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GEZ war da ....


Gast Wurzelxquadrat

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Gast Wurzelxquadrat

Moin..

 

Nichtsahnend am Frühstückstisch sitzend schreckten micht heute morgen 2 nette Herren der GEZ auf.

Bisschen übernächtigt öffnete ich ihnen die Tür und dann das übliche blablabla.

Ob ich Rundfunk- und Fernsehgeräte besitze beantwortete ich natürlich brav mit NEIN.

 

Leider stand mein Auto vor der Garage und die Jungs ( sind ja auch net blöd ) meinten das ich das aber schon anmelden müsste . OK . Nach der Anmeldung des Autoradios sind sie wieder abgedackelt.

 

2 min später klingeln diese Landstreicher wieder an meiner Tür.

Sind die Tüpen doch tatsächlich hinter meinem Haus lang und haben die Satelitenschüsseln gesehen.

 

"Was mit den Sat-Schüsseln ist " fragten sie und ich meinte es wäre für SKY-DSL .

Das konnte sie irgendwie nicht so recht überzeugen aber sie sind dennoch abgehauen.

 

Nun ja .....

Ich denke das war noch nicht alles , die kommen bestimmt wieder .

Was meint Ihr , wie soll ich mich verhalten ?

Soll ich etwa für den Schrott auch noch bezahlen ?

 

Gruß

Wurzelx² der jetzt auch GEZahlt hat :ph34r:

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Gast Wurzelxquadrat

NE LEUTE JETZT MAL ERNST

 

Können mir die wegen den SAT-Schüsseln nen STrick drehen .

Evtl. mit nem BEschluss vor der Tür stehen und is Haus kommen.

 

Ich hab keine Lust ne fette Strafe zu zahlen .

 

 

Wurzelx²

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Aus der heutigen Tagespresse:

Amtsgericht im Visier der GEZ

 

Gebührennachzahlung für bis zu 15 Jahre droht

 

 

 

Von Burkhard Ohse

 

 

GIFHORN. Mitarbeiter des Amtsgerichts sehen schwarz? Zumindest haben sie die Möglichkeit dazu, wenn es nach der Meinung eines Mitarbeiters der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) geht.

 

Denn dieser fand kürzlich einen Videorekorder in einem Gerichtssaal, der die Möglichkeit für einen Fernsehempfang bietet. Doch nicht etwa "Richterin Barbara Salesch" läuft im Amtsgericht, denn laut Auskunft von Amtsgerichtsgeschäftsleiter Christian Rohde dient das Geräte lediglich dem Abspielen von beweiskräftigen Polizeivideos.

 

Dass im ganzen Haus weder ein fester noch ein mobiler Antennenvorsatz vorhanden ist, spielt dabei keine Rolle. Nun droht dem Amtsgericht wie jedem Privatmann auch nicht nur eine Erhebung der Rundfunk- und Fernsehgebühr für das Gerät, sondern auch eine Nachzahlung der Gebühren der zurückliegenden Jahre seit Anschaffung des Videorekorders. Und das war Anfang der 90er-Jahre. "Wir warten ab, was kommt. Bisher haben wir noch keinen Bescheid", betonte Rohde. Der GEZ-Mitarbeiter habe um einen Termin gebeten, den betreffenden Raum des Gerichts inspiziert und in dem sparsam, aber funktionell eingerichteten Raum den Videorekorder bemerkt. Allein, dass die technischen Voraussetzungen, ein Empfangsteil im Videorekorder, vorhanden sind, habe dem GEZ-Mitarbeiter dabei ausgereicht.

 

Das bestätigt Jürgen Gruhler vom Südwestfunk, zuständig für "Fragen von einheitlicher Bedeutung" in diesem Bereich. "Wenn die technischen Möglichkeiten bestehen, greift die Gebührenpflicht. Das wurde auch schon einhundert Mal rechtlich überprüft", betonte Gruhler. Jedoch könne man auch den Einzelfall sehen und die örtlichen Gegebenheiten überprüfen. Die Entscheidung darüber liege bei der zuständigen Rundfunkanstalt.

