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Finanzamt hat meine Kilometer nicht anerkannt


summermoon

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Hallo Gemeinde,

 

nehmen wir mal an ich hab meinen Steuerbescheid bekommen und das Finaznamt hat meine angegebenen 62 km als einfachen Weg zur Arbeit nicht anerkannt.

Zu den Fakten:

Der kürzeste Weg laut Tach osind 38,6 km, laut Google Maps auf der gleichen Strecke 35,7 km.

Da dieser Weg aber zu der Uhrzeit eine Zumutung ist (mehr als 1 Stunde unterwegs trotz Autobahn), fahr ich den Umweg, laut Tacho 60,5km, laut Routenplaner 57,3 km. Dies ist auch der Verkehrsgünstigste Weg.

Das Fin-Amt hat jetzt mal im Bescheid den Weg auf 31km festgelegt...

Wie könnte mein Einspruch jetzt aussehen?

Einfach Routenplaner ausdrucken, dazuschreiben dass das der Weg is und laut Tacho 3 km mehr sind?

Oder wie?

 

Hat da schon jemand Erfahrung?

 

Kurios: Die letzten beiden Jahre wurde das so akzeptiert...

 

Grüße

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also die sind inzwischen etwas fixer in sachen kilometer...

erst vor n paar tagen den fall gehabt wie bei dir, nur nicht so erhebliche unterschiede...

 

müsste mal nachsehen, aber da das jetzt entfernungspauschale heißt, dürftest du evt. pech haben

 

 

Ja aber gabs da nicht mal ein Urteil, dass es nicht zwingend der kürzeste Weg sein muss?

Ausserdem entsprechen die 31 km nicht der tatsächlichen kürzesten Entfernung, sondern das sind knapp 39 km...

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Da hilft manchmal ein Blick ins Gesetz ;)

 

§ 9 Abs. 2 S. 4 EStG:

Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.

 

Was in Deinem Fall "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist, kannst Du mit deinem Sachbearbeiter verhandeln.

Da kann es keine pauschalen Aussagen drüber geben.

Vor Gericht würde es dann eine "tatrichterliche Würdigung" des Einzelfalles geben müssen.

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Ach so, auf die Schnelle habe ich hier ein (etwas älteres) Urteil gefunden:

 

BFH Urteil vom 10.10.1975 - VI R 33/74

Leitsatz

 

Bei den steuerlich zu berücksichtigenden Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1969 ist grundsätzlich von der kilometermäßig kürzesten Fahrtstrecke, bei stärkeren Verkehrsbehinderungen jedoch von der offensichtlich verkehrsgünstigeren und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzten Fahrtstrecke auszugehen.

 

Oder hier noch etwas aktuelleres:

 

FG Düsseldorf Urteil vom 23.03.2007 - 1 K 3285/06 E

 

Berücksichtigung städtebaulicher Verkehrsplanungen und umweltpolitischer Gründe bei Anerkennung einer Umwegstrecke bei Fahrten zur Arbeit

Leitsatz

 

1. Nutzt ein Steuerpflichtiger mit einer 44 km langen Umwegstrecke anstelle der kürzesten Route (25 km) genau die Straßenverbindung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die nach den städtebaulichen Planungen zum Zwecke der Ableitung der Straßenverkehrsströme aus der Innenstadt errichtet worden ist, so ist diese Umwegstrecke auch bei einer täglichen Zeitersparnis von nur 31 Minuten als offensichtlich verkehrsgünstiger i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG einzuordnen.

2. An die steuerliche Beurteilung der Benutzung einer Umwegstrecke zur Arbeitsstätte können nicht dieselben Maßstäbe wie an den Werbungskostenabzug für einen den Weg zur Arbeitsstätte verkürzenden Umzug (erforderliche Zeitersparnis lt. Rspr. 1 Stunde) angelegt werden.

 

Viel Erfolg!

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Hatte ich auch das Problem... direkt 26 km... aber mit vernünftiger Reisezeit 38 km... Wurde erst prompt abgelehnt, nachdem ich mit meinem Sachbearbeiter Telefoniert habe, war das kein Ding mehr...

 

Grüße

DerCube

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eventuell kannst du ja bei deinem einspruch (frist beachten! ein monat nach bescheid) nen ausdruck der beiden routen aus google maps oder so beilegen..aus denen sich ersehen lässt, dass deine längere strecke zeitmäßig kürzer ist..

 

somit noch nen grund mehr der für dich sprechen würde...falls du bei nem routenplaner die fahrzeit angeben kannst, würde ich die selbe zeit nehmen die du morgens los musst...je nach planer sind stau-anfällige strecken entsprechend berücksichtigt

 

 

sorry für die kurze antwort heut mittag, war in der pause...aber gibt ja hier noch n paar profis - bei denen ich mich auch bedanke, weil n paar fundstellen für nen ähnlich gelagerten fall im büro hierdurch griffbereit

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Also ich hab das mal bei Google Maps eingegeben, werd aber mal noch andere Routenplaner bemühen und dann mit dem Sachbearbeiter reden.

Googlemaps spuckt bei beiden Strecken die gleiche Fahrtzeit aus. Allerdings ist die kurze Strecke halt ein Nadelöhr kurz vor Saarbrücken, da ist ständig Stau...

 

Danke für die Hinweise!

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also hatte das thema grade B)

 

sieht wohl echt eher schlecht aus für dich ;) das muss schon beweislich wesentlich weniger sein und das ist genau das problem, beweis das mal... n stau kann man schlecht beweisen! sowas kommt halt höchstens zur geltung wenn über ortschaften und landstraßen zur arbeit 200km und 3 std. fahrt und über autobahn 250km und 2 std. fahrt.

 

aber probiers ruhig trotzdem, vielleicht hast du glück!

 

gruß Robert

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So hab mit dem Sachbearbeiter telefoniert, das war erst mal ein sehr freundliches Gespräch.

Hat gemeint ich soll vom Routenplaner ausdrucken was ich habe und Einspruch einlegen, er guckt sich das dann an!

 

Zumindest bekäme ich evtl einen "Mittelweg"

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