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WICHTIG: Razzien in der Schweiz


Gast lucifer666

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

Satonline.ch bzw. Zebra.at und auch alle anderen Sat-Händler in der Schweiz haben vor 4 Tagen Besuch bekommen.

 

Es wurden Razzien bzgl. der bösen Karte durchgeführt und alles incl. der Kundendatenbank und gespeichertem Mail-Verkehr beschlagnahmt.

 

Alle Sat-Händler in der Schweiz hatten sich in Sicherheit gewogen und dachten, dass der Verkauf der Karten dort legal sei.

 

Allerdings gibt es auch in der Schweiz ein Gesetz, welches den Verkauf und Besitz der bösen Karte verbietet.

 

Nun müßen die Sat-Händler mit einer hohen Geldbusse und im schlimmsten Fall mit Insolvenz rechnen.

 

Leute die in der Schweiz Ihr böse Karte bestellt haben sollten jetzt verdammt vorsichtig sein denn es wurden auch die Kundendaten beschlagnahmt.

 

 

Darüber hinaus wurden angeblich auch in Belgien Razzien durchgeführt, was allerdings noch nicht bestätigt ist.

 

Die Info mit den schweizer Sat-Shops ist aber garantiert echt.

 

 

Es bleibt nur zu hoffen, dass die meisten von Euch die Karten persönlich abholen waren ohne Angabe von persönlichen Daten.

 

 

Liebe Grüße

Euer Lucifer

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Und wenn schon - glaubst Du, daß jemand hier Hausbesuch deswegen bekommt?

Wohl eher nicht - also die, die es betrifft sollten doch locker bleiben und sind es wohl auch, da ja so rege hier gepostet wird :unsure::huh:;):)

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Ich glaube zwar auch nicht, dass ein Staatsanwalt wg. einer einzelnen Karte in einem privaten Haushalt einen Dursuchungsbefehl unterschreibt.

Alleine schon deshalb, weil sie niemals sicher sein können auch eine Karte vorzufinden.

 

Allerdings kann ich mir schon vorstellen, dass man die Leute, die auf den Kundenlisten der Sat-Shops stehen, bzw. genauer gesagt die Kunden welche eine Zebra gekauft haben, doch etwas genauer im Auge behält.

 

Liebe Grüße

Lucifer

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Alleine schon deshalb, weil sie niemals sicher sein können auch eine Karte vorzufinden.

Glaube mir - wenn sie keine Karte finden, finden sie mit Sicherheit etwas anderes :unsure:

Habe da leider schon Erfahrung gemacht!

 

Übrigens lese Dir mal gepinnten Thread oben durch - da steht schon alles zu dem Thema.

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Gast suicidecrew
Glaube mir - wenn sie keine Karte finden, finden sie mit Sicherheit etwas anderes

Habe da leider schon Erfahrung gemacht!

 

ach ja dann erzähl ma ;-)

 

weil die dürfen normalerweise nur nach dem suchen wofür die den Durchsuchungsbefehl haben...

 

kein Auftrag keine Durchsuchung...

 

ein Kolege hatte auch schonmal Besuch von den Grünen wegen gefakter internet Zugangsdaten...

 

Bei ihm lagen gebrannte Cds on mass rum... Die Bullen meiten nur zu ihm.. er sollte die nicht so offensichtlich rumliegen lassen. mitgenommen haben die nix davon, mit der Aussage geht uns nichts an, hat sich noch keiner drüber beschwert.

 

Erst wenn er deswegen ne Anzeige bekommt können die die Dinger mitnehmen..

Oder bei Gefahr im vollzug (z.b. bei Waffen oder so)... wo kein Kläger da auch kein Richter (das gilt auch bei den Bullen)

 

ich hab mal beim Anwalt gearbeitet, daher weiß ich da wohl wie das läuft. Wie das allerdings in der Schweiz aussieht weiß ich nicht...

 

 

 

Wie das allerdings in der schweitz

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ach ja dann erzähl ma ;-)

 

weil die dürfen normalerweise nur nach dem suchen wofür die den Durchsuchungsbefehl haben...

