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Inkasso von PW wegen smartcard


Depede

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Das nüzt nix, laut Vertragsbed. bist Du für den Eingang der Kartew bei PW verantwortlich.

 

Die Frage geht in eine andere Richtung:

Wann tritt Verzug ein?

 

Für die Karte werden beim Inkasso 35 berechnet, in den VB steht davon aber nix.

 

Die abgelaufene Karte hat imho für keine der Seiten einen wirtschaftlichen Wert.

(stelle ich mal hier zur Diskussion, Gegenmeinungen ?)

(Welchen wirtschaftlichen Wert hat die abgelaufene Karte?)

 

Daraus folgere ich, dass das Manöver nur den Zweck hat, noch nachträgliche Einnahmen via Verfahrenskosten zu produzieren. Das wäre unzulässig.

 

Die zweite Frage ist, ob nicht eine Mahnung mit Hinweis auf die Kosten der Karte erforderlich wäre.

 

 

 

mfg

 

PS Offenbar sind viele betroffen.

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PW hat seinen Ruf bzgl. Kundenorientierung schon weg, aber mittlerweilen drehen sie bei Inkasso völlig durch.

Hatte mein Komplett zum 31.3. gekündigt. Im Bestätigungsschreiben "Smartcard innerhalb von 10 Wochen zurückschicken". Dann der übliche Brief "1 Monat geschenkt".

 

Anfang dieser Woche habe ich einen Brief von PW im Briefkasten: "Karte noch nicht da, sie schulden uns 35 Euro." Ton im Brief sehr unfreundlich wie halt üblich. Ich ruf bei PW an was das denn solle und nenne dem Hotlinefuzzi die Referenznummer des Briefes. Er schaut nach, "nein so einen Brief haben wir bestimmt nicht rausgeschickt".

 

Ist jetzt schon das zweite Mail dass PW sich dumm stellt und sagt sie hätten nie einen Brief verschickt. Beim letzten Mal sind sie eingeknickt als sie die Korresponden inkl. Gesprächsnotizen der Telefonate per Kopie gefaxt bekamen; plus Drohung mit Anwalt. Ärgerlich genug dass ich schon so weit war überhaupt Gesprächsnotizen (nein, bin kein Beamter ;-)) zu schreiben.

 

Mittlerweilen glaube ich dass die ihr Geschäftsmodell wirklich auf massive Abzocke umgestellt haben, zumindestens wenn der Kunde kündigt. Einfach abartig.

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Mache es einfacher:

Schicke denen eine gefinkte Sterbeurkunde :rolleyes:

Nach dem Tod meines Schwiegervaters gaben sie dann sofort Ruhe.

Denn von Toten kann man keine Kohle mehr holen :lol:

Da wird sowieso nichts mehr nachgeprüft,da die Nachprüfung ja wieder

Geld kostet und Kofi dazu zu gierig ist.

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Also, die Rechtslage ist so:

In den AGB steht unter 2.5: Die Smartkarte ist innerhalb von 2 Wo nach Beendigung der Freischaltung zurückzusenden.

 

Damit greift § 286 Abs 2 BGB:

 

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,

2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,

3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,

4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

 

D.h., da kann man nicht einhaken.

 

Unklar ist mir (noch), ob man einfach statt des tatsächlichen, materiellen Kartenwertes, willkürlich einen Gegenwert für die Karte ansetzen kann, ohne dass dies in Vertragsbestimmungen steht, oder vorher zumindest vorher angekündigt wurde (Zumindest für diejenigen, die keine "Mahnung" mit "Androhung" von 35 erhalten haben). (Frage, was wäre, wenn PW z.B. 500 verlangen würde?)

 

Hier stellt sich auch die Frage, welchen wirtschaftlichen Wert die Karte hat. Wie hoch ist der Wiederbeaschaffungswert? Kann man die wieder verwerten? Falls die Karte keine 35 wert ist (wovon ich mal ausgehe), sind die 35 kein Schadenersatz, sonern bestenfalls eine Art Vertragsstrafe.

 

Diese kann aber nur eingefordert werden, wenn dies so in den Vertragsbed. steht, was nicht der Fall ist.

