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Brauche Rechnungskopie


Gast a

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Hallo Forumsgemeinde,

 

die Terroristen von der GEZ waren die Tage da und konnten meinen Eltern reindrehen, dass sie meinen Fernseher anmelden. Als ob das nicht schlimm genug wäre, haben die das Ding auch noch ein Jahr rückwirkend angemeldet! :blink::)

 

Ich habe aber nicht wirklich vor das zu zahlen; die GEZ'ler wollen aber nen Beleg haben, dass ich den TV noch nicht länger habe. Deshalb bräuchte ich eine Rechnung für einen Fernseher und einen Sat-Receiver. Gekauft am besten im November/Dezember '05 in der Gegend von Nürnberg/Erlangen/Forchheim/Bamberg. Eine Kopie ist völlig ausreichend.

 

Wäre prima wenn sich da was finden liesse.

 

Viele Grüße

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Wenn sich keiner findet, der Dir helfen kann, dann mach doch einfach eine Rechnung

selber.

 

Du bist ja nicht gezwungen, im Fachhandel gekauft zu haben. Erstellst halt einfach

einen virtuellen Verkäufer, der Dir die Sachen vertickt hat. Oder nimm einfach einen

Kaufbeleg von nem Toaster oder sowas, und dann kann man den doch frisieren.

Zum Beispiel mit Adobe Photoshop.

 

Und Deinen Eltern würde ich auch gleich mal meinen Dank aussprechen. ;)

 

Edit : interessanter Nick ! :D

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hi,

 

würde ich auch so machen wie -=The Brain=-@ geschrieben hat.

Hast doch bestimmt selben im November / Dezember irgendwas im elektonikladen gekauft... holste die Rechnung und bearbeitest du das ganze dann am PC.. geht wunderbar !

 

Viel Glück

 

Mfg

Hollowman

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Nee, ganz anders würd ich den Saugern entgegnen:

 

1. seit wann bist du denn überhaupt verpflichtet denen zu beweisen, wann du dir einen TV gekauft hast?

 

2. das Geschäft mit den Terroristen und deinen Eltern war ein sog. Haustürgeschäft. Dafür gibt es eine 14-tägige Widerrufsfrist!! Schluß, aus, Sense :P:P

 

3. wenn du den Saugern sagst, das du ab x.x.xx einen TV besitzt, gestehst du ja insgeheim ein, spätestens ab dem Zeitpunkt zu zahlen.....willst du das??

 

So, und hier nocheinmal zur Auffrischung für dich: a ;)

 

________________________________________

Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.

 

Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.

 

Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.

 

Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:

Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.

 

Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:

Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuzürckgreifen.

 

Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.

 

Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind.

 

Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die Ablage Rund.

 

Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.

 

Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf

Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.

 

Mehr zu diesem Thema gibt es hier: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op=m

odload&name=XForum&file=viewthread&tid=66

 

Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese

mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.

Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.

Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geräte natürlich letzte Woche

auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen.

 

Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:

 

Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das

Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.

 

Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.

 

Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.

 

"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der Bevölkerung

sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung- das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nächsten Schergen Gebiets- Neuzuweisung.

 

wie ein Forenschreiber einmals schrieb:

 

"man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh morgens klingeln"

 

In diesem Sinne

1337

 

 

 

Anmerkung: / Disclaimer:

Dieser Text ist von "1337" Rundfunkgbebuehrenzahler.de zur Verfügung gestellt worden. Alle Personen und die Geschichte selbst sind frei erfunden. Dieser Text sollte von niemanden gelesen werden. Schwarzsehen ist eine Ordnungswidrigkeit, die von niemanden begangen werden sollte.

____________________________________________________

 

in diesem Sinne.... :D:D

Gruß isas

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Hast doch bestimmt selben im November / Dezember irgendwas im elektonikladen gekauft... holste die Rechnung und bearbeitest du das ganze dann am PC.. geht wunderbar !

 

....übrigens lässt sich das dann auch wunderbar von den Terroristen als Betrug nachweisen (Kopie nehmen, in den Laden gehen, Ware reclamieren wollen...ups, wat dat denn?? ;):D) ....und dann ist die Ka**e erst am dampfen!!

 

Also warum eine "Straftat" begehen um diese Schurken abzuwehren wenns auch anders geht???

 

isas

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Beweislast und Rundfunkgebührenrecht

 

Im folgenden Urteil wurde darüber entschieden, wer zu beweisen hat, ob ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht (also wer die Beweislast trägt). Das Ergebnis ist ganz klar: Die Rundfunkanstalt trägt die volle Beweislast!

 

Leitsatz des Urteils:

 

1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt.

 

2. Dies gilt auch dann, wenn anlässlich des Besuchs eines Rundfunkgebührenbeauftragten,: in einem als öffentliche Urkunde zu qualifizierenden Vordruck eine Erklärung des Rundfunkteilnehmers aufgenommen und von diesem unterschrieben wird, wonach er seit einem bestimmten (länger zurück liegenden) Zeitpunkt ein Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten habe, und er später in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die inhaltliche Richtigkeit dieser Erklärung unter Beweis bestreitet.

