU-Bürger das Recht habe, die von ihm gewünschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.

Quellen mit weiteren Urteilen (z.B. bei ausländische Mitbürger, etc.) zur Rechtslage:

http://www.irexx.de/laws_irexx_de.html

http://www.verbraucherrecht-online.de/rech...bol/paraalg.htm

 

Gruß

 

pinh34d

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Ich verstehe in dieser Sache folgendes nicht.

Die Wohnungsgenossenschaften oder Verwaltungen stellen sich an, wenn einer ne Sat-Schüssel aussen an seine Wand hängt, wo max. 5 Löcher gebohrt werden.

4 für die Halterung und eins fürs Kabel. Bei Auszug einfach ein bisserl Kit in die Löcher und alle Spuren sind beseitigt.

 

Wenn aber Kabelfernsehen verlegt wird, dann haben die Hausbesitzer keine "Rechte".

Hab für ne Bekannte bei ish angefragt wegen Glasfaserkabel und Multimediadose. Da muss in 99% aller Fälle vom Keller bis in die Wohnung ein neues Kabel gelegt werden. Mit Wanddurchbrüchen, Kaminbohrungen, etc.

Meine Frage nach der Einwilligung des Vermieters wurde lachend abgewiesen, so nach dem Motto: "Da hat der doch gar kein Mitspracherecht. Wenn wir da Kabel legen wollen, dann machen wir das ! "

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Frag erst mal telefonisch oder persönlich nach, WARUM sie die Schüssel verbieten wollen. Manchmal steckt etwas ganz anderes dahinter. Ein Freund bekommt seit Jahren regelmäßig jedes Jahr die Aufforderung seine Schüssel abzumontieren (außen am Balkon seiner Eigentumswohung). Grund: Der Verwalter der Anlage müßte sonst haften, falls das Teil runterfällt.

 

Ansonsten: Natürlich möglichst klein und unsichtbar montieren.

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habe gerade ein ähnliches problem. bin eigentümer in einer WEG, und wurde vom verwalter aufgefordert das teil abzubauen. was kann denn passieren wenn ich die aufforderung einfach ignoriere? zu dem brauch ich die antenne auch beruflich, was ich schriftlich nachweisen kann.

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also ich glaube auch das nach 2002 nochmal ein Gesetz rauskam, welches dir erlaubt, ohne die Fassade zu zerstören eine Schüssel aufzustellen, auch wenn Internet per Kabel sowie Kabel ansich liegt.

 

Hatte auch ärger bei mir, nun habe ich sie mit der Balkonrüstung auf eine Höhe gebracht, wohne ja ganz oben, deshalb sieht sie keiner.

 

Hatte auch beantragt und wurde nicht genehmigt, da kein Ausländer ;) , habs sie dennoch dran

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habe momentan das gleiche Problem.

Ist es möglich die Antenne durch die Dachziegeln zu empfangen also ich meine ich kann sie am Dachboden montieren da wären nur die Ziegeln im Weg bzw. das Fenster!!! Kann ich den Satelliten dann auch empfangen?

Nein, durch ein Fenster geht (evtl) durch Ziegel nicht. Außer Du verlegst so Plastikziegel, die gibts extra für sowas.

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Nein, durch ein Fenster geht (evtl) durch Ziegel nicht. Außer Du verlegst so Plastikziegel, die gibts extra für sowas.

Jau die gibt es extra für leute wie dich!

Unser Nachbar hat die an einer Stelle auf dem Dach und seine Schüssel auf dem Dachboden - funktioniert wohl (jedenfalls hat er bis jetzt nichts anderes erzählt...)

 

Ich meine hier hätte es irgendwo auch schonmal einen Threat dazu gegeben....

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Gast
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