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Zuzahlung bei Pflegekosten Eltern


happymetal666

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Nabend Leute,

ich versuche mal mein Glück, ob hier jemand ne Quelle hat, um einzuschätzen, ob folgender Sachverhalt erlaubt / möglich ist:

Situation:

Vater im Pflegeheim mit Pflegestufe 3..

bekommt Pflegegeld und seine Rente wird ja auch angerechnet.

Den Rest müsste die Frau bezahlen, fällt aber aufgrund von Sozialhilfe aus, also gehts an den Sohn.

Diese ist verheiratet und arbeitet als Angestellter, seine Frau ist berufsunfähig und bekommt ne BU-Rente.

Um monatlich gut über die Runden zu kommen wurde wohl bei ihm Steuerklasse 3 gewählt, mit dem Ergebnis, dass durch die Rente seiner Frau jährlich Einkommensteuer nachbezahlt wird, bzw. sogar vierteljährlich Vorauszahlungen zu leisten sind.

Durch die Steuerklasse 3 hat er natürlich ein höheres Netto und somit geht ihm das Sozialamt an die Geldbörse und will monatlich nen Betrag zwischen 3- und 400 Euro.

Wenn er auf Steuerklasse 4 wechseln würde, bliebe seine Steuerlast ja gleich in der Jahresendabrechnung, er müsste aber nicht mehr Vorauszahlen und hätte nun soviel weniger, dass er unter den Grenzen des Sozialamtes bliebe.

 

Ich bin mir nur nicht sicher, ob er von sich aus die Steuerklasse wechseln darf, oder ob ihm das Amt da per Gesetz nen Riegel vorschieben darf.

 

Wenn nur er alleine arbeiten würde und die Frau "Hausfrau" wäre, würd mir das Sinn machen, aber ich rate den beiden schon länger (unabhängig von der Vater-Geschichte) die Steuerklasse zu wechseln...

 

also für Tipps oder Fundstellen wäre ich sehr dankbar

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