Gast a Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Hallo Forumsgemeinde, die Terroristen von der GEZ waren die Tage da und konnten meinen Eltern reindrehen, dass sie meinen Fernseher anmelden. Als ob das nicht schlimm genug wäre, haben die das Ding auch noch ein Jahr rückwirkend angemeldet! Ich habe aber nicht wirklich vor das zu zahlen; die GEZ'ler wollen aber nen Beleg haben, dass ich den TV noch nicht länger habe. Deshalb bräuchte ich eine Rechnung für einen Fernseher und einen Sat-Receiver. Gekauft am besten im November/Dezember '05 in der Gegend von Nürnberg/Erlangen/Forchheim/Bamberg. Eine Kopie ist völlig ausreichend. Wäre prima wenn sich da was finden liesse. Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
-=The Brain=- Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Wenn sich keiner findet, der Dir helfen kann, dann mach doch einfach eine Rechnung selber. Du bist ja nicht gezwungen, im Fachhandel gekauft zu haben. Erstellst halt einfach einen virtuellen Verkäufer, der Dir die Sachen vertickt hat. Oder nimm einfach einen Kaufbeleg von nem Toaster oder sowas, und dann kann man den doch frisieren. Zum Beispiel mit Adobe Photoshop. Und Deinen Eltern würde ich auch gleich mal meinen Dank aussprechen. Edit : interessanter Nick ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Hollowman Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 hi, würde ich auch so machen wie -=The Brain=-@ geschrieben hat. Hast doch bestimmt selben im November / Dezember irgendwas im elektonikladen gekauft... holste die Rechnung und bearbeitest du das ganze dann am PC.. geht wunderbar ! Viel Glück Mfg Hollowman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Nee, ganz anders würd ich den Saugern entgegnen: 1. seit wann bist du denn überhaupt verpflichtet denen zu beweisen, wann du dir einen TV gekauft hast? 2. das Geschäft mit den Terroristen und deinen Eltern war ein sog. Haustürgeschäft. Dafür gibt es eine 14-tägige Widerrufsfrist!! Schluß, aus, Sense 3. wenn du den Saugern sagst, das du ab x.x.xx einen TV besitzt, gestehst du ja insgeheim ein, spätestens ab dem Zeitpunkt zu zahlen.....willst du das?? So, und hier nocheinmal zur Auffrischung für dich: a ________________________________________ Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt. Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen. Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist. Doch Hans ist schlau - Er informiert sich: Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering. Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig: Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuzürckgreifen. Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht. Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind. Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die Ablage Rund. Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat. Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen. Mehr zu diesem Thema gibt es hier: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op=m odload&name=XForum&file=viewthread&tid=66 Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu. Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben. Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geräte natürlich letzte Woche auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen. Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat: Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist. Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt. Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher. "Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der Bevölkerung sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung- das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nächsten Schergen Gebiets- Neuzuweisung. wie ein Forenschreiber einmals schrieb: "man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh morgens klingeln" In diesem Sinne 1337 Anmerkung: / Disclaimer: Dieser Text ist von "1337" Rundfunkgbebuehrenzahler.de zur Verfügung gestellt worden. Alle Personen und die Geschichte selbst sind frei erfunden. Dieser Text sollte von niemanden gelesen werden. Schwarzsehen ist eine Ordnungswidrigkeit, die von niemanden begangen werden sollte. ____________________________________________________ in diesem Sinne.... Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Hast doch bestimmt selben im November / Dezember irgendwas im elektonikladen gekauft... holste die Rechnung und bearbeitest du das ganze dann am PC.. geht wunderbar ! ....übrigens lässt sich das dann auch wunderbar von den Terroristen als Betrug nachweisen (Kopie nehmen, in den Laden gehen, Ware reclamieren wollen...ups, wat dat denn?? ) ....und dann ist die Ka**e erst am dampfen!! Also warum eine "Straftat" begehen um diese Schurken abzuwehren wenns auch anders geht??? isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hans_rossbach Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 du kannst auch einfach eine Privatrechnung von einem Freund von dir schreiben, das du das von ihm im dezember gekauft hast, einfach mit der handschreiben, das reicht völlig aus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Beweislast und Rundfunkgebührenrecht Im folgenden Urteil wurde darüber entschieden, wer zu beweisen hat, ob ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht (also wer die Beweislast trägt). Das Ergebnis ist ganz klar: Die Rundfunkanstalt trägt die volle Beweislast! Leitsatz des Urteils: 1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt. 2. Dies gilt auch dann, wenn anlässlich des Besuchs eines Rundfunkgebührenbeauftragten,: in einem als öffentliche Urkunde zu qualifizierenden Vordruck eine Erklärung des Rundfunkteilnehmers aufgenommen und von diesem unterschrieben wird, wonach er seit einem bestimmten (länger zurück liegenden) Zeitpunkt ein Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten habe, und er später in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die inhaltliche Richtigkeit dieser Erklärung unter Beweis bestreitet. 