pathAuf Geschrieben 7. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Januar 2012 Hallo Gemeinde, meine Eltern führen ein selbstständiges Unternehmen, in dem jeden Tag Rechnungen auf Thermopapier anfallen. Auf Grund des Steuerrechts muss gewährleistet sein, das diese Thermorechnungen auch nach 10Jahren noch lesbar sind. Am einfachsten und sicherersten ist es, diese Rechnungen auf Normalpapier zu kopieren. Dies ist jedoch sehr Zeit- und Kostenintensiv. Daher meine Frage: Ist es auch erlaubt, diese Rechnungen einzuscannen und zb. auch auf CD oder HDD zu speichern? Gruß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 7. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Januar 2012 Ähm ..Finanzamt/Handelskammer/Gewerbeamt einfach mal gefragt ?? http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/fax-rechnungen-so-sichern-sie-sich-ihren-vorsteueranspruch.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kingmattes Geschrieben 7. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Januar 2012 Ja, darf man. Ich kenne die Rechtsprechung aus dem Consumerbereich. Darauf basieren Firmen/Konzepte wie z.B. garanbo.de Die Kaufbelege werden einfach fotografiert und werden auch in digitaler Form akzeptiert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Drops98 Geschrieben 8. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2012 gibt aber auch Thermopapiere, die die gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung absolut erfuellen (wenn das Dokument nicht gerade der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt wird) - z.B. solche, die fuer die Kontoauszuege bei Banken verwendet werden. Ist dann natuerlich eine Frage des finanziellen Aufwandes, ob eben gutes Thermopapier oder sich den Aufwand mit den Kopien auf Normalpapier bzw. der Digitalisierung machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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