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Wer müßte theoretisch zahlen? Privathaftpflicht oder Volkasko


newbee90

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Hallo, ich habe mit einem Freund so ein Streit Thema. Also nemen wir mal an ich säße theoretisch in einem fremden Auto und würde

die Türe beim Öffnen beschädigen, zb an einem Zaun, Gartenmauer oder Blumenkübel. Welche Versicherung würde theoretisch

natürlich den Schaden übernehmen. Ich meine meine Privathaftplicht, da ich den Schade verusacht hätte. Mein Freund sagt dafür

wäre die Kasko zuständig, das öffnen der Tür gehöre zur Betriebsgefahr des Autos. Wie denkt ihr darüber, rein fiktiv natürlich, wir

sind ja alle keine Anwälte. Und wer würde den Schaden bezahlen wenn keine Vollkasko besteht?

 

MfG newbee90

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Moin .....

Das bezahlt die PHV.

Das glaube ich nicht,

da der Schaden ja durch eine Tätigkeit entstanden ist,

zu der der Freund `aufgefordert`/ die er geduldet hat.

 

Ähnlich ... du hilfst bei der Renovierung und beschädigst was ....

zahlt auch keine PHV ......

greifst du aber unaufgefordert zum Werkzeug

und verursachst einen Schaden ist deine Vers. zuständig.

 

Bin aber kein Fachmann und auf weitere Meinungen gespannt.....

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Ja...das leidige Thema Benzinklausel. Da muss man wirklich in jedem konkreten Fall den "Gebrauch" prüfen. Die Arag hat hier mal was zusammen gefasst mit Beispielen, wann PHV und wann Kasko http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr/05988/

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Bei der Benzinklausel geht es doch nur um Schäden die der Fahrer verursacht und nicht der Beifahrer, oder sehe ich das falsch?

 

Die Benzinklausel greift immer beim "Gebrauch oder Benutzung eines KFZ". Das gilt es halt immer im Einzelfall zu klären.

 

Meines Wissens ist das so:

-> Man fähr mit dem KFZ wo hin und ich macht als Beifahrer die Türe auf, da ich nach der Ankunft aus dem KFZ aussteigen will = KFZ durch die Fahrt in Gebrauch

-> Fremdes KFZ steht geparkt vorm Haus. Ich mach die Türe auf, da ich mir das Radio anschauen will = KFZ durchs parken nicht im Gebrauch

-> Man geht nach deim gemeinsamen Einkauf zum Auto und ich mach die Türe auf, weil ich die Einkäufe einladen will = KFZ im Gebrauch da Be/Entladen zum Gebrauch zählt.

 

Pauschal kann mir hier garnichts sagen, es kommt immer auf den konkreten Fall an. Die Urteile spiegeln das auch.

 

 

 

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