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GEZ Gebühr auch für Batteriebetriebene Radios


Gena ²°°³

Empfohlene Beiträge

Hmm, keine Ahnung ob das immer noch so ist, aber früher war es mal so, dass wenn die Angestellten morgens ihre eigenen Radios mitbrigen und auch Abends wieder mit nach Hause nehmen der Cheffe nix blechen muss. Egal ob Batterie oder Steckdose.

 

Ob das immer noch so ist weiß ich nicht...

 

Gruß

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Gast Guest Nº 1

ich weiß noch wie ich und meine kollegen alle autoradios ausbauen mußten und die sekretärin auch kein radio mehr haben durfte....

 

ich finde sowas einfach eine große sauerei...

 

meine lösung.. handy mit radio.. und wenn die dafür auch noch gez haben wollen... einfach ein lied pfeifen oder selber singen..

 

beim singen sollte man aufpassen das man kein copyright verletzt.. nicht das

man dafür auch noch was zahlen muß...

 

weil dann kommt die "gema" und will geld...

 

ach was ist das schön das ich aus dem verein deutschland wech bin...

 

grüße aus dem land der freien meinung Dänemark....

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Also ein Handy mit UKW-Radio ist jetzt schon Pflichtig (ist halt ein batteriebetriebenes Radio...)

 

UMTS war doch auch im Gespräch

 

Und wie sieht das aus, im Haushalt zahlt man schön seine 17,03 e und kann soviele Radios und Fernseher haben wie man will. In ner Firma auch?

Ich meine nur für den Fall das sagen wir eine kleine Firma 3 Fahrzeuge unterhält...

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Es kommen "tolle" Schröpzeiten auf uns zu......

 

Fakten über die "Internet-Rundfunkgebühr" ab 2007

Nun ist es amtlich und entschieden: Computer mit Internetzugang sind "neuartige Rundfunkgeräte". Damit wird es gerade für Freiberufler wie Webdesigner teuer, denn auch wenn nicht mal ein Radio im Büro steht: Ab 2007 müssen sie für ihr Arbeitsgerät, den PC, Fernsehgebühren zahlen. Zusätzlich zur privaten Glotze, versteht sich.

 

Eine Rundfunkgebühr für diese PCs wird [] nur unter der engen Voraussetzung fällig, dass in dem Privathaushalt oder in dem Betrieb kein Radio- oder Fernsehgerät vorhanden ist.....

 

Dem ist nicht so: Ein Radio im Haus befreit nicht davon, für den PC ab 1. Januar 2007 ein Fernsehgerät anmelden zu müssen! Es ist dem Gesetzgeber sehr wichtig, gegen jede technische Vernunft per Gesetz festzulegen, dass schon ein Uralt-PC ohne Soundkarte und mit einem Online-Zugang per Modem mit nur 9600 Bit/s nicht nur als Radio was ebenfalls so ein Gerät technisch nicht leisten kann sondern sogar als teuerer Fernsehen anzumelden ist. Und der Grund für die teure Fernsehgebühr sind nach Ansicht der SPD-Abgeordneten wiederum [extern] die öffentlich-rechtlichen Webseiten. Also genau das, was Brüssel eigentlich verhindern sollte.

 

Wenn ich von zuhause aus am Samstag arbeite und Textdateien in meinem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer schreibe und anschließend übers Internet auf den Verlagsserver stelle, in dem Arbeitszimmer aber weder Radio noch TV stehen, wird damit eine zusätzliche TV-Gebühr fällig? (Im Haus befindet sich ein Radio im Privatbereich)....

 

GEZ: Ab 01.01.2007 gilt: Der PC ist anmelde- und gebührenpflichtig, d.h. eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das privat genutzte Hörfunkgerät wird angerechnet. Die monatliche Gebühr erhöht sich von EUR 5,52 um die zusätzliche Fernsehgebühr auf EUR 17,03

 

Wie ist die Situation, wenn ich im Wohnzimmer arbeite, also im Privatbereich, wo das Radio steht? Gilt der PC dann als Zweitgerät oder muss ich trotzdem noch ein Fernsehgerät anmelden, weil E-Mail und FTP als Fernsehen gelten und nicht als Radio?...

 

GEZ: Ab 01.01.2007: Auch hier ist der PC zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da kein anderes Fernsehgerät im Haus vorhanden ist. Eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das Hörfunkgerät wird angerechnet.

 

Wie ist die Situation als Freiberufler, also wenn ich dieselbe Sache ohne Arbeitsvertrag aus meinem eigenen Büro tue, privat im selben Haus ein Radio angemeldet habe, jedoch nicht im Büro?....

 

GEZ: Ab 01.01.2007: Hier ist der PC ebenfalls zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da kein anderes Fernsehgerät im Haus. Eine Fernsehgebühr zusätzlich, die Grundgebühr für das Hörfunkgerät wird angerechnet.

 

Wie ist es, wenn eine Lebenspartnerin, die selbst weder Radio noch Fernsehen hat, als Webdesignerin selbstständig von zuhause arbeitet und somit ihr eigenes Arbeitszimmer hat? In dem auch keine Radios oder Fernseher des Haushalts stehen?

 

GEZ: Ab 01.01.2007: Der PC im Arbeitszimmer der Lebensgefährtin ist zusätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da der Raum zu anderen als privaten Zwecken genutzt wird. Keine Anrechnung von Rundfunkgeräten des gemeinsamen Haushalts. Jedoch besteht die Möglichkeit einer Anrechenbarkeit mit dem Radio in einem auf die Lebenspartnerin zugelassenen Kfz. In diesem Fall wäre, wie in den Beispielen vorher, nur die zusätzliche Fernsehgebühr zu entrichten.