 

Ein Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks könnte die Sache prüfen und entscheiden, dass das Gericht keine Gebühren zu zahlen habe, so Gruhler.

 

Im anderen Fall, so bestätigte eine GEZ-Mitarbeiterin, müsse das Amtsgericht für rund 15 Jahre Gebühren nachzahlen.

 

Quelle

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NE LEUTE JETZT MAL ERNST

 

Können mir die wegen den SAT-Schüsseln nen STrick drehen .

Evtl. mit nem BEschluss vor der Tür stehen und is Haus kommen.

 

Ich hab keine Lust ne fette Strafe zu zahlen .

 

 

Wurzelx²

nee, das machen die nicht...das sind Kopfgeldjäger...die arbeiten auf Provision, und so´n Beschluss oder richterliche Verfügung hält die bürokratisch viel zuviel auf...das lohnt net für die!!!

Kann höchstens sein, daß du in Kürze Post von der Zentrale in Köln erhälst...die wollen dir drohen dich anzumelden....

Tipp von mir:

Brief einfach nehmen und ab in den Müll...der kommt noch zweimal mit immer bisschen verschärfter Form...ab in den Müll, nach dem dritten Brief ist Ruhe!!! :D

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Aus der heutigen Tagespresse:

Amtsgericht im Visier der GEZ

 

Gebührennachzahlung für bis zu 15 Jahre droht

 

 

 

Von Burkhard Ohse

 

 

GIFHORN. Mitarbeiter des Amtsgerichts sehen schwarz? Zumindest haben sie die Möglichkeit dazu, wenn es nach der Meinung eines Mitarbeiters der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) geht.

 

Denn dieser fand kürzlich einen Videorekorder in einem Gerichtssaal, der die Möglichkeit für einen Fernsehempfang bietet. Doch nicht etwa "Richterin Barbara Salesch" läuft im Amtsgericht, denn laut Auskunft von Amtsgerichtsgeschäftsleiter Christian Rohde dient das Geräte lediglich dem Abspielen von beweiskräftigen Polizeivideos.

 

Dass im ganzen Haus weder ein fester noch ein mobiler Antennenvorsatz vorhanden ist, spielt dabei keine Rolle. Nun droht dem Amtsgericht wie jedem Privatmann auch nicht nur eine Erhebung der Rundfunk- und Fernsehgebühr für das Gerät, sondern auch eine Nachzahlung der Gebühren der zurückliegenden Jahre seit Anschaffung des Videorekorders. Und das war Anfang der 90er-Jahre. "Wir warten ab, was kommt. Bisher haben wir noch keinen Bescheid", betonte Rohde. Der GEZ-Mitarbeiter habe um einen Termin gebeten, den betreffenden Raum des Gerichts inspiziert und in dem sparsam, aber funktionell eingerichteten Raum den Videorekorder bemerkt. Allein, dass die technischen Voraussetzungen, ein Empfangsteil im Videorekorder, vorhanden sind, habe dem GEZ-Mitarbeiter dabei ausgereicht.

 

Das bestätigt Jürgen Gruhler vom Südwestfunk, zuständig für "Fragen von einheitlicher Bedeutung" in diesem Bereich. "Wenn die technischen Möglichkeiten bestehen, greift die Gebührenpflicht. Das wurde auch schon einhundert Mal rechtlich überprüft", betonte Gruhler. Jedoch könne man auch den Einzelfall sehen und die örtlichen Gegebenheiten überprüfen. Die Entscheidung darüber liege bei der zuständigen Rundfunkanstalt.

 

Ein Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks könnte die Sache prüfen und entscheiden, dass das Gericht keine Gebühren zu zahlen habe, so Gruhler.

 

Im anderen Fall, so bestätigte eine GEZ-Mitarbeiterin, müsse das Amtsgericht für rund 15 Jahre Gebühren nachzahlen.

 

Quelle

Hahaha... Deswegen ist bei allen unseren VHS Rekordern in der Firma der Tuner ausgebaut... Dürfte für da Amstgericht doch auch kein großes Porblem sein...

