Jump to content

[fiktiver Fall] Rechtsberatung, dieses Mal Gewährleistung Kfz-Reparatur


cb4

Empfohlene Beiträge

Mal angenommen:

 

Ein Autofahrer muss sein KFZ wegen einem defekten Fensterheber hinten links in seinem Urlaubsort, der ca. 500 km von zu Hause weg ist, reparieren lassen (Austausch aller Teile).

 

Die Reparatur kostet 180 Euro.

 

Leider ist knapp 13 Monate später der gleiche Fensterheber wieder defekt.

 

Fragen:

Hat der Autofahrer grundsätzlich ein Recht auf Gewährleistung?

Ist es dem Autofahrer zumutbar zu der weit entfernten Werkstatt zu fahren?

Hat er hierfür gf. Anspruch auf Kostenerstattung für die Anfahrt?

Kann er es auch bei einer anderen Werkstatt in Stand setzen lassen gegen (teilweise) Kostenerstattung durch die erstausführende Werkstatt?

 

Danke!

 

Mfg

cb4

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gewährleistung sollte ja 24 Monate sein. Allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Das heißt der Autofahrer beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an vor lag wenn sich die Werkstatt weigert --> Der Autofahrer sollte sich damit abfinden die Reparatur selbst bezahlen zu müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...