 

Wenn also die 35 der Höhe nach nicht gerechtfertigt sind, ist natürlich auch das Inkasso nichtig.

 

Bin am überlegen, ob es sich lohnt, hier durch zu prozessieren.

 

Bez des Wertes der Karte wäre ich Expertenmeinungen dankbar, da ich dies mit meinen bescheidenen technischen Kenntnissen nicht einschätzen kann.

 

Beim materiellen Wert der Karte wird zu berücksichtigen sein, ob diese an einen neuen Kunden weitergegeben werden kann, und ob die gesperrte Freischaltung "geknackt" werden kann. Habe diesbez. keine Ahnung.

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Das Premiere mit dem Rücksenden der Karte immer so ein Theater macht.

Fast jeder in meinem Bekanntenkreis hat Probleme mit diesem Verein.

Man kann noch so viel eingeschrieben aufgeben,bei denen kommt einfach

nichts an(so sagen die es jedenfalls immer).

Wenn das wirklich so sein sollte,würde ich niemehr im Leben einen Brief

aufgeben :lol:

Doch das passiert nur bei denen.

Wir haben einen relativ sicheren und guten Postverkehr.

Ich glaube ja fast schon,das alle unter einer Decke stecken.

Das Premiere eine Provision von den Inkassoheinis und den Anwaltfirmen

bekommt.

Man unterschätze nie die Geldgier von Kofi.

Die ist unermeßlich.

Und da sehr viele Leute Angst vor eimnem Schreiben dieser Heinis haben zahlen sie lieber,um weitere angedrohte Unannehmlichkeiten zu verhindern.

Und die Rechnung geht auf,die Abzocke läuft :rolleyes:

Ist zwar hart am Rande der Legalität,aber wenn kümmerts.

Anscheinend niemand,denn sonnst hätte der Staatsanwalt diesem Unfug schon

längst ein Ende bereitet.

Deswegen habe ich in meinem vorherigen Beitrag auch die gefixte Sterbeurkunde

erwähnt.Diese Methode ist die einzigste Sprache,die die verstehen.

Da gibts nichts mehr zu holen,schnell die Hände weg.

Ob das legal ist ,sei dahingestellt,ich will mit diesem Verein nichts mehr zu tun haben.

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Bisher habe ich auf mein letztes Posting hinsichtlich der Frage,

 

ob 35 als Gegenwert zur Karte angemessen ist, keine Antwort erhalten (dies wäre aber wichtig), ich gehe aber mal davon aus,

 

1) dass die Karte nicht mehr weiterverwendet wird, somit wertlos ist,

 

2) dass die Masche in großem Stil durchgezogen wird.

 

Da von Vorsatz auzugehen ist, wäre der Tatbestand des Betrugs erfüllt.

 

Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft kostet zwar nichts, wichtig wäre aber schon, zu wissen, ob Voraussetzung 1) zutrifft, also die Karte praktisch wertlos ist.

 

Der Knackpunkt ist, ob die 35 Grundforderung auch nur entfernt dem Wert der Karte entsprechen.

bearbeitet von Depede
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Niemand hier weiß,was für ein Kartentyp das überhaupt ist und was sie

im Einkauf kostet,da solche Karten ja nicht für komerziale Zwecke angeboten

werden.

Und das man sie nachher nicht mehr verwenden kann,ist ein Unfug.

Warum sollte eine Karte nach dem Zurückschicken nicht mehr zu verwenden

sein?

Man kann sie doch X-mal beschreiben.

Aber ich glaube kaum,das Kludelski oder Premiere die hartwareseitigen

Daten der Karte preißgibt.

Und den offiziellen Einkaufspreis schon gar nicht.Dazu ist Ihre Gier zu groß.

Sicher ist nur eines,das die Karte bei einer Lieferung von einigen Millionen Stück

sicher nur einen Bruchteil von 35 kostet.

Aber das muß ja erst mal bewiesen werden.Und daher läßt sich sicher niemand

in die Karten schauen :rolleyes:

Etwas anderes ist es,wenn hier jemand weiß,wie die Karte heißt und unter welchen

Name oder Typ sie vertrieben wird.

