Kosolino Geschrieben 10. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2010 Hi, wer kennt sich da aus.... Frage zu einer Mangelbeseitigung bei einer Mietsache. Fall: Wohnung DG. es regnet durchs Dach und das schon seit einigen Monaten immer öfters. Nach langwierigen Flickschustereien durch den Vermieter, wurde durch "Hobbydachdecker" das Dach auf einer Seite erneuert. Jetzt kommt der Hammer, keine Folie, keine Dachpappe und die gering vorhandene Dämmung durch etwas Styropor wurde dabei auch noch beschädigt. Folge: kein Wassereindringen mehr, aber dadurch ein super Luftzug,Dreck, Ruß und was so noch alles unter den Ziegeln liegt und alles schön verteilt in den Wohnraum. Jetzt regnet es an der anderen Seite des Daches rein. Jetzt kommt die eigentlich Frage. Kann der Vermieter dazu gezwungen werden, die anfallenden Arbeiten durch ein professionelles Unternehmen durchführen zu lassen. Oder muss der Mieter es immer wieder hinnehmen, durch die Unfähigkeiten des Vermieters zu leiden. Gruß Kosolino PS: natürlich alles fiktiv ... ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast MeisterP Geschrieben 10. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2010 Hm, bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber ich denke schon das Du da einiges tun kannst. Da Dein Vermieter aber scheinbar kein Geld ausgeben möchte wird das bestimmt nicht ganz einfach. Ich würde glaub ich ein Beratungsgesrpäch bei einem Anwalt nutzen um mal zu hören wie so die möglichkeiten sind. Durch die Verschmutzung entsteht Dir sicherlich auch ein nicht unerheblicher Schaden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
colt Geschrieben 10. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2010 Moin...... pack den Vermieter an seiner empfindlichysten Stelle..... ..... dem Geld. Will sagen Mietminderung.... ich denke da sollten fast 20% drinn liegen. Vorher im eingeschriebenen brief mit setzen einer Frist Mängelbeseitigung fordern. Nur als Denkanstoss: Dacherneuerung bei einer Mietwohnung ohne Mind.-Dämmung??? Vielleicht solltest du doch Kontakt zu einem Mieterverein aufnehmen. Tschues Colt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kosolino Geschrieben 10. Juni 2010 Autor Melden Share Geschrieben 10. Juni 2010 Der Vermieter möchte die Mängeln beseitigen ... das ist ja löblich. Nur was hat der Mieter davon, wenn wieder solche Hobbyvögel kommen und Pfuschen.. Mietminderung ... da hat der Mieter dann 150 Euro mehr im Sack ... aber reinregnen tuts immer noch. Vermieter war schon wegen der sanierten (wenn man's so nennen möchte) Dachseite vor Ort und wollte von innen nachbessern. Man stellt sich das so vor. Das ein etwa 50-60 m2 großer Hauptraum (genutzt als Wohnzimmer) dessen Decke (genau wie die Dachschräge nun mal ist), zwei Stockwerke in die Spitze des Daches reicht, und weitere 100m2 aufgeteilt in 5 Zimmer von innen nun Isoliert werden sollen. Das ganze nicht ausgeführt von einer professionellen Firma, sondern vom Vermieter (wir sprechen hier von einem ende Sechziger) selbst. Das ganze würde bestimmt mehrere Wochen in Anspruch nehmen, den Rest der Wohnung ruinieren, ganz zu schweigen von den Möbeln. Da müsst's normalerweise Schmerzensgeld geben... :-) Gruß Kosolino Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Best-Of-Me Geschrieben 10. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2010 Hab mal eben meine Freundin gefragt (Arbeitet im Immobilien-Bereich) Sollst lieber zum Mietverein gehen (gibt es wohl in jeder Stadt) als zum Anwalt und die um Hilfe/Beratung bitten. Für 30€ übernehmen die wohl alles, schriftverkehr etc. und diese sind wohl in den Themen Top geschult.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derdernixweiß Geschrieben 10. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2010 Das gilt, soweit ich weiß, aber nicht für schon vorhandene Streitigkeiten...sondern nur für ab Eintrittsdatum eintretende Streitigkeiten... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Best-Of-Me Geschrieben 10. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2010 Das gilt, soweit ich weiß, aber nicht für schon vorhandene Streitigkeiten...sondern nur für ab Eintrittsdatum eintretende Streitigkeiten... So wie ich es abgelesen habe, ist es ja auch noch nicht einem Anwalt oder Gericht vorgelegt worden... so long... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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