 

Einige Formulierungen der Antworten sind natürlich schon leicht irreführend: So macht das Radio im Auto der Lebenspartnerin den Webdesign-PC selbstverständlich gebührentechnisch nicht billiger; es muss lediglich nicht mehr separat bezahlt werden, wenn es denn existieren würde. Dumm nur, dass die Dame nicht mal einen Führerschein hat, geschweige denn ein Auto. Und folglich auch kein Autoradio.

 

In Firmen zählt jedes Radio und jeder Fernseher einzeln. Allerdings enthält die Fernsehgebühr die Radiogebühr; für jeden Fernseher in Unternehmen darf also noch ein Radio gratis aufgestellt werden. Gibt es mehr Radios als Fernseher, so wird für die überzähligen Radios die monatliche Radiogebühr fällig. Ein Videorekorder hat ein eigenes Empfangsteil und gilt somit je nach Auslegung als eigener Fernseher, auch wenn ihm ein Display fehlt. Eine TV-Karte im Computer ist ein ähnlicher Grenzfall; bei Fernseher plus TV-Karte am Arbeitsplatz könnten zwei Gebühren fällig werden, auf jeden Fall wird aber wie bisher pro Computer mit TV-Karte weiterhin eine Fernsehgebühr fällig. Auch enthält die TV-Karte üblicherweise auch ein Radioteil ein weiteres Radio kann man hier demnach nicht mehr anrechnen.

 

Computer mit Verbindung zum Internet zählen als Fernseher, doch wird unabhängig von der Anzahl der Computer nur eine Fernsehgebühr fällig. Für diese darf dann auch ein Radio und ein Fernseher aufgestellt werden. Weitere Radios und Fernseher zählen allerdings im Gegensatz zur 2001 geplanten Regelung wieder extra. 35 Computer mit Internet-Zugang, 3 Fernseher und 5 Radios ergeben somit beispielsweise eine Gebührenpflicht von 3 x 17,03 Euro plus 2 x 5,52 Euro monatlich.

 

All dies betrifft nur von der Firma aufgestellte Geräte. Wer seine eigenen Radios oder Fernseher ins Büro mitbringt, muss für diese privat eine zusätzliche Radio- oder Fernsehgebühr zahlen. Für einen ins Büro mitgebrachten Fernseher darf dann vom selben Mitarbeiter gratis auch noch ein Radio im Büro aufgestellt werden.

 

Wer einen privat angeschafften Computer in die Firma mitbringt und dort ins Firmennetz einklinkt, das mit dem Internet Verbindung hat, muss dafür privat eine zusätzliche Fernsehgebühr zahlen. Er darf dafür dann auch noch ein Radio und einen Fernseher gratis im Büro aufstellen. Dies betrifft die regelmäßige Nutzung des privaten Computers im Büro; wer nur einmalig ein Notebook mitbringt und ins Netz hängt, um Dateien zu überspielen, wird ebenso wenig gebührenpflichtig wie jemand, der einmalig zur Fußball-WM einen tragbaren Fernseher anschleppt und am Abend auch wieder mit nach Hause nimmt. Das gelegentliche Benutzen tragbarer Geräte außer Haus entspricht ihrer Bestimmung, dieser Vorteil geht jedoch verloren, wenn sich das Gerät regelmäßig an einem anderen Standort befindet. Private Notebooks werden allerdings selten über Nacht im Büro gelassen, da die Diebstahlsgefahr zu hoch ist. Ein Gerät, das man jeden Abend einpackt und mit nach Hause nimmt, ist ein Grenzfall, um den gerne gestritten wird bei Radios ging dies meist zu Gunsten der Radiobesitzer aus (= keine Gebührenpflicht). Wie in solchen Fällen verfahren wird, ist noch nicht abschließend geklärt, so Herr Rees von der GEZ zu Telepolis, da dieses Thema ja wie der ganze Internet-Gebühren-Komplex erst in mehr als 1 1/2 Jahren akut wird.

 

Radios oder gar Fernseher in beruflich von Selbstständigen genutzten Autos zählen als zusätzliche Geräte. Dies ist der Fall, wenn das Auto von Selbstständigen und Freiberuflern steuerlich abgesetzt wird; nicht jedoch, wenn ein Angestellter mit seinem Auto und Musikbegleitung ins Büro fährt und auch nicht, wenn ein Selbstständiger mit seinem Privatauto nur gelegentlich beruflich unterwegs ist. Einige Rundfunkanstalten versuchen hier sehr streng zu unterscheiden; so soll beispielsweise aktuell ein Angestellter dem Südwestrundfunk für sein Autoradio vier Jahre rückwirkend eine zusätzliche Radiogebühr zahlen, nur weil er das Auto im Lauf der Jahre einige Male für ein paar Stunden seiner Frau geliehen hatte, die damit Ton für ihre (selbstständige) Töpferei herangeschafft hatte. Übrigens, ohne dabei das Radio zu benutzen, das zudem erst in 2004 angeschafft wurde. (comp-par.)

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Unser Unternehmen hat mehrere Fahrzeuge mit Rundfunkgeräten. Wieviele Geräte müssen angemeldet werden?

Jedes Rundfunkgerät in einem gewerblich genutzten Kraftfahrzeug ist einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.

 

Ist mein Navigationsgerät im geschäftlich genutzten Kraftfahrzeug gebührenpflichtig?

Ja, wenn Ihr Navigationsgerät über ein Rundfunk-Empfangsteil verfügt und damit Radio- und / oder Fernsehprogramme empfangen werden können.

auch interessant Klick und Klick 7 Mrd werden jahr für jahr verbraten damit ich immer up to date bin :wub:

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