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ich hatte gestern son anruf ..... Marktforschung ..... ob ich 15 Minuten Zeit hätte ?? ich gesagt ..na klar ,wenn sie mir sagen wo sie meine Nummer her haben .... er ähmm wurde durch zufall ermittelt... ich na dann mal los .... erste Frage ... welcher ist ihr lieblingsfernsehsender ?? :lol: ich .. der spion ,wenn der GEZ-sklave vor der tür steht .... da hat er aufgelegt .... :D

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Schwarzsehen ist eine Ordnungswiedrigkeit, keine Strafttat. Insofern wird es keinen Durchsuchungsbefehl geben.

Hm, warum zahle ich dann eigentlich noch?

 

Wie weit sind die von der GEZ eigentlich schon gegangen?

Was passiert im schlimsten Fall?

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Ich bekomm jedes Jahr 3 Briefe, meist im Februar. Es ist immer der gleiche Brief aber immer was anderes unterstrichen.

Beim

1. "Sie müssen sich anmelden",

2. "es ist eine Ordnungswidirgkeit"

3. "Geldstrafe".

 

Da ich nicht gemeldet bin wo ich wohne wissen die auch nicht wer ich bin. Da wird seh ich aus dem Fenster immer den Opa mit einem "SWR3"-Clipboard, wie er den Krams vom Briefkasten abschreibt und dann unterstreicht und einwirft. Dann wird brav die Hausnummer abgehakt und es geht zur nächsten Tür...

Die Briefe fliegen natürlich unbeantwortet in den Müll. Nur den leeren Rückumschlag bring ich immer zur Post, damit sie ihren scheiss wieder bekommen, leer natürlich und unfrankiert :D

Naja, dann geht 12 Monate später das Spiel von vorne los. Passieren wird da rein gar nichts. Es ist KEIN Amt, die haben also keinerlei Rechte und müssen erst mal was nachweisen, bevor sie weitere Schritte gehen können.

Gruß!

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Habe heute gerade eine Stellenanzeige der GEZ in meiner Tageszeitung gesehen. Die scheinen noch nicht genug von diesen provisionsgeilen Pennern zu haben.

Echt zum kotzen dieser Verein. Immer hart an der Legalität vorbei aber schön vom Staat geduldet. Das sollte man sich mal als Privatmann trauen.

 

MfG,

Didge2002

bearbeitet von Didge2002
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Hmmm,wie siehts denn aus ,wenn man ein Premiere Abo hat?Ich denke nämlich ,das Premiere die Daten an die GEZ weitergibt...also wenn ich mich bei der GEZ abmelde und weiterhin ein Premiere Abo habe,ist das ja wohl sehr unglaubwürdig :D

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Hmmm,wie siehts denn aus ,wenn man ein Premiere Abo hat?Ich denke nämlich ,das Premiere die Daten an die GEZ weitergibt...also wenn ich mich bei der GEZ abmelde und weiterhin ein Premiere Abo habe,ist das ja wohl sehr unglaubwürdig :D

Jo... :lol:

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Hmmm,wie siehts denn aus ,wenn man ein Premiere Abo hat?Ich denke nämlich ,das Premiere die Daten an die GEZ weitergibt...also wenn ich mich bei der GEZ abmelde und weiterhin ein Premiere Abo habe,ist das ja wohl sehr unglaubwürdig :D

Bereits das Vorhalten, nicht erst die Benutzung, eines empfangsfähigen Gerätes (Radio, Video, Receiver, TV) genügt um die Gebührenpflicht zu begründen, wäre die Frage wie Du das Abo ohne solches Gerät begründen kannst?

Stützung des Aktienkurses vielleicht ?? :lol:

Oder im Auftrage eines guten Freudes, dessen Namen Du aber gerade vergessen hast, weil der keine Karte bekommt ?

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Du kannst Premiere ja auch auf einem *nicht internetfähigen* PC schauen :lol:

Tja, da muss aber mindestens irgend ne Empfangskarte eingebaut sein... Schlechte Ausrede... :D Sat oder KAbelanschluss brauchste auch immer...

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