Gast djfabi Geschrieben 24. April 2006 Melden Share Geschrieben 24. April 2006 wurde in der schweiz in einen tunnel geblitzt.ich kam aus den urlaub wieder. 12 km/h = 120chf oder 77 teuros. muss ich zahlen? wie ist die gesetzeslage? hat jemand schon erfahrungen mit den schweizern? ich werde das mal wieder nach oben drücken,weil.... habe vom Bezirksstatthalteramt Liestal eine "Mitteilung über Eröffnung und Abschluss eines Untersuchungsverfahrens" bekommen. dort werde ich nochmals aufgefordert die 120 CHF auf ein deutsches konto,innerhalb 10 tagen,zu überweisen. muss ich jetzt doch zahlen??????nach fasst einem jahr??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Didge2002 Geschrieben 24. April 2006 Melden Share Geschrieben 24. April 2006 Da es doch keine Möglichkeit der Vollstreckung dieses Bescheides in Deutschland gibt, musst Du auch nicht bezahlen. Ich sollte mal 250,- DM Bußgeld in NL zahlen. Die haben sogar 3 Gerichtstermine angesetzt. Beim letzten Gerichtstermin bin ich dann zu 200,-DM Strafe verurteilt worden. Nie gezahlt, Ruhe ist. Die können es nicht vollstrecken in Deutschland. Natürlich sollte man die nächsten Male vorsichtig sein oder wie ich das Land meiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast marvin-42 Geschrieben 24. April 2006 Melden Share Geschrieben 24. April 2006 Das mit den NL entspricht wahrscheinlich nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Auch früher schon gab es einen sehr wirkungsvollen Weg zur Vollstreckung. So haben eine Reihe von Städten ihre Forderungen an einen Düsseldorfer echtsanwalt "verkauft". Und der trieb dann seine Forderungen auf dem zivilrechtlichen Weg ein. Sehr wirkungsvoll - und sehr teuer für diejenigen, die glaubten, ihnen können nichts passieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast brischke Geschrieben 24. April 2006 Melden Share Geschrieben 24. April 2006 (bearbeitet) In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. Anwalt Winter: "Übertretungen können drei Jahre lang verfolgt werden; die Strafe einer Übertretung selbst verjährt in zwei Jahren." Zitat www.bussgeldrechner24.de und Zitat ADAC Das deutsch-schweizerische Polizeiabkommen von 1999 ist noch nicht in Kraft, so dass auf dessen Grundlage In Deutschland derzeit noch keine Bußgeldeintreibung erfolgen kann. bearbeitet 24. April 2006 von brischke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isnagut Geschrieben 25. April 2006 Melden Share Geschrieben 25. April 2006 Hallo mal so ein kleiner Auszug vom adac.de: Darüber hinaus sieht auch der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken (40 Euro) vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden. Also ein abkommen gibt es wird aber noch nicht gehandet. Solltest du aber nochmals in die Schweiz einreisen und der Zoll kontroliert dich ein bischen gründlicher, musst du aber sicherlich mehr als die 77euronen bezahlen. Und ach ja dieser Arisdorftunnel ist wirklich gemein mit dem Radar. Hoffe bist in Liestahl bei der Autobahnkreuzung nicht nochmals geblitzt worden. So mal zur Info für alle: Das Baselland liebt seine Blechpolitisten und es hat nicht gerade wenige. Gruss Isnagut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast djfabi Geschrieben 25. April 2006 Melden Share Geschrieben 25. April 2006 ich denke,da ich noch öfters durch die schweiz will,und die ösis meiden möchte,dann zahl ich lieber auf jeden fall,bedanke ich mich herzlich an alle die,die mir ihre kenntnisse zur verfügung gestellt haben (schleim-schleim.....) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brainxx Geschrieben 25. April 2006 Melden Share Geschrieben 25. April 2006 was ist wenn man auf einer geraden bundesstraße geblitzt wurde statt 100 mit ca 120 km/h ist da was zu machen ist keine Gefahrenstelle oder fußgängerweg in der nähe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast dererik Geschrieben 26. April 2006 Melden Share Geschrieben 26. April 2006 was ist wenn man auf einer geraden bundesstraße geblitzt wurde statt 100 mit ca 120 km/h ist da was zu machen ist keine Gefahrenstelle oder fußgängerweg in der nähe Auf ner krummen hätt es natürlich nichts gekostet... sorry, der musste jetzt sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brainxx Geschrieben 26. April 2006 Melden Share Geschrieben 26. April 2006 geistreich..... Habe was gefunden danke eines Anwaltes das dies nicht erlaubt ist und da keine Gefahrenstelle in der Nähe war wird Einspruch gegen Bussgeld erfolg haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast dererik Geschrieben 26. April 2006 Melden Share Geschrieben 26. April 2006 geistreich..... Habe was gefunden danke eines Anwaltes das dies nicht erlaubt ist und da keine Gefahrenstelle in der Nähe war wird Einspruch gegen Bussgeld erfolg haben. Was ist nicht erlaubt? Auf einer gerade Strecke zu blitzen... Was soll denn daran verboten sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
powersmurf Geschrieben 26. April 2006 Melden Share Geschrieben 26. April 2006 (bearbeitet) geistreich.....Habe was gefunden danke eines Anwaltes das dies nicht erlaubt ist und da keine Gefahrenstelle in der Nähe war wird Einspruch gegen Bussgeld erfolg haben. das war dann aber mehr als dämlich. vorher hättest du 35 euro bezahlt und gut wäre gewesen. jetzt wird es richtig teuer: "Mittlerweile sind die Chance, daß bereits die Behörde das Verfahren einstellt, sehr gering geworden. Erstens sind die Meßgeräte mittlerweile so zuverlässig, daß es nur in sehr seltenen Fällen zu Fehlmessungen kommen kann (die aber im Normalfall durch die gewährte Toleranz von 3 km/h bzw. 3% ausgeglichen werden). Zweitens bleibt dank unserer Rechtsprechung kaum mehr Argumentationsspielraum bei zweifelhaften Verkehrsbeschränkungen oder -anordnungen; vom Kraftfahrer wird gefordert, daß er sich auch widersinnigen Anordnungen beugt! Gefahrenstellen müssen nicht als solche erkennbar sein, und der Begriff "Gefahrenstelle" ist ohnehin dehnbar, weil die Behörden darunter auch schnurgerade Straßenstrecken verstehen können, wo ein Betrunkener sein Auto in den Graben gesetzt hat." bearbeitet 26. April 2006 von powersmurf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast brischke Geschrieben 26. April 2006 Melden Share Geschrieben 26. April 2006 fakt ist doch das du zu schnell warst. und eine Gefahrenstelle könnte auch häufiger Wildwechsel sein z.B. Wenn du mit dein anwalt da raus kommst ist doch alles paletti. Ich kann mir aber nicht vorstellen das irgendein richter gegen den Bescheid ein urteil fällt. In Deutschland darf man meiner Meinung nicht schneller als 100 auf ner Landstrasse fahren egal ob dort eine Gefahrenstelle ist oder auch nicht. Wenn du sagst das die ein schild aufgebaut haben mit ner geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 oder so und dann sinnlos blitzen hättest du vielleicht Glück. Bei uns machen die ab und zu ne LKW Kontrolle auf ein 80er stück und klappen dann Verkehrszeichen um auf 30 und dann blitzen die dort wie blöde. Es regen sich zwar alle auf aber bezahlen müssen halt alle, Weil es dort eben eine Gefährdungsstelle ist . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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