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Aber das muß ja erst mal bewiesen werden.

Hier irrst Du.

Es ist PW, das eine Schadenersatzforderung stellt.

Der eingetretene Schaden ist die nicht zurückerhaltene Karte. Der Schaden muss natürlich, wie bei jeder Schadenersatzforderung, von Premiere nachgewiesen werden.

(Deshalb ist es ja so wichtig, dass nichts davon in den AGB steht, es sich somit um keine Konventionalstrafe handelt. In dem Fall müsste PW nichts nachweisen, da der Kunde die Lage schon bei Vertragsantritt anerkannt hätte).

 

Und daher läßt sich sicher niemand in die Karten schauen

Denke ich auch, aber wenn Sie belegen müssen, was die Karte kostet, fließt vielleicht Information :rolleyes: Im Grunde müssen sie Unterlagen vorlegen, aus denen die angesetzten Beträge klar ableitbar sind. Dazu wird auch gehören, das Unterlagen des Kartenlieferanten vorgelegt werden.

 

Also ich interpretiere die Postings von Rasko und Jt3 so, dass die Karte mit 35 um Grössenordnungen über ihrem matieriellen Wert liegt.

 

Das zweite, was mir noch eingefallen ist, ist der Posten

"bisherige Mahnkosten unserer Partei" = 10 .

Nachdem keine Mahnung rfolgt ist, frage ich mich, wie es zu diesem Posten kommt.

 

Aber das ist eine andere Geschichte.

bearbeitet von Depede
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trotzdem bleibt Premiere am Erklärungs-Zug. Wie sie auf die Summe von 35.- für die Smartcard kommen und der Kunde über diesen Preis informiert wurde.

 

Der Preis selbst wird wahrscheinlich angemessen sein, auch wenn sie 3 Mio Smartcards zum Stückpreis von 2,50 eingekauft haben.

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Der Preis selbst wird wahrscheinlich angemessen sein, auch wenn sie 3 Mio Smartcards zum Stückpreis von 2,50 eingekauft haben.

Da kannst Du recht haben.

 

Vor Gericht und auf hoher See bist Du eben in Gottes Hand.

 

Trotzdem interessiert mich wie sie den Nchweis führen wollen.

 

auch wenn sie 3 Mio Smartcards zum Stückpreis von 2,50 eingekauft haben
Was kosten denn vergleichbare Smartcarten, deren Preis bekannt ist? Kann man eine Preisspanne angeben, z.B. "der Preis handelsüblicher Smartcards bewegt sich zwischen 1 und 5 " oder gibt es auch Typen, die z.B. 20 oder mehr kosten?
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Wie gesagt,sichern sie sich schon vorher ab,damit man noch mehr abzocken

kann.

Auch wenn der Kartentyp bekannt ist,weiß niemand über den Preis Bescheit.

Aber sicher keine 35 .

Und Mahnkosten von 10 ist sowieso reine Abzocke.

Wenn ich von jemand ohne Rechtfertigung diese Mahnkosten verlange,sitze ich

in kürzester Zeit im Knast.

Es wird ja schon im sogenannten "Kleingedruckten" des Vertrages die rechtlich

abgesicherte Abzocke von findigen Anwälten mit eingebaut.

Und mit der Unterschrift ist man denen dann ausgeliefert.

Daher Hände weg!

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Also ich hab jetzt mal Kontra gegeben:

Fa XY

Baden Baden

 

 

Betr AZ yz

 

 

Sehr geehrte Herren,

 

Ihre Forderung ist nicht anzuerkennen.

 

Nach den AGB von Premiere World (AGB 030203_Direktvertrieb_410405) ist der Kunde zur Rückgabe der Karte verpflichtet.

 

Der Firma Premiere steht also lediglich ein Anspruch auf  Rückgabe der Karte zu.

 

In Ihrer Forderung wird aber nicht  Leistungserfüllung, d.h. Rückgabe der Karte, verlangt, sondern Schadenersatz.

 

Für eine Schadenersatzforderung fehlt jedoch der Rechtsgrund

 

Ich darf hier aus § 281 BGB zitieren:

 

(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat.

