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Zwei Wöchiges Rückgaberecht?


Gast gb113

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Ich hab vor drei Tagen einen LCD von Eizo "L778 k"aus nem onlineshop bekommen.

 

Nun gefällt der mir nicht mehr und ich möchte den wieder zurück senden also hab ich eine email geschrieben und dann kamm das

 

--------------------

Sehr geehrter ****,

 

Ware zurück schicken, auf dem Reklamationsschein "Grund 6" angeben und wir

erstatten den Kaufpreis abzüglich Wertmindung zurück.

 

Mit freundlichem Gruß

 

**** Kundenbetreuung

---------------------

 

Was zum "teufel" heißt Wertminderung nach 4 tagen?Der hat kein defekt keine schäden

kein krazer kein nichts

Ich will mein vollen betrag wieder das kann doch nicht sein

:D

Was kann ich da machen ich wär echt super dankbar für alle tips :lol:

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hast du das klein gedruckte im Kaufvertrag gelesen?, da sollte es aufgeführt sein ob bei Rückgabe eine Wertminderung :D:lol::lol: angerechnet wird. Soweit ich weiß ist das nicht rechtens, da bei Versandkauf ein 14 tägiges Rückgaberecht mit Geld zurück Garantie besteht.

Das ist es ja ich dachte ich kriege bei zwei wochen meinen ganzen betrag wieder "wollen die mich verarschen?" :lol:

 

Das klein gedruckte hab ich nicht gelesen :wub:

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@gb113

 

Warte erst mal ab. Das ist einfach eine Standardformulierung. Wenn dein TFT wie du schreibst in einwandfreiem Zustand ist, hast du nichts zu befürchten.

 

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass manche Versandkunden verdreckte und versiffte Ware kurz vor Ablauf der 2 Wochen zurücksenden und DA ist eine Preisminderung angebracht.

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@gb113

 

Warte erst mal ab. Das ist einfach eine Standardformulierung. Wenn dein TFT wie du schreibst in einwandfreiem Zustand ist, hast du nichts zu befürchten.

 

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass manche Versandkunden verdreckte und versiffte Ware kurz vor Ablauf der 2 Wochen zurücksenden und DA ist eine Preisminderung angebracht.

nene das gerät ist in 1000%tigem zustand kein siff und keine flecken und nichts daran!

 

"Das gerät hat nur ein pixelfehler "also schwarz leuchtet weiß"aber das zählt ja nicht weil ich den so bekommen habe?

 

Was meint ihr soll ich das als grund erwähnen wegen "pixelfehler klasse 2"

Das würde glaub ich nicht als grund zählen oder?

ich sag es lieber nicht.

 

Nur ich hab ein bischen angst weil da im vertrag steht "Bitte beachten Sie zudem, dass wir berechtigt sind, im Falle einer unberechtigten Mängelrüge eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro zu berechnen."

 

Ist ein pixelfehler Mängelrüge?

bearbeitet von gb113
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so ich hab jetzt auch der seite gesucht nur ich kann da nichts von Wertminderung finden :lol:

+Das sich die email so anhört das wenn ich die ware einschicke das es eine Wertminderung gibt :lol:

 

ich gib euch mal die seite vieleicht findet ihr das :D

 

http://www.compuland.de

bearbeitet von gb113
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Wusstest du das Compuland = Mindfactory ist ?

 

Da Mindfactory einen nicht gerade tollen Ruf in einigen Foren hat, haben sie einfach eine neue Marke aus dem Boden gestampft :D

 

Das habe ich zu Mindfactory gefunden: :lol::lol:

 

2395) "Nie bestellen wenn man nicht 100% von der Qualität des Produktes überzeugt ist!"

 

Obwohl einem die Gesetzeslage beim Onlinekauf die selben Rechte zusteht wie beim Kauf im Geschäft vor Ort, zieht Mindfactory jedem Kunden satte 15% des Warenwertes ab wenn man das Produkt doch innerhalb der 2 Wochen Rückgabefrist zurückschickt.

Und hierbei spielt es keine Rolle, ob das Produkt getestet wurde. Wie mir von Mindfactory selbst bestätigt wurde, bedingt schon das öffnen des Paketes den Abzug der 15% Nutzungspauschale. Bei einem Warenwert von 200 sind das mal eben 30 Euro!!!!

