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Sch**ß 1&1


Schnukiputz

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Es ist nicht zu glauben, da ist man jahrelang Kunde bei denen und nun wollen die mich wegen 19,42 € verklagen.

 

Geschichte in Kuzform.

 

Bis Oktober hatte ich noch DSL über 1&1. Dann Umzug und kein DSL mehr :( .

Die Kündigung kann man online bei 1&1 machen. Das ausgedruckte Kündigungsformular, das gleichzeitig bei 1&1 registriert wird, soll man dann per Fax oder Einschreiben unterschrieben an 1&1 senden.

 

Gesagt, getan, unterschrieben und rein ins Fax. Fax sagt alles ok, gesendet. Sendebericht aufgehoben - Uhrzeit und Tag, Sendedauer 32 Sec, keine Fehler.

 

Auf Grund des Umzugs im Stress gewesen, und nicht beachtet das keine Kündigungsbestätigung kommt.

 

Nachdem nochmal die Gebühren abgebucht wurden mit denen Telefoniert und gefragt was das soll,da sagen mir die Tütenkleber das Fax angekommen ist und ich noch zwei Monate bezahlen müßte. Das kann ja jeder sagen, daß ein fax nicht angekommen ist. Ich hätte ja auch einen leeren Briefumschlag per Einschreiben hinschicken können.

 

Hinweis auf Sendebericht interessiert die nicht.

 

Muß ich das nun Zahlen oder nicht? Ich sehe es irgendwie nicht ein. Geht ums Prinzip. Haben wir hier einen Anwalt unter den Usern oder kennt einer einen? Bei 123recht.net sind die sich auch nicht schlüssig.

 

Auf jeden Fall hab ich die Schnauze voll von dem Verein.

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Hi,

 

Ein Sendebericht hat als Nachweis gesetzliche Gültigkeit. :(

 

Also warten bis der Mahnbescheid kommt und dann widersprechen. :(

 

 

 

1&1 AGB

 

§8.3

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,

welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

 

 

Komplett hier:

http://www.top-dsl.com/dsl-agb/1und1/agb/agb-2-8.php

bearbeitet von One_X
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und was sagt uns das?

 

Fax - Sendebericht beweist keinen Erhalt eines Schreibens.

 

Der alleinige "OK-Sendevermerk" eines Faxgeräts ist kein Beweis für den Erhalt eines Schreibens. In einem vom Bundesarbeitsgericht verhandelten Fall hatte ein Anwalt die Lohnansprüche eines Arbeitnehmers per Fax geltend gemacht. Zum Beweis der fristgemäß gestellten Forderung legte er das Sendeprotokoll vor. Der Arbeitgeber behauptete jedoch, dieses Fax nicht erhalten zu haben. Somit seien die Lohnansprüche nicht innerhalb der tarifvertraglich geregelten Ausschlussfrist gestellt worden.

 

Tipp: Lassen Sie sich bei der Einhaltung von Fristen den Zugang des Faxschreibens sofort telefonisch bestätigen - am besten durch eine andere, vor dem Gericht als Zeuge geeignete Person aus Ihrem Unternehmen. BAG, 14.8.2002, 5 AZR 169/01

 

mfg

blauhauwy

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Gast suicidecrew

ne das er das fax nicht erhalten hat kenn er nicht behaupten

er kann höchstens behaupten das er nur weiße Blätter bekommen hat

..

 

ist genau wie mit mit einem Einschreiben

 

das Beweißt auch nur das du da einen Brief hingeschickt hast

was in dem Brief stand bleibt jedoch unklar..

 

daher nutzt ein Einschreiben auchnix wenn der andere behauptet in dem Brief war nur ein stück Papier... (wäre genau das selbe)...

:(

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Der Witz, ist ich hab letzte Woche, weil ich mich über die geärgert hab, meinen Hostingvertrag den ich noch bei denen hatte auf die gleiche Art und Weise mit dem selben Faxgerät gekündigt. Das hat funktioniert. Hab ne Kündiungsbestätigung bekommen. Sendebericht in etwa gleich, ne sec Unterschied.

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ne das er das fax nicht erhalten hat kenn er nicht behaupten

er kann höchstens behaupten das er nur weiße Blätter bekommen hat

..

 

ist genau wie mit mit einem Einschreiben

 

das Beweißt auch nur das du da einen Brief hingeschickt hast

was in dem Brief stand bleibt jedoch unklar..

 

daher nutzt ein Einschreiben auchnix wenn der andere behauptet in dem Brief war nur ein stück Papier... (wäre genau das selbe)...

:(

Und was soll man machen? Mit nem Notar da auflaufen und persönlich die Kündigung abgeben. Das kanns ja wohl nicht sein oder.