 

3. In einem solchen Fall sind Urkunde und Gegenbeweis bzgl. der inhaltlichen Richtigkeit der beurkundeten Erklärung nach Maßgabe von § 286 Abs 1 ZPO (und nicht gem. § 415 Abs 2 ZPO) zu würdigen. Steht danach nicht zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass der Rundfunkteilnehmer in dem umstrittenen Zeitraum tatsächlich das betreffende Gerät zum Empfang bereitgehalten hat, so ist der Rundfunkteilnehmer insoweit nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast nicht rundfunkgebührenpflichtig. Insoweit bereits geleistete Gebühren kann er, sofern die Rundfunkanstalt sie ihm gegenüber nicht bereits durch Bescheid rechtlich verbindlich festgesetzt hat, von der Rundfunkanstalt nach Maßgabe des sog. öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zurückfordern .

 

CU!

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Hier mal das Risko bei Fälschung!

 

§ 267 StGB

 

Urkundenfälschung

 

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

 

1.  gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

 

2.  einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

 

3.  durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

 

4.  seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

 

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten, bis zu fünf Jahren wird bestraft wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

 

Ich persönlich finden den Vorschlag von isas besser! ;)

 

Gruß

 

pinh34d

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wenn du volljährig bist ,haben deine eltern auch keine anmeldungen in deinem Namen mehr durchzuführen .

schreib denen einfach ,das du volljährig bist ,die anmeldung deiner eltern ungültig ist ,das du nur 2 tage ein gerät hattest und das du es schon wieder in den müll gehauen hast .

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Ja, ja. Und die Eltern werden dann als doof und unglaubwürdig abgestempelt, weil -BEIDE- bestätigt haben, dass die Glotze schon wesentlich länger im Hause ist...

 

Hmm.

Na, ich weiß nicht.

 

Ein bitterer Beigeschmack bleibt da wohl immer.

 

Niemand zahlt gern die Gebühren, aber wenn ich mir mittlerweile die doch recht passable Programmqualität der öffentl. Rechtlichen ansehe (auch Eigenproduktionen und nicht immer nur Volksmutantenstadel, etc.) und gegenüber die total mit Werbung zugeballerten Privaten stelle, da erwische ich mich momentan immer häufiger neben dem allseits beliebten Bezahlsender auch mal auf ARD, ZDF und deren Dritte zu schalten.

 

Außerdem schläft es sich wesentlich ruhiger.

 

;)

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Es geht mir nicht darum, mich um die GEZ zu drücken. Gute Hinweise wie man das tut findet man zu Hauf im Internet und sind mir auch bekannt.

 

Meine Eltern haben schlicht keinen Bock sich dauernd mit irgend nem Schergen von der GEZ rumzuschlagen. Um des lieben Familienfriedens willen zahle ich das also. Das eine Jahr rückwirkend (über 200EUR!) sehe ich aber nicht ein.

 

Urkundenfälschung kommt nicht in Betracht. Das "ausleihen" einer Rechnung kann ich mit meinem Gewissen aber grad noch so vereinbaren ;)

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...genau, oben steht es doch:

 

 

1. Maßgeblich für die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren ist allein, ob und in welchem Zeitraum der Rundfunkteilnehmer das betreffende Gerät zum Empfang bereithält. Die diesbezügliche materielle Beweislast trifft die Rundfunkanstalt.

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Meine Eltern haben schlicht keinen Bock sich dauernd mit irgend nem Schergen von der GEZ rumzuschlagen. Um des lieben Familienfriedens willen zahle ich das also.

 

ja und worum gehts jetzt hier?? :D:D

Dann zahl doch einfach und gut is, weiß jetzt nich wo das Problem is???? ;)

 

isas

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ja und worum gehts jetzt hier?? :D:D

Dann zahl doch einfach und gut is, weiß jetzt nich wo das Problem is???? ;)

 

isas

Es geht mir darum, dass ich das Jahr RÜCKWIRKEND nicht bezahlen will. Bitte genau lesen.

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ja, ja, habs schon kapiert.

Aber wenn auch du nocheinmal nach oben scollen würdest....da gibt es ein Hinweis auf ein gerichtsurteil aus dem hervorgeht, das du sagen kannst:

 

Leute, ab heute zahle ich eure Zwangsgebühr weil ich seit heute meinen ersten TV hab!!

 

Und wenn euch das net passt, dann verkauf ich das Gerät morgen wieder. Schluß aus!! ;):D

 

Gruß isas

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hoi

 

davon ma abgesehen... wo steht das ich einen fernseher haben muss für premiere.... ich hab nen arsch voll geld. brauch keinen tv... möchte aber koffler unterstützen. also meld ich ein abbo an hab aber keinen TV.... kann mich ja keiner von abhalten oder ? Ein TV abo oder kabelanschluss ect impliziert doch kein empfangsgerät

 

 

MFG

 

Blue

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