Zapt Geschrieben 12. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2010 Habe gestern einen Zettel von der Post im Briefkasten gehabt, dass ein Paket für mich bereit liegt. Ich bin mir ganz sicher, dass der Betrag bei etwas 50€ liegt, trotzdem sind 5,26€ Zollgebühren aufgeführt. Hat jemand Ahnung, wie ich das nicht zahlen muss? Soll ich den Betrag erstmal zahlen und dann vom Zoll zurückverlangen? Wie geht man richtig vor? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TIMTEST Geschrieben 12. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2010 die zollfreie Grenze liegt glaub ich bei 26,30€ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blueinches Geschrieben 12. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2010 22 Euro Keine Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro. Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen: 1. alkoholische Erzeugnisse, 2. Parfüm und Eau de Toilette, 3. Tabak und Tabakwaren. Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zapt Geschrieben 12. Oktober 2010 Autor Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2010 Gut, aber hierbei handelt es sich um Sportzubehör. Also dürfte das nichts kosten! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_maxem_ Geschrieben 12. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2010 Wieso? Wenn es Sportzubehör ist, und über 22 Euro an Wert darstellt ( oder war es Rechnungsbetrag?) dann hast Du zu zahlen. Wäre der Betrag unter 22 Euro, dann ginge es ohne Zoll. Wenn ich es richtig verstehe, dann würde bei den aufgezählten Artikeln oder Warengruppen trotz der Untergrenze eine Zahlung fällig werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zapt Geschrieben 12. Oktober 2010 Autor Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2010 Also, es ist so. Wenn der Betrag unter 22€ liegt: Kein Zoll und auch keine Einfuhrumsatzsteuer. Wenn der Betrag über 22€ und unter 150€: Kein Zoll, aber EUSt. Wenn über 150€, dann beides. Allerdings wird die EUSt. auf Wert der Ware + Versand gerechnet, kann also unter Umständen recht teuer werden. Jedoch berechnet sich die EUSt. unterschiedlich je nach Ware. Manches wird mit 19% abgerechnet, manches andere günstiger. Das ganze kann man hier nachrechnen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blueinches Geschrieben 13. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2010 sagte ich doch ^^ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zapt Geschrieben 13. Oktober 2010 Autor Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2010 sagte ich doch ^^ Ganz ehrlich konnte ich das nicht so direkt bei dir rauslesen. EUSt. ist sozusagen die Märchensteuer fürs Ausland. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
colt Geschrieben 13. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2010 Moin....... Also, es ist so. Genau..... Aber wir wären nicht in D wenn es nicht `Sonderregelungen` geben würde Mir gerade passiert: Warenwert lt. Paypal z.B 24,78€ damit also > als 22,-€ Der Zollbeamte rechnet den aktuellen (für mich günstigeren) Kurs, ..... immer noch über 22,-€...... Da die EUSt. allerdings Tschues Colt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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