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Ladendiestahl ????


Ski2000

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Moin. Bekannter wurde im Supermarkt von einem Detektiv des Diebstahls bezichtigt.Folgendes passiert: Hat Waren in Rucksack gelegt und wollte sie bezahlen als plötzlich der Detektiv kam und ihn mitnahm. Alles vor der Kasse passiert,hat also den Markt nicht verlassen. Unterschrieben hat er nichts .Wie soll er sich weiterverhalten ?

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Wieso ist das verdächtig? Meine Freundin macht das auch immer so. Geht mit ihrem leeren Rucksack einkaufen und benutzt den halt als Einkaufstasche. Also alles erstmal rein und dann an der Kasse alles aufs Band schütten.

 

Habe ihr auch schonmal gesagt das sie da aufpassen soll. Wie das allerdings rechtlich aussieht weiß ich auch nicht genau. Ich meine mal gehört zu haben, dass die Ware jederzeit sichtbar sein muss, solange sie noch nicht bezahlt wurde. Also könnte man es nach der Beschreibung durchaus als Diebstahl ansehen.

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Also ich habe keine Erfahrung mit sowas aber aus Doku´s und Co. muß er, wenn er 18 ist dem Diebstahl zugeben und Unterschreiben dann kommt beim erstenmal eine Geldstrafe vom Staatsanwalt und gut. Unterschreibt er nicht kommt eigentlich immer die Polizei wie wollen sie ihm das sonst Nachweisen? Klingt sehr suspect das ganze Ärger bekommt er so oder so............und sorry dummheit wird Bestraft. :blink:

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Hängt am Eingang des Marktes nicht ein Schild, in dem die AGB bzw. die Hausordnung, also die Einkaufsbedingungen, die man mit dem Einkauf automatisch anerkennt, aus?!?!?

Da steht bestimmt drin, daß ein Enkaufskorb bzw. -wagen zu verwenden ist!!!

 

Möchte ja nicht wissen, wieviele beim Rucksack auspacken behaupten, daß das alles schon drin gewesen wäre...... :blink:

 

Bin mir ziemlich sicher, daß es dort solche "Vorschriften" gibt!! Und dann läufts einfach leider unter "Pech gehabt"; jeder gesunde Menschenverstand sollte eigentlich selbst erkennen, daß es mehr als dumm ist, Waren in eine eigene Tasche bzw. einen Rucksack zu verstauen....

 

Andererseits ist es eigentlich erst ein Diebstahl (rechtlich gesehen), wenn er an der Kasse vorbei ist bzw. den Markt verlassen hat....

Ein Gespräch mit dem Anwalt wäre sicherlich hilfreich!!

bearbeitet von graf zahl
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Mal als nicht Jurist eine persönliche Ansicht:

Aus dem Strafrecht stammt der Begriff "Diebstahl", geregelt im Paragraphen 242 Strafgesetzbuch in dem es heißt:

Einen Diebstahl begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sich diese rechtswidrig anzueignen.

 

Diese Absicht kann nicht bewiesen werden und basiert auf der Annahme, dass es sich um Diebstahl handeln könnte. Da generell eine Unschuldsvermutung gilt, dürfte nach deiner Schilderung der Fall schwer beweisbar sein, für den Detektiv. Indizien gibt für die rechtswidrige Aneignung keine,es gibt genügend Gerichtsurteile nach denen das Verwenden von einer Einkaufstasche nicht zwangsläufig einen Verdacht zum Diebstahl zur Folge haben darf, egal ob die Verwendung und Benutzung ausdrücklich untersagt ist.

Schau mal unter 123recht nach

 

Oder noch besser wie bereits empfohlen Anwalt nehmen... :blink:

bearbeitet von Maxhit
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Gast suicidecrew

Ich auch mal.... :blink:

 

Also......

 

Das mit der Tasche ist und war natürlich nicht die feine Englische...

 

Problem ist nur .. der angebliche Diebstahl wurde noch garnicht begangen.

 

Tatbestand des Diebstahles ist immer, dass ich mit den Waren die Kassenzone verlasse.

 

Dies ist ja nicht eingetreten. (wie MAXHIT schon geschieben hat)

 

Ich würde sagen hier steht es Aussage gegen Aussage.

 

Der Dedektiv muss ja erstmal beweisen, dass du/er vorhatte einen Diebstahl zu begehen.

 

Und dann noch im Laden angehalten, ist denkbar schlecht für den Detektiv.

bearbeitet von suicidecrew
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Im Kaufhaus würde ich verstehen, weil es mehrere nicht gesicherte Ausgänge gibt, aber im Supermarkt muss der Detektiv warten bis man den Kassenbereich verlassen hat. (Meiner Meinung und bin nicht Jurist oder so)

Maroni

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Gast emmaferrings

So ein Ladendetektiv hat meisst Erfahrung und erkennt seine Pappenheimer an ihrem Verhalten. Einfach nur die Sachen in den Rucksack stecken reicht da sicher nicht aus. Der Detektiv muß den Eindruck gewonnen haben, dass der Einkäufer sich in mehrerer Hinsicht verdächtig macht.

Vielleicht hat Dein Bekannter sich umgeblickt, ob er beobachtet wird? Vielleicht hat er die Sachen heimlich in den Rucksack getan? Ein geübter Detektiv sieht alles und im Zweifelsfalle hätte er Deinen Bekannten erst nach der Kasse für eine kleine Taschenkontrolle abgepasst.

 

 

Grüße

 

Emma

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So ein Ladendetektiv hat meisst Erfahrung und erkennt seine Pappenheimer an ihrem Verhalten.

 

 

dann weist du nicht was für leute hier herum rennen, also von erfahrung kann man bei denen nicht reden.

 

ich wurde schon 2 mal beim nicht klauen erwischt :blink:

 

manchmal überlegt man ja während des einkaufs "hmm. kauf ich´s oder doch lieber nicht" dann legt man es woanders wieder hin weil man zu faul ist zurück zu rennen. ichsage euch wie doof die sind.

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