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Frage an die rechtlich versierten


Worschter

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Hallo,

 

folgende Situation:

 

Bekannte von mir vermietet ne Wohnung an eine sehr unangenehme Person.

Der Mensch ist mietrechtlich sehr gut belesen und drangsaliert die gute Frau in meinen Augen

unverschämt. Leider immer so, daß es keine rechtliche Grundlage zur Kündigung gibt.

 

Nun haben wir der Frau heute ne extra Satschüssel montiert, allein um komplikationen aus dem Weg zu gehen.

 

Während wir da so rumworschteln kommt der "gute" Mann dazu und fragt an, ob sein

"schlechter" Sat-Empfang damit nun

auch verbessert sei. Ich konnt mir nicht verkneifen zu sagen: nein, wir haben das

absichlich autark gemacht, damit sein Empfng in

keinster weise dadurch beinträchtigt wird. Sein Geseichtsausdruck hat irgendwie verraten lassen,

daß er die Anspielung verstanden hat ;)

 

Nun die Frage:

 

In wie weit ist der Vermieter eigentlich für eine angemessene Empfangs-Versorgung

zuständig?

Was aber wichtiger ist, muß der Vermieter ür die Kosten einer Umrüstung von Analog auf Digital

aufkommen? Der gute Mann stellt sich das in meinen Augen nämlich so vor, daß

ihm nun ne komplette digital-Anlage zur Verfügung gestellt werden muss,

nur weil er NTV nicht störungsfrei empfangen kann.

Zumindet war dies sein Argument mit dem er ankam.

 

 

kennt sich da jemand soweit aus um mir ne konkrete Antwort zu geben,

bzw. weiß jemand ne Adresse wo man sich diesbezüglich hinwenden könnt?

 

 

Ich danke schon mal für anfallende Aufwendungen.

 

Gruß!

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Hi!

Es geht ja im Endeffekt nur um die Grundversorgung. Wenn in der Wohnung Kabel Anschluss möglich wäre, dann kann man ihm sogar Sat verbieten. Eine Umrüstung eine funktionierenden analogen Anlage muss der Vermieter auf keinen Fall bezahlen. Und wenn es nur um N24 geht dann erst recht nicht. Die Nachrichten Grundversorgung ist allein schon durch die Tagesschau auf den öffentlich rechtlichen gedeckt. Also da muss man sich echt keine Sorgen machen.

 

Ist das eigentlich seine eigene Anlage oder für das ganze Haus? Das wäre auch noch ein wichtiger Punkt. Also ich mein die bestehende, und nicht die, die jetzt dazu gekommen ist.

 

Gruß, Bo

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Gast someone_01

Der Vermieter ist nur verpflichtet, seinem Mieter den Empfang der orstüblichen Sender zu ermöglichen, ob dies dadurch geschieht, dass er dem Mieter einen Antennenanschluß (ggf. kostenpflichtig!) überlässt, oder dem Mieter erlaubt eigene Antennen zu montieren ist egal.

Wenn der Anschuß vom Vermieter gestellt wird, so ist es auch seine Aufgabe diesen funktionsfähig zu erhalten (Rep.kosten gehen zu Lasten des Vermieters), dazu gehört NICHT die technische Aufwertung auf neuere Dienste.

Bei einer Erweiterung der Anlage (z.B. Umrüstung auf Digital), die eine Wertsteigerung für den Mieter darstellt!, können entstehende Kosten mieterhöhend umgelegt werden (Kosten/Abschreibungszeit/12) bzw. kann die "Antennengebühr" angepasst werden.

Unbenommen davon besteht das Recht auf Informationsfreiheit, was dem Mieter ggf. auch bei bestehender Anlage erlaubt eigene Antennen zu montieren.

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Ok, gleiche Aussage nur besser ausgedrückt ;) Was die Informationsfreiheit angeht, das muss nicht unbedingt zutreffen, das anbringen der Sat Schüssel kann man verbieten, wenn Kabel Anschluiss verfügbar ist (ich frage mich ob DVB-T auch schon reicht?), das kommt nur blöd an, wenn der Vermieter selbst eine hat :angry:

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Der Vermieter ist nur verpflichtet, seinem Mieter den Empfang der orstüblichen Sender zu ermöglichen

 

Das is so nicht mehr richtig.

Das Gesetz was den Vermieter dazu Verpflichtet die ersten 3 Programme zu liefern ist gekippt worden.

Anders sieht es aus wenn die Bereitstellung der Programme bzw. die Antenne mit in der Miete verankert ist,wie es z.B. viele bei einer Sat-Anlage machen.

 

@ Worschter

 

Is denn in eurer Region der Empfang für DVB-T gegeben?.

Wenn ja dann währe deine Bekannte ausm Schneider da sie ihn dann darauf verweisen kann das er sich nen DVB-T Receiver zulegt.

 

Nun was den Empfang von N-TV anbelangt sollte mal überprüft werden ob das Antennensignal an der Anschlußdose einwandfrei is.

Stichwort DECT Telefon ;)

 

Ansonsten wende dich doch ma an den Joshua0999 der kennt sich damit bestens aus.

 

Grüsse

Hanni

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also erst mal danke für die Infos.

 

 

Ich ergänze mal ein wenig. Es handelt sich um ein Ein-Familienhaus, welches nachträglich

für 2 Parteien ausgebaut wurde. Es existierte seit jeher nur ein analoger Satanschluß

welcher dem Mieter überlassen wurde.

 

Momentan geht bei uns noch keine DVB-T, diese Lösung habe ich auch schon in Erwägung gezogen.

Ist halt in punkto Programm-Vielfalt ein Rückschritt (oder ?).

 

Wie verhäielte soich das denn, wenn der Typ ein PW-Abo abschliessen wollte?

So wie ich das bisher auslege, fielen auch diese Kosten zu Lasten des Mieters?

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wenn er ein abo abschließ ,ist das seine sache .... für den Empfang muss er schon selber sorgen ....

außerdem kann es ja nicht soo schwer sein das lnb gegen ein digitales zu wechseln ..eine neue D-box müsste er sich sowieso kaufen...

und ..wenn sie den loswerden will ...hat sie keinen in der Familie der gern das haus mieten würde ???? eigenbedarf ... oder ist es so ,das der mieter die raten fürs haus bezahlt ??? mit seiner miete ???

also ich würd ihm anbieten ein Digital-lnb anzubauen und er besorgt sich selber einen digitalempfänger oder wenn er nicht will ..na dann bleibts so wie es ... mehr ansprüche hat er nicht ... soll er sich doch selber eine satanlage anbaun ...

grüße

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