Anschließend wurde mir mein im Vorraus überwiesenes Geld trotz korrekter Angabe das es auf mein Konto zurück überwiesen werden sollte, nur "meinem Kundenkonto für zukünftige Einkäufe" gutgeschrieben:-O

Erst nach mehreren Aufforderungen inklusive Fristsetzung wurde mir mein Geld nach mehreren Wochen doch noch überwiesen.

 

Solche Machenschaften gehören eigentlich schon dem Verbraucherschutz gemeldet.

 

Mag sein das Mindfactory top ist sofern das Produkt den Erwartungen entspricht und man keine Probleme damit hat. Aber wehe irgend etwas stimmt mal nicht. Ich kann nur von einem Kauf dort abraten.

 

Quelle: www.geizhals.at/de Bewertungsforum

bearbeitet von abwl
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Wenn Du das Gerät wieder original so verpackst wie Du es bekommen hast, dann solltest Du auch Dein ganzes Geld wiederbekommen. Im Kleingedruckten steht folgendes:

 

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht oder nur unvollständig oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz in Höhe von 15 % des Warenwertes leisten.

 

Wenn die Verpackung beschädigt oder die Ware in Betrieb genommen wurde, ist in der Regel von einer Ersatzpflicht auszugehen, da die Ware nur noch als gebraucht weiterverkauft werden kann.

 

 

Also einfach sagen, dass Du das Ding nur mal kurz ausgepackt und angeguckt hast, aber es nicht in Betrieb war. Schon sollte es kein Problem darstellen.

 

MfG,

Didge2002

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Wenn Du das Gerät wieder original so verpackst wie Du es bekommen hast, dann solltest Du auch Dein ganzes Geld wiederbekommen. Im Kleingedruckten steht folgendes:

 

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht oder nur unvollständig oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz in Höhe von 15 % des Warenwertes leisten.

 

Wenn die Verpackung beschädigt oder die Ware in Betrieb genommen wurde, ist in der Regel von einer Ersatzpflicht auszugehen, da die Ware nur noch als gebraucht weiterverkauft werden kann.

 

 

Also einfach sagen, dass Du das Ding nur mal kurz ausgepackt und angeguckt hast, aber es nicht in Betrieb war. Schon sollte es kein Problem darstellen.

 

MfG,

Didge2002

Das kann ich ja dann in den Reklamationsschein reinschreiben ich hoffe die ziehn mich nicht ab "sonst bestelle ich da nie wieder"

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14 tage Rückgaberecht heißen nicht "Recht, die Ware 14 Tage zu benutzen."

 

Wertminderung kann sich auch aus einer Beschädigung der Verpackung ergeben. Manchmal kann ich Händler sogar verstehen. Wenn sie die zurückgegebene einwandfreie Ware an den nächsten Kunden schicken schreit der, weil er keine originalverpackte Ware sondern B-Ware bekommen hat...

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14 tage Rückgaberecht heißen nicht "Recht, die Ware 14 Tage zu benutzen."

 

Wertminderung kann sich auch aus einer Beschädigung der Verpackung ergeben. Manchmal kann ich Händler sogar verstehen. Wenn sie die zurückgegebene einwandfreie Ware an den nächsten Kunden schicken schreit der, weil er keine originalverpackte Ware sondern B-Ware bekommen hat...

Manchmal kann ich die Kunden verstehn wenn sie mal den tft ohne Pixelfehler verkauft hätten :lol: Ich kauf doch nicht für 530 einen tft mit Pixelfehler aber ich weis du würdest den behalten :D

 

Ich komme damit aber nicht klar.

 

PS:Auserdem hab ich nicht 14 tage gewartet sondern 3 mit heute 4 "schick den gleich zurück"

bearbeitet von gb113
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Also:

Wertminderung besteht schon, wenn du den Karton aufreißt.

(das ist so als würdest du mit nem neuen Auto 50 Kilometer fahren - und nach 3 Tagen hingehen und ihn als Neuwagen zurückgeben....)

Den Schuh musst du dir also anziehen.

 

Außerdem besteht ein Umtauschrecht nur wenn die Ware fehlerhaft ist.

Ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht nur dann, wenn der Verkäufer im Falle eines Defektes diesen nicht beheben kann oder ein neues Produkt nicht beschaffbar ist. (schau mal ins BGB ab §433 - Kaufvertrag)

(nicht beschaffbar wäre ein einmaliges Gemälde - also in diesem Fall nicht vorhanden)

 

Wenn hier wirklich ein Pixelfehler vorliegt (ist ein Mangel!) besteht die Möglichkeit dem Verkäufer das Gerät zurückzuschicken und der muß dann den Fehler beheben.

Erst wenn er das nicht kann (wovon ich nicht ausgehe) kannst du ihm nach abgelaufenenr Fristsetzung dem Kaufpreis zurückerstatten lassen.

 

Ansonsten ist das jetzt dein TFT - Kaufvertrag wurde rechtmäßig abgeschlossen.

 

Vielleicht zeigt sich der Verkäufer kulant und nimmt ihn ja doch zurück - verpflichtet ist er aber nicht.

 

Grüße

Snoopy

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Augenblick Korrektur.

BGB §312b in Verbindung mit §355

Du hast ein Rückgaberecht von 2 Wochen.

 

Allerdings musst du dir nach §357 Abs. 3 Kosten für den Gebrauch aufhalsen lassen...

Du kannst dich aber auf Satz 2 beziehen, und es auf die Prüfung der Ware schieben (gerade bei der kurzen Nutzungsdauer) - also kein Grund dir die Kosten dafür in Rechnung zu stellen.

Also ordentlich begründet dürftest du aus der Sache dann doch ohne große Probleme rauskommen.

 

 

Nochmal Grüße

Snoopy

bearbeitet von Snoopy22m
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Fehler-Klasse II

 

Fehlertyp 1

ständig leuchtender Pixel - 2

 

Fehlertyp 2

ständig schwarzer Pixel -2

 

Fehlertyp 3

defekter Sub-Pixel,

entweder ständig leuchtend

(rot, grün, blau)

oder ständig schwarz - 5

Das ist nach den 2 wochen @wiedzmin

 

"mein tft Pixelfehlerklasse 2"

bearbeitet von gb113
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Ich kauf doch nicht für 530 einen tft mit Pixelfehler aber ich weis du würdest den behalten

 

Nein, ich würde den nicht behalten, sondern mein Rückgaberecht nutzen! Mein Posting sollte keine Kritik zu Dir sein, sondern eine allgemeine Erläuterung zur Rechtslage, die hier noch fehlte. Streng genommen, darf man die Ware nur so prüfen, wie es auch im Geschäft möglich wäre. Schon das Entfernen von Aufklebern etc. geht zu weit!

Ich gehe übrigens davon aus, dass Du trotz des Formbriefes den vollen Betrag zurück erhälst! Allerdings solltest Du nicht erzählen, dass Du ihn 4 Tage ausprobiert hast...

 

------------

Wie würdest Du folgende Extrembeispiele aus Händlersicht finden?

Ich bestell mir eine Videokamera und gebe sie nach dem Urlaub zurück.

 

Ich bestell mir drei Videokameras und behalte die beste. Versandkosten muss ja der Händler zahlen.

 

Ich reiß den Karton auf - der Händler hat bestimmt noch einen anderen.

 

Ich bestelle einen Laptop und schreibe innerhalb einer Woche meine Hausarbeit darauf.

 

Ich kaufe ein Produkt und gebe es nach 14 Tage zurück weil es inzwischen 5 Euro billiger geworden ist.

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karton aufreissen stellt keine wertminderung dar! schliesslich sind die 14 tage ja genau dazu da, dass man sich das teil angucken kann. wie soll das bitte gehen, ohne den karton aufzureissen? anschliessen ist auch kein thema, schliesslich kann ich mir den tft im laden auch ansehen und gucken wie das bild ist...

den pixel würd ich auch ned erwähnen, schliesslich ist das eine rückgabe ohne gründe. :lol:

achja nochwas: bestelle NIE NIE NIE einen tft bei nem laden der pixelfehlerprüfung anbietet ohne sie selber zu nutzen... was meinst wohl was mit denen passiert die den test nicht bestehen? richtig: pixelfehlergarantie für die die sich die 20öcken sparen :lol:

 

solltest du aber die schutzfolie die auf dem tft pappte nicht mehr haben oder die treiber cd irgendwie 'ungeschickt' aufgerissen haben siehts schon wieder schlechter aus :D

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Mit Karton aufreißen meinte ich nicht Karton aufmachen, also mit Messer etc. Klebeband aufschneiden, so dass man den Karton wieder zukleben kann!