Hi suicidecrew,

 

da bist Du nicht nur falsch informiert,

sondern auch absolut auf dem Holzweg. :P

 

 

Schnittlauch wird, wie schon von Figurehead erwähnt,

im Falle eines Nichtfindens des gesuchtem Gegenstandes,

alles daran setzen, um "sogenannte" Zufallsfunde zu erlangen. :unsure:

 

 

Und wie Figurehead schon richtig geschrieben hat,

irgendwas wird diese Pestilenz (leider) auch finden. :)

 

 

Falls Du mir nicht glaubst,

eine kurze Stellungnahme und ich suche Dir die Lücke im Gesetz raus. :P

 

 

Es ist, wie Du schon richtig erwähntest,

eigentlich lt. Gesetz nicht zulässig,

wird aber immer öfters so gehandhabt,

das nach Zufallsfunden verstärkt ausschau gehalten wird. ;)

 

 

 

Und merke Dir zukünftig noch eins,

das Gesetz ist eine Sache, ....es stellt "nur" eine gewisse Grundregel dar. :huh:

 

 

Aber jeder Richter darf sich nach eigenem Ermessen über das Gesetz stellen

und dann hast Du bezüglich o.g. HD sehr schlechte Karten. :P

 

 

Tj, dann kommt noch hinzu,

das Staatsanwälte mit den Richtern Hand in Hand arbeiten

und änderst Du als Otto-Normalverbraucher....mal garnichts. :D

 

 

Übrigens,

auch ich dachte jahrelang, das "nur" das untersucht und ggf.

sichergestellt, oder beschlagnahmt werden kann,

was eben auf dem Durchsuchungsbefehl steht....,

aber wie schon erwähnt......dem ist nicht so......leider. ;)

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Ich glaube zwar auch nicht, dass ein Staatsanwalt wg. einer einzelnen Karte in einem privaten Haushalt einen Dursuchungsbefehl unterschreibt.

Da würd ich mir auch schwer Sorgen machen. Befehle zur durchsuchung von Privat- und Geschaäftsräumen müssen in Deutschland nämlich immer noch vom Richter genehmigt werden. Der Staatsanwalt kann den Befehl nur beantragen...

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ich hab mal beim Anwalt gearbeitet, daher weiß ich da wohl wie das läuft.

Ich hoffe mal das ich nie an den Anwalt gerate, außer als Prozessgegner.

 

Guggst du hier

 

§ 108 StPO

 

(1) Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, so sind sie einstweilen in Beschlag zu nehmen. Der Staatsanwaltschaft ist hiervon Kenntnis zu geben. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit eine Durchsuchung nach § 103 Abs. 1 Satz 2 stattfindet.

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Glaube mir - wenn sie keine Karte finden, finden sie mit Sicherheit etwas anderes

Habe da leider schon Erfahrung gemacht!

 

ach ja dann erzähl ma ;-)

 

siehe Xer und Hans Rossbach,

 

@ Suicidecrew....ich glaube da bist Du etwas naiv :unsure:

 

Was benötigt man denn um diese Karte zu beschreiben - Keys, Tools.....!

Wo befinden sich diese Daten - meist auf dem PC - richtig?

Also wird der PC mit Sicherheit in die HD mit einbezogen, tja und da wird sicher bei jedem von uns etwas gefunden!

 

Im Übrigen ging es bei mir nicht um Premiere :huh: - aber der PC war das 1. Objekt der Begierde ;)

bearbeitet von Figurehead
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Der sogenannte "Beifang" ist natürlich immer erwünscht - wenn die Jungs Bock auf Arbeit haben und nicht die Staatsanwaltschaft wegen Überlastung alles mögliche einstellt. In einem solchen Fall hören dann auch die Polizisten irgendwann auf, sich Mühe zu machen.

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Wieso geht Ihr immer gleich von einer Hausdurchsuchung aus ? Bei einer Karte machen die sich nicht die Arbeit, da wird man ein schönes Schreiben bekommen mit einem Aktenzeichen und das man doch mal da und dahin kommen soll.

Dann bekommt man die Fakten auf den Tisch (Rechnungskopie, Versandadresse, Was für Ware) geschmissen und du musst es belegen was du mit der Karte gemacht hast --> natürlich hat man die Karte vernichtet, wo man wusste das der Besitz Strafbar ist, weil der Händler diese nicht mehr zurückgenommen hat

Und schön bei der Meinung bleiben ;)

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Was ist eigentlich aus den deutschen Satshops geworden die "Besuch" wegen der Zebra erhielten ?

Ist überhaupt schon irgendein Kunde von den Shops in den"Knast"gewandert oder

hat wenigstens eine Hausdurchsuchung stattgefunden ?

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