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ne das er das fax nicht erhalten hat kenn er nicht behaupten

er kann höchstens behaupten das er nur weiße Blätter bekommen hat

..

 

ist genau wie mit mit einem Einschreiben

 

das Beweißt auch nur das du da einen Brief hingeschickt hast

was in dem Brief stand bleibt jedoch unklar..

 

daher nutzt ein Einschreiben auchnix wenn der andere behauptet in dem Brief war nur ein stück Papier... (wäre genau das selbe)...

:(

Und was soll man machen? Mit nem Notar da auflaufen und persönlich die Kündigung abgeben. Das kanns ja wohl nicht sein oder.

 

Lass Dir nichts erzählen... :(

 

 

Nimm das Kündigungsschreiben, zusammen mit dem Sendebericht,

fax es zu 1 &1 ........und gut ist. :(

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Lass Dir nichts erzählen... :(

 

 

Nimm das Kündigungsschreiben, zusammen mit dem Sendebericht,

fax es zu 1 &1 ........und gut ist.  :(

Hab ich doch alles gemacht. Die sagen das sie das Fax nicht erhalten haben und haben jetzt ein Inkassounternehmen beauftragt die Summe von 19,42 ( an denen ich mich laut Brief " ungerechtfertigt bereichert " habe ) einzutreiben. Irgendwie lachhaft, da ist man mehrere Jahre vorher Kunde, zahlt einen haufen DSL gebühren und nun das.

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Gast suicidecrew

wieso nix erzählen lassen *g*

 

ich hab mal beim Rechtsverdreher gearbeitet..

wenns Hart auf Hart kommt haste selbt mit einem Einschreiben nix in der Hand..

 

Dann muste schon ne Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher machen

Da wird nämlich dokumentiert was abgegeben worden ist und was da drinn war...

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Hallo,

 

du sagst du hättest 2 Montate Kündigungsfrist ... wenn du noch einen alten Vertrag hast - also vor 01.07.04 abgeschlossen (also keinen DSL+ Tarif mit Zugang zu VOIP) dann hast du einen Monat Kündigungsfrist nach alten AGBs !!!!

Weis ich ganz genau weil ich jeden Tag mit dem Verein zu tun habe !!

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Na das mit der falschen Faxnummer kann ja schnell geklärt werden. Jedes Faxprotokoll weißt auch die angewählte Nummer aus. Das mit dem faxen ist immer so eine Sache, liege zur Zeit selbst mit dem AG Hamburg im Klinsch, zwei wichtige Faxe hingeschickt, sind laut Protokoll auch vollständig versendet worden nur das AG will sie nicht erhalten haben. Laut Auskunft der entsprechenden Abteilung läuft dort alles automatisch ab und da kann es schon mal vorkommen das soetwas verloren geht.

Es ist immer komisch, sobald man per Fax etwas bestellt kommen diese Schreiben immer an, man will ja auch Geld von einem, kündigt man etwas gehen die entsprechenden Schreiben irgendwie verloren.

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Hey,

 

also ohne Kündigungsbestätigung von denen sieht´s schlecht aus...denn nur damit haste was in der Hand!!!

 

Dein Sendebericht besagt lediglich, daß du was an die geschickt hast, leider aber nicht was!

 

Daher schreibe ich immer in meinen Kündigungsschreiben ganz fett....Bitte unbedingt Ihre Kündigungsbestätigung zusenden!!!!.....

 

One_X

1&1 AGB

 

§8.3

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,

welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

 

ja richtig, das besagt aber nur, daß die Kündigung per Fax gestattet ist...nicht mehr

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Hey,

 

also ohne Kündigungsbestätigung von denen sieht´s schlecht aus...denn nur damit haste was in der Hand!!!

 

Dein Sendebericht besagt lediglich, daß du was an die geschickt hast, leider aber nicht was!

 

Daher schreibe ich immer in meinen Kündigungsschreiben ganz fett....Bitte unbedingt Ihre Kündigungsbestätigung zusenden!!!!.....

 

One_X

1&1 AGB

 

§8.3

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,

welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

 

ja richtig, das besagt aber nur, daß die Kündigung per Fax gestattet ist...nicht mehr

 

Hi Walisch,

 

eine Faxkündigung muss genauso wenig vom Empfänger bestätigt werden,

wie ein Schreiben an ein Gericht, u.a. z.B. wegen eines Widerspruches.

 

Die derzeitige Gesetzeslage verlangt nur eben den Versendenachweis,

in Verbindung mit dem versendeten Schreiben.

