Figurehead Geschrieben 11. September 2009 Melden Share Geschrieben 11. September 2009 Mal gucken wie sich das entwickelt. Ich finde es gut und hoffe, dass die Provider, nachdem sie mit hoher Bandbreite auf Kundenfang gegangen sind, sich nicht mehr auf das "bis zu" im Vertrag berufen können. In diesem Fall wußte der Provider von Anfang an, dass nur 3Mbit möglich sind. Das sind 50% weniger - da ist meiner Meinung nach dieses Urteil vollkommen richtig. KLICK Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
keule68 Geschrieben 11. September 2009 Melden Share Geschrieben 11. September 2009 Ich hatte bei der Telekom einen Vertrag über bis zu 6000. Da sie mir auch nur 3072 gegeben haben, habe ich dem Vertrag widerrufen. Nach 14 Tagen war ich aus der Nummer raus und habe bis jetzt keinen Cent bezahlt, obwohl ich in der Zeit die Telefon und Internet Flat voll genutzt hatte. Dafür haben sie mir aber auch ohne Warnung gekündigt und ich stand komplett ohne Anschluss da. Also es ging auch schon vorher. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
butze0402 Geschrieben 11. September 2009 Melden Share Geschrieben 11. September 2009 Für alle die es gerne mit Ihrem Provider probieren, wollen ist hier ein Musterschreiben. --------------------------------------------------------------- Name, Anschrift Internetprovider Fristlose Kündigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen, mit Ihnen geschlossenen Vertrag, fristlos. Begründung: Ich habe mit Ihnen einen Vertrag über eine Telefon- und Internetflatrate geschlossen. Die Internetflatrate beinhaltet einen 6000 kbit/s Anschluss. An diesen Vertrag sind Sie gebunden. Da Sie mir aber nur eine 3072 kbit/s Anschluss zur Verfügung stellen, stellt dies eine erhebliche Pflichtverletzung dar, so dass ich nicht länger an dem auf 24 Monate ausgelegten Vertrag festhalten werde. Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsieht, dass Sie nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite bereitstellen müssen, ist laut dem Amtsgericht Fuerth, mit dem Urteil vom 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08 unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen muss, unangemessen benachteiligt. Ich möchte Sie bitten, mir die Kündigungsbestätigung schriftlich zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen, Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squal1982 Geschrieben 12. September 2009 Melden Share Geschrieben 12. September 2009 Super, schicke ich sofort raus. Bei uns in der WG haben wir eigentlich 16000 aber ankommen, mit viel Glück bekommen wir nur 6000. Mal sehen was ich als Antwort bekomme. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerCube Geschrieben 12. September 2009 Melden Share Geschrieben 12. September 2009 Urteil vom Amtsgericht... Da furzen die drauf... Grüße DerCube Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
butze0402 Geschrieben 12. September 2009 Melden Share Geschrieben 12. September 2009 Urteil vom Amtsgericht... Da furzen die drauf... Grüße DerCube Mag sein, aber bei 1&1, um welche es im Urteil ging, hatte es auch zum ANfang gedacht. Und mit ner halbwegs guten Rechtsschutz würd ich es drauf anlassen kommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Figurehead Geschrieben 14. September 2009 Autor Melden Share Geschrieben 14. September 2009 Mag sein, aber bei 1&1, um welche es im Urteil ging...... 1&1? Na da paßt ja DAS hier gut..... ...ist aus einem anderen Forum und betrifft nicht mich. Aber dreist ist es schon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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