 

Ich habe vor kurzem einen Karton gesehen, den ein Bekannter zurückschickt hat. Der sah so aus, wie ein Geschenk, das ein 6-jähriger geöffnet hat...

 

achja nochwas: bestelle NIE NIE NIE einen tft bei nem laden der pixelfehlerprüfung anbietet ohne sie selber zu nutzen... was meinst wohl was mit denen passiert die den test nicht bestehen? richtig: pixelfehlergarantie für die die sich die 20öcken sparen smile.gif

 

solltest du aber die schutzfolie die auf dem tft pappte nicht mehr haben oder die treiber cd irgendwie 'ungeschickt' aufgerissen haben siehts schon wieder schlechter aus

 

Volle Zustimmung! Manche haben aber trotzdem Glück und bekommen einen Monitor ohne Pixelfehler - wenn denen die schlechten ausgegangen sind :D

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"Ich habe vor kurzem einen Karton gesehen, den ein Bekannter zurückschickt hat. Der sah so aus, wie ein Geschenk, das ein 6-jähriger geöffnet hat..."

 

:D:lol::lol::lol::wub: Der war geilllll

 

Der karton ist von mir mit gefühl und sanft aufgemacht worden keine delle und kein nichts :)

CD und alles in top zustand "ist ja normal in 4 tagen" ;)

bearbeitet von gb113
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Snoopy22m hat vollkommen recht!

 

Stammtischparolen klopfen ohne zu wissen worum es geht helfen ihm hier nicht weiter.

 

Laut Gesetz hast du zwar 14 Tage Rückgaberecht "beim onlinekauf" woanders eh nicht..

 

 

Aber selbt bei einer Benutzung hat der Verkaufer das recht auf eine Wertminderung

 

es ist nunmal 4 Tage gebraucht gewesen... alles andere ist reine Kulanz...

 

und @ loy

karton aufreissen stellt keine wertminderung dar! schliesslich sind die 14 tage ja genau dazu da, dass man sich das teil angucken kann. wie soll das bitte gehen, ohne den karton aufzureissen? anschliessen ist auch kein thema, schliesslich kann ich mir den tft im laden auch ansehen und gucken wie das bild ist...

 

Das stimmt nicht!

Das Produkt ist nicht mehr neu (ihm Wert gemindert) sobald du die Verpakung geöffnet hast.. Im Laden sind Ausstellungsstücke dafür da, dass man sich den Monitor vorher anschauen kann.

 

Prüfung der Sache nach § 357 (3) BGB heißt ja nicht das man den Monitor 4 Tage in Gebrauch hat..

 

Was meinst Ihr warum die Onlineshops so billig verkaufen können..?? die verdienen an som Monitor vieleicht 3 Euro... Ich weiß das da ich mich sehr gut mit der Materie auskenne... Aber der Kunde will dann für diese 3 Euro immer alles haben....

 

Naja Probierts halt aus....

bearbeitet von suicidecrew
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natürlich darfst du auspacken...

z.b.:

http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqsfernabsatzundmehr.htm

bisschen unter der mitte ist 'Rückläufer neu?' zu finden.

 

dort wird auch auf den entscheidenen § hingewiesen:

 

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

 

 

hier insbesondere:

... Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. ...

 

kannst aber gerne versuchen mir glaubhaft zu machen, wie ich nen monitor prüfen soll ohne ihn auszupacken und anzuschliessen...

 

das gelaber mit dem nicht auspacken kommt sehr gerne von händlern, aber selbst grafikkarten die 'abriebspuren' haben müssen sie zurücknehmen ohne abzüge, da es nunmal nötig ist die graka einzubauen um sie zu prüfen... (ich weiss allerdings auch, dass da viele händler drauf sch****, da eh kein kunde dagegen vorgeht)

bearbeitet von Loy
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