 

Eine solche Frist zur Leistung oder Nacherfüllung wurde aber seitens Premiere nicht gesetzt, es liegt mir kein diesbezügliches Schreiben vor.  Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung wäre jedoch Voraussetzung für den von  Ihnen gestellten Schadenersatzanspruch.

 

Es kann also allenfalls ein Verzug hinsichtlich der Rückgabe der Karte bestehen, nicht aber hinsichtlich einer etwaigen Schadenersatzforderung in Geld.

 

In Anbetracht der §§ 280 /281 BGB fehlt es also an der Rechtsgrundlage für eine Schadenersatzforderung.

 

Unabhängig von diesen Feststellungen wollen Sie bitte die kalkulatorische Grundlage Ihrer Forderung darlegen.

 

Der in Rechnung gestellte Gegenwert der Smartcard erscheint vergleichsweise sehr hoch.

 

Da nach Auskunft von Premiere die abgelaufene Smartcard nicht mehr weiterverwendet werden kann, wären hier Belege zu verlangen, wie der Betrag von 35 zustande kommt.

 

Sie erheben unter bisherige Mahnauslagen unserer Partei 10 .

Nachdem bisher, wie oben erwähnt, keinerlei Korrespondenz seitens Premiere vorliegt, wäre die Frage zu stellen, wie diese Summe zustande kommt.

 

mfg

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Also das Prinzip von Premiere ist folgendes:

Kunden, die gekündigt haben sind keine Kunden mehr. Also kann man diese Leute nach belieben übers Ohr hauen und abzocken.

 

Zurückgesandte SmartCards ohne Einschreiben kommen nur zu ca. 10 % an (meine Vermutung). Zurückgesandte SmartCards mit Einschreiben kommen nur zu ca. 90 % an (meine Vermutung).

 

Wenn die SmartCard nicht angekommen ist läuft das vollautomatische Prozedere an:

1. Freundliche - aber bestimmte Forderung.

2. Mahnung - vom Ton her schon fast eine Nötigung - inkl. Mahngebühren.

3. 2. Mahnung - schon sehr einschüchternd

4. "Letzte" Mahnung - man bekommt Angst

5. Schreiben vom Inkasso-Unternehmen - inkl. Mahngebühren UND Inkassogebühren

6. 2. Schreiben vom Inkasso-Unternehmen mit Androhung gerichtlichem Mahnverfahren - inkl. Mahngebühren UND Inkassogebühren

7. "Letztmahlige Möglichkeit dem einer Klage zu entgehen"

8. Schreiben vom Rechtsanwalt, dass gerichtliches Mahnverfahren unmittelbar bevorsteht - inkl. Mahngebühren UND Inkassogebühren UND Rechtsanwaltsgebühren

9. Angebot der Teilzahlung.

10. Nix mehr - der Schrecken hat ein Ende!!!

 

Ich persönlich habe mit Premiere wegen 3 Abos und einem Receiver dieses über mich ergehen lassen - aber eine Klage wurde nie eingereicht. Somit habe ich nix gezahlt.

 

Das selbe Prozedere habe ich auch von mobilcom über mich ergehen lassen - ebenfalls ohne Klage (angedroht wurde ein negativer SCHUFA Eintrag - aber auch den gab's nicht.)

 

Ich vermute nach dem Lesen all dieser Schreiben, dass ca. 98 % aller Empfänger die Nerven verlieren und bezahlen. Diese Schreiben kosten jeweils ca. 2 .

 

Aber ein gerichtliches Mahnverfahren kostet 18 . Wenn man dem Mahnverfahren kommentarlos wiederspricht kommen für die gerichtliche Klage nochmal 75 hinzu.

 

... und der Ausgang ist unsicher - hat der Versender ein Einschreiben verwendet oder mithilfe von Zeugen den Brief eingeworfen (ähnliche Relevanz vor Gericht)? Falls ja ist der Ausgang des Verfahrens äußerst fraglich. Die Klage muß immer vor dem Amtsgericht am Wohnort des Kunden erfolgen. Somit kann Premiere nicht abschätzen wie das jeweilige Gericht entscheidet.

