newbee90 Geschrieben 23. September 2012 Melden Share Geschrieben 23. September 2012 Hallo, ich habe mit einem Freund so ein Streit Thema. Also nemen wir mal an ich säße theoretisch in einem fremden Auto und würde die Türe beim Öffnen beschädigen, zb an einem Zaun, Gartenmauer oder Blumenkübel. Welche Versicherung würde theoretisch natürlich den Schaden übernehmen. Ich meine meine Privathaftplicht, da ich den Schade verusacht hätte. Mein Freund sagt dafür wäre die Kasko zuständig, das öffnen der Tür gehöre zur Betriebsgefahr des Autos. Wie denkt ihr darüber, rein fiktiv natürlich, wir sind ja alle keine Anwälte. Und wer würde den Schaden bezahlen wenn keine Vollkasko besteht? MfG newbee90 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dog.88 Geschrieben 23. September 2012 Melden Share Geschrieben 23. September 2012 Das bezahlt die PHV. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
colt Geschrieben 23. September 2012 Melden Share Geschrieben 23. September 2012 Moin ..... Das bezahlt die PHV. Das glaube ich nicht, da der Schaden ja durch eine Tätigkeit entstanden ist, zu der der Freund `aufgefordert`/ die er geduldet hat. Ähnlich ... du hilfst bei der Renovierung und beschädigst was .... zahlt auch keine PHV ...... greifst du aber unaufgefordert zum Werkzeug und verursachst einen Schaden ist deine Vers. zuständig. Bin aber kein Fachmann und auf weitere Meinungen gespannt..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dog.88 Geschrieben 23. September 2012 Melden Share Geschrieben 23. September 2012 http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=99245 Also hier wurde das auch so gesehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 23. September 2012 Melden Share Geschrieben 23. September 2012 meld es der PHV .. die erzählen dir dan schon ,das sie zahlen oder nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
colt Geschrieben 23. September 2012 Melden Share Geschrieben 23. September 2012 Moin ...... Also hier wurde das auch so gesehen. Ähhmmm ..... was würdest du genau so sehen? In dem Thread werden die versch. Meinungen kundgetan und eine abschließende, sachkundige Aussage wird nicht getroffen .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dog.88 Geschrieben 23. September 2012 Melden Share Geschrieben 23. September 2012 Beitrag Nummer 2 würde ich genauso sehen. Beitrag Nummer beschreibt ja aus Sicht des Halters und nicht des Verursachers. Wenn man mal googelt findet man auch mehrere Treffer wo die PHV gezahlt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heliobaktus Geschrieben 23. September 2012 Melden Share Geschrieben 23. September 2012 Ja...das leidige Thema Benzinklausel. Da muss man wirklich in jedem konkreten Fall den "Gebrauch" prüfen. Die Arag hat hier mal was zusammen gefasst mit Beispielen, wann PHV und wann Kasko http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr/05988/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
newbee90 Geschrieben 24. September 2012 Autor Melden Share Geschrieben 24. September 2012 (bearbeitet) Bei der Benzinklausel geht es doch nur um Schäden die der Fahrer verursacht und nicht der Beifahrer, oder sehe ich das falsch? bearbeitet 24. September 2012 von newbee90 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heliobaktus Geschrieben 24. September 2012 Melden Share Geschrieben 24. September 2012 Bei der Benzinklausel geht es doch nur um Schäden die der Fahrer verursacht und nicht der Beifahrer, oder sehe ich das falsch? Die Benzinklausel greift immer beim "Gebrauch oder Benutzung eines KFZ". Das gilt es halt immer im Einzelfall zu klären. Meines Wissens ist das so: -> Man fähr mit dem KFZ wo hin und ich macht als Beifahrer die Türe auf, da ich nach der Ankunft aus dem KFZ aussteigen will = KFZ durch die Fahrt in Gebrauch -> Fremdes KFZ steht geparkt vorm Haus. Ich mach die Türe auf, da ich mir das Radio anschauen will = KFZ durchs parken nicht im Gebrauch -> Man geht nach deim gemeinsamen Einkauf zum Auto und ich mach die Türe auf, weil ich die Einkäufe einladen will = KFZ im Gebrauch da Be/Entladen zum Gebrauch zählt. Pauschal kann mir hier garnichts sagen, es kommt immer auf den konkreten Fall an. Die Urteile spiegeln das auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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