 

Im akutesten Falle kann über das Fernmeldeamt (Telekotz), innerhalb von

90 Tagen eine Kopie des Faxschreiben kostenpflichtig angefordert werden.

 

Diese Kosten (nicht gerade unerheblich) können bei einer eventuellen

späteren Gerichtsverhandlung dann dem Kläger auferlegt werden, insofern

seine Klage unberechtigt gewesen ist.

 

Nur alleine die Aussage des Klägers, er hätte kein Schreiben niederschriftlich,

oder wie im vorliegenden Fall, per Fax bekommen, wird ein Gericht so nicht

hinnehmen, wenn ein Fax - Versendenachweis innerhalb der Kündigungsfrist vorliegt.

 

 

Im übrigen, bricht schon alleine der Zusatz §8.3 dem Kläger das Genick. :(

bearbeitet von One_X
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Gast suicidecrew
Im akutesten Falle kann über das Fernmeldeamt (Telekotz), innerhalb von 90 Tagen eine Kopie des Faxschreiben kostenpflichtig angefordert werden.

 

soll das heißen die Telekom speichert alle Faxe von Deutschland aus den letzten 90 Tagen??? kann ich mir irgendwie nicht vorstellen :(

 

wie groß soll den der Server sein?

 

 

oder nimmt der Broße Bruder auch alle Telefongespräche der letzten 90 Tage auf :( ?

 

was ja aufs selbe rauslaufen würde ....

:(:(:(:(:lol::lol:B)

bearbeitet von suicidecrew
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Im akutesten Falle kann über das Fernmeldeamt (Telekotz), innerhalb von 90 Tagen eine Kopie des Faxschreiben kostenpflichtig angefordert werden.

 

soll das heißen die Telekom speichert alle Faxe von Deutschland aus den letzten 90 Tagen??? kann ich mir irgendwie nicht vorstellen :P

 

wie groß soll den der Server sein?

 

 

oder nimmt der Broße Bruder auch alle Telefongespräche der letzten 90 Tage auf :o ?

 

was ja aufs selbe rauslaufen würde ....

:o:P:D:D:D:D:o

 

Moin suicidecrew,

 

 

ich empfehle Dir einmal diesen Thread zu lesen:

 

http://www.keywelt-board.com/index.php?showtopic=46904

 

 

Dann wüsstest Du mittlerweile auch, das die Telekotz schon seit längerer Zeit, nicht nur

für 90 Tage, sondern für 12 Monate Kunden bezogene Gesprächsdaten speichert. :(

 

Dieses soll sogar per Gesetz auf bis zu 36 Monate ausgeweitet werden,

im Interesse der Terrorismusbekämpfung. (Haha) B)

 

 

Im übrigen:

Erwartest Du allenernstes eine Antwort, wie gross der von der Telekotz eingerichtete

Server (wenn es nur einer wäre :P) sein müsste um alle Festnetz-, Handygespräche,

sowie alle versendetet Fax- und Emailnachrichten zu speichern, oder wie man diese

Daten mittels Digitaltechnik komprimiert auf Magnetscheiben / Bänder speichert

und diese Daten auch sekundenschnell auf Komando wieder abrufen kann ? :lol:

 

 

 

Hast Du noch nie (nur) ein kleines Rechenzentrum der Telekotz gesehen ? :(:o

 

 

Fangen wir mal gannnnnnnzzzzzzz von vorne an. :(

 

 

Als Erstes.....wer ist die Telekotz / wie gross / wie reich ?

...Aha...Telekomunikations - Monopolist Nr.1 ....und Milliardenschwer.

 

Zum Zweiten....wer steckt als grösster Anteilseigner mit in der Telekotz ?

...Aha...unser Drecksstaat mit seinen Comichelden, die sich Politiker schimpfen.

 

Und zum Dritten....wer erläst wiederum die Gesetze und will nur das Beste

des Bürgers.....nämlich sein Bargeld ? .................. :(:(

 

 

Big Brother is watching you :lol::(

bearbeitet von One_X
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Ich hab auch nen vertrag mit den PENNERN mich wollen die auch verklagen

beim ersten brief sollte ich 48 wegen 15 die ich zu spät bezahlt habe bezahlen.

k das hab ich dann auch gemacht also ab 21.3 also hab ich pünktlich am 21ten

bezahlt

 

Und jetzt haben dir mir noch ein brief geschickt ich soll 63 bezahlen da ich auf mehrfache

mahnungen nicht reagiert habe :(:(:(:(

also ich hab nur eine mahnug bekommen und die hab ich dann pünktlich mit dem überweisungsschein losgeschickt :(:lol:

 

Was kann ich jetzt machen :(

bearbeitet von gb113
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