 

Eine Bekannte von mir arbeitet für ein Inkassounternehmen: Sie bestätigt, dass es in den meisten Fällen kleiner Streitereien von Massengeschäften nicht zu einer Klage kommt.

 

Man kann schnell nachrechnen, dass dieses Vorgehen nicht unerheblich Geld einbringt.

 

Das Bearbeiten einer Kündigung hingegen kostet manuelle Arbeit (Schreiben muß gelesen und in den Computer eingegeben werden) - ca. 5 .

 

Traurig aber war: Die Premiere-Abo-Zahlen steigen unaufhaltsam weiter - obwohl Premiere inzwischen seit ca. 2 Jahren mit diesem Kundenumgang auftritt.

 

Somit gibts für Premiere KEINEN!!! Grund irgendwas zu ändern. Herzlich Willkommen im puren Kapitalismus!

bearbeitet von Thowein
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Zurückgesandte SmartCards ohne Einschreiben kommen nur zu ca. 10 % an (meine Vermutung). Zurückgesandte SmartCards mit Einschreiben kommen nur zu ca. 90 % an (meine Vermutung).
Das Problem ist, dass die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Kunden zu erfolgen hat, d.h. der Kunde hat die erfolgreiche Zustellung zu beweisen bzw einen Verlust zu vertreten. Es bleibt also im Grunde nichts anderes als ein Einschreiben mit Rückantwort. Sollte die Karte dann verloren sein, so hat dies Premiere zu vertreten.

 

1. Freundliche - aber bestimmte Forderung.

2. Mahnung - vom Ton her schon fast eine Nötigung - inkl. Mahngebühren.

3. 2. Mahnung - schon sehr einschüchternd

4. "Letzte" Mahnung - man bekommt Angst

Hier kommt es drauf an, was angemahnt wird (Kartenrückgabe oder Geld statt Karte). Wird eine Frist zur Rückgabe der Karte gesetzt, kann anschliessend Geld statt Karte gefordert werden, - nicht vorher. Bei 2 oder mehr Mahnungen wird das i.d.R. gegeben sein.

(In meinem Fall sind aber keinerlei Mahnungen gekommen, also wurde auch keine Frist gesetzt. Die Forderung nach Rückgabe der Karte kann somit nicht unmittelbar in eine Geldforderung statt der Karte umgewandelt werden.).

 

6. 2. Schreiben vom Inkasso-Unternehmen mit Androhung gerichtlichem Mahnverfahren - inkl. Mahngebühren UND Inkassogebühren

7. "Letztmahlige Möglichkeit dem einer Klage zu entgehen"

8. Schreiben vom Rechtsanwalt, dass gerichtliches Mahnverfahren unmittelbar bevorsteht - inkl. Mahngebühren UND Inkassogebühren UND Rechtsanwaltsgebühren

Da der Kunde im Verzug ist, ist das Vorgehen rechtlich nicht zu beanstanden. Soweit sollte es aber nicht kommen, weil man vorher auf die Anschreiben regieren sollte (sofern vorhanden).

 

10. Nix mehr - der Schrecken hat ein Ende!!!

Ich persönlich habe mit Premiere wegen 3 Abos und einem Receiver dieses über mich ergehen lassen - aber eine Klage wurde nie eingereicht. Somit habe ich nix gezahlt.

Umso besser.

 

Ich vermute nach dem Lesen all dieser Schreiben, dass ca. 98 % aller Empfänger die Nerven verlieren und bezahlen. Diese Schreiben kosten jeweils ca. 2 .
Genau darum gehts. Nochmal kräftig abzocken.

 

.. und der Ausgang ist unsicher - hat der Versender ein Einschreiben verwendet oder mithilfe von Zeugen den Brief eingeworfen (ähnliche Relevanz vor Gericht)?
Vorsicht! Siehe oben. Wer sicher gehen will, muss per Einschreiben abwickeln, Unsicherheit des Postwegs geht zu Lasten des Kunden.