3. In einem solchen Fall sind Urkunde und Gegenbeweis bzgl. der inhaltlichen Richtigkeit der beurkundeten Erklärung nach Maßgabe von § 286 Abs 1 ZPO (und nicht gem. § 415 Abs 2 ZPO) zu würdigen. Steht danach nicht zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass der Rundfunkteilnehmer in dem umstrittenen Zeitraum tatsächlich das betreffende Gerät zum Empfang bereitgehalten hat, so ist der Rundfunkteilnehmer insoweit nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast nicht rundfunkgebührenpflichtig. Insoweit bereits geleistete Gebühren kann er, sofern die Rundfunkanstalt sie ihm gegenüber nicht bereits durch Bescheid rechtlich verbindlich festgesetzt hat, von der Rundfunkanstalt nach Maßgabe des sog. öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zurückfordern . CU! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pinh34d Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Hier mal das Risko bei Fälschung! § 267 StGB Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht. (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten, bis zu fünf Jahren wird bestraft wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. Ich persönlich finden den Vorschlag von isas besser! Gruß pinh34d Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 wenn du volljährig bist ,haben deine eltern auch keine anmeldungen in deinem Namen mehr durchzuführen . schreib denen einfach ,das du volljährig bist ,die anmeldung deiner eltern ungültig ist ,das du nur 2 tage ein gerät hattest und das du es schon wieder in den müll gehauen hast . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gybrush Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 nun ich hab mir im dezember nen fernseher gekauft komm aber aus nrw also wenn sich sonst niemand findet und du das so machen willst kannst ne kopie haben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Du wohnst bei Deinen Eltern, das war doch sicher IHR Fernseher den Du nur nutzt!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast rollo67 Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Ja, ja. Und die Eltern werden dann als doof und unglaubwürdig abgestempelt, weil -BEIDE- bestätigt haben, dass die Glotze schon wesentlich länger im Hause ist... Hmm. Na, ich weiß nicht. Ein bitterer Beigeschmack bleibt da wohl immer. Niemand zahlt gern die Gebühren, aber wenn ich mir mittlerweile die doch recht passable Programmqualität der öffentl. Rechtlichen ansehe (auch Eigenproduktionen und nicht immer nur Volksmutantenstadel, etc.) und gegenüber die total mit Werbung zugeballerten Privaten stelle, da erwische ich mich momentan immer häufiger neben dem allseits beliebten Bezahlsender auch mal auf ARD, ZDF und deren Dritte zu schalten. Außerdem schläft es sich wesentlich ruhiger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast brischke Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 klick Vielleicht gibs da paar brauchbare Hinweise. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast a Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Es geht mir nicht darum, mich um die GEZ zu drücken. Gute Hinweise wie man das tut findet man zu Hauf im Internet und sind mir auch bekannt. Meine Eltern haben schlicht keinen Bock sich dauernd mit irgend nem Schergen von der GEZ rumzuschlagen. Um des lieben Familienfriedens willen zahle ich das also. Das eine Jahr rückwirkend (über 200EUR!) sehe ich aber nicht ein. Urkundenfälschung kommt nicht in Betracht. Das "ausleihen" einer Rechnung kann ich mit meinem Gewissen aber grad noch so vereinbaren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blueinches Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 hoi die sache ist doch das du nicht beweisen musst seit wann du den hast. Du sagtst das du den einfach letztes wochenende beim Flohmarkt gekauft hast. Die müssen DIR beweisen das du den länger hast MFG Blue Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 ...genau, oben steht es doch: 1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Meine Eltern haben schlicht keinen Bock sich dauernd mit irgend nem Schergen von der GEZ rumzuschlagen. Um des lieben Familienfriedens willen zahle ich das also. ja und worum gehts jetzt hier?? Dann zahl doch einfach und gut is, weiß jetzt nich wo das Problem is???? isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast a Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 ja und worum gehts jetzt hier?? Dann zahl doch einfach und gut is, weiß jetzt nich wo das Problem is???? isas Es geht mir darum, dass ich das Jahr RÜCKWIRKEND nicht bezahlen will. Bitte genau lesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 ja, ja, habs schon kapiert. Aber wenn auch du nocheinmal nach oben scollen würdest....da gibt es ein Hinweis auf ein gerichtsurteil aus dem hervorgeht, das du sagen kannst: Leute, ab heute zahle ich eure Zwangsgebühr weil ich seit heute meinen ersten TV hab!! Und wenn euch das net passt, dann verkauf ich das Gerät morgen wieder. Schluß aus!! Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
r1msh0t Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Bei mir war es genau so, nur dass ich meinem Vater dann die rückwirkende Zahlung aufgedrückt hab. Was wäre denn, wenn ich ab sofort meinen Fernseher wieder abmelde, trotzdem aber ein Premiere Abo auf mich laufen hab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Ich glaube kaum das ein "PW-Abo" von "DEINEM" TV abhängig gemacht werden kann! Das Abo ist nicht auf ein bestimmtes TV-Gerät zugelassen, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blueinches Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 hoi davon ma abgesehen... wo steht das ich einen fernseher haben muss für premiere.... ich hab nen arsch voll geld. brauch keinen tv... möchte aber koffler unterstützen. also meld ich ein abbo an hab aber keinen TV.... kann mich ja keiner von abhalten oder ? Ein TV abo oder kabelanschluss ect impliziert doch kein empfangsgerät MFG Blue Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
r1msh0t Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Stimmt schon, was ihr sagt... ich frag mich trotzdem, warum die Schergen der GEZ auf einmal vor meiner Tür standen, kurz nachdem ich ein Abo abgeschlossen hatte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Leute, GEZ ist Geräte abhängig! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast a Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 Ich würde bei der Adressweitergabe weniger auf Premiere als viel mehr auf die Jungs der TV digital tippen. TV-Zeitschriften standen schon oft im Verdacht, Adressdaten zu verkaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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