 

Nachbemerkung. Wer die Karte abgecschickt hat, und die Zustellung nicht beweisen kann, ist rechtlich in einer schlechteren Position, da er in Verzug ist, aber nicht leisten kann. Hier bleibt (außer sich drauf zu verlassen, dass nichts passiert) nur, den Erstattungsabetrag (35 ) der Höhe nach anzuzweifeln, zumal Premiere angeblich die These verbreitet, mit den gebrauchten Karten nichts mehr anfangen zu können, die Karten somit praktisch wertlos sind.

 

mfg

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Da der Kunde im Verzug ist, ist das Vorgehen rechtlich nicht zu beanstanden. Soweit sollte es aber nicht kommen, weil man vorher auf die Anschreiben regieren sollte (sofern vorhanden).

Schade, dass Du den Kern meiner Aussage nicht verstanden hast. Daher hier nochmal ganz deutlich:

 

Es geht großen Konzernen um ein ZUSATZ-Geschäft auf Kosten der Kunden, die gekündigt haben.

 

Es geht dabei überhaupt nicht um Recht, Recht haben oder auch nur moralisches Verhalten der Unternehmen.

 

Daher ist jede Diskussion über die rechtliche Basis vollkommen neben der Sache und vollkommen irrelevant!

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Es geht großen Konzernen um ein ZUSATZ-Geschäft auf Kosten der Kunden, die gekündigt haben.

 

Es geht dabei überhaupt nicht um Recht, Recht haben oder auch nur moralisches Verhalten der Unternehmen.

 

Daher ist jede Diskussion über die rechtliche Basis vollkommen neben der Sache und vollkommen irrelevant!

Das habe ich in meinem Beitrag in der Vorseite ja auch gesagt.

Abzocken,bis sich die Balken biegen :rolleyes:

Die können TV6 und Neun Live die Hand geben :lol:

Was die brauchen,ist mal kräftige Konkurenz.

Um dieses Geld,was die verlangen,kann ich mir jeden Monat auch die Filme

ohne Cat original kaufen :lol:

Denn wieviele Filme sind denn deutsche Erstausstrahlungen?

Die kann man im Monat auf einer Hand abzählen.Und dazu noch Cat.

Nein Danke!

Und Wiederholungen gibt es ja auch auf den anderen Free-Sendern ohne

Werbung genug :lol:

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Schade, dass Du den Kern meiner Aussage nicht verstanden hast. Daher hier nochmal ganz deutlich:
Um was gehts Ihnen denn? Mir gehts darum, einen (vermeintlichen) Zahlungsanspruch von Premiere möglichst so abzuwehren dass ich am Ende weder bezahlen muss noch den Gerichtsvollzieher im Haus habe. Wie das Verhalten von Premiere "moralisch" zu werten ist, interessiert mich bestenfalls an dritter Stelle.

 

Es geht großen Konzernen um ein ZUSATZ-Geschäft auf Kosten der Kunden, die gekündigt haben.

Habe ich glaube ich schon mal gehört:

Genau darum gehts. Nochmal kräftig abzocken.

 

 

Es geht dabei überhaupt nicht um Recht, Recht haben oder auch nur moralisches Verhalten der Unternehmen.

Daher ist jede Diskussion über die rechtliche Basis vollkommen neben der Sache und vollkommen irrelevant!

Kennen Sie den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen? Der ist riesengroß. Und den Unterschied zwischen Recht bekommen und Gerechtigkeit bekommen?Niemand in unserem Rechtssystem interessiert sich für Gerechtigkeit. Da können sie jammern und alles für irrelevant halten, oder nicht. Am Ende sind Sie es wahrscheinlich, der die Zeche zahlt.

Wer sich nicht klar macht, auf welcher rechtlichen Basis eine Rechnung, ein Mahnbescheid oder eine Klage an ihn gerichtet wird, ist vielleicht ein großartiger moderner Kolhaas, riskiert aber, am Ende böse auf die Kolhaas'sche Nase zu fallen.

 

Daher ist jede Diskussion über die rechtliche Basis vollkommen neben der Sache und vollkommen irrelevant!
Was ist denn relevant? Ständiges Jammern, wie böse Premiere ist? Ich hoffe, das wissen wir alle schon. Oder den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass nichts passiert, und das anderen auch noch zur Nachahmung empfehlen? bearbeitet von Depede
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