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formular von krankenkasse zu unfall bekommen


brian_j

Empfohlene Beiträge

hi,

 

ich hatte anfang letzten monats einen kleinen unfall (auf dem weg zur arbeit). ich hatte ca. 5 kg auf dem rücken und bin auf eis ausgeruscht. irgendwie hab ich mir dabei einen muskelfaseriss im rechten oberschenkel zugezogen. das ganze dann auf dem gelände meines vermieters (ich befand mich noch nicht auf der straße). demnach ja kein arbeits(weg)unfall, oder?

 

auf jeden fall habe ich jetzt ein formular von meiner krankenkasse bekommen, die den ganzen hergang des unfalls wissen möchte. ich habe aber keine lust meinen vermieter dort "als schuldigen" (steht 1:1 da!) einzutragen und vielleicht mit dem noch stress zu bekommen. muss ich das formular ausfüllen? bringt es überhaupt was, das formular zu ignorieren? wenn ich meinen vermieter als "schuldigen" dort eintrage, was dann?

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deine Krankenkasse muss versuchen ,den entstandenen schaden ,vom Verursacher

wieder zu bekommen . Wenn du angegeben hast ,das dort nicht gestreut war , wird

deren Haftpflicht wohl in Regress genommen werden .

Du musst das ausfüllen ,wenn du die Sache nicht selbst bezahlen möchtest ..

( Mitwirkungspflicht )

man kann das aber auch geschickt schreiben ..dann wird das meistens von der

Haftpflicht abgelehnt .. z.bsp .. ich lief im dunkeln neben dem gestreuten Weg ...

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Schmeiss mal Google an und suche Wegeunfall...ich schätze zu 99% findest Du genau Deinen Fall irgendwo wieder.

 

 

Was ist ein Wegeunfall?

 

Versichert ist nicht nur die eigentliche Arbeit des Beschäftigten, sondern ebenso stehen unter Versicherungsschutz die Wege des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und von dieser zu seiner Wohnung, siehe § 8 II SGB VII. Der Weg in der Arbeitspause zur Wohnung, um das Mittagessen einzunehmen, und der Rückweg vom Mittagessen sind nach der Rechtsprechung in die versicherten Wege eingeschlossen.

 

 

Beginn des Weges

 

Der versicherte Weg beginnt mit dem Durchschreiten der Außenhaustür. Versicherungsschutz dürfte aber auch in folgendem Fall bestehen:

 

Fall: Sie haben den Schlüssel vergessen und verlassen das Wohnhaus durch ein Fenster. Dabei stürzen Sie ab.

 

 

 

 

 

Quelle

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deine Krankenkasse muss versuchen ,den entstandenen schaden ,vom Verursacher

wieder zu bekommen . Wenn du angegeben hast ,das dort nicht gestreut war , wird

deren Haftpflicht wohl in Regress genommen werden .

Du musst das ausfüllen ,wenn du die Sache nicht selbst bezahlen möchtest ..

( Mitwirkungspflicht )

man kann das aber auch geschickt schreiben ..dann wird das meistens von der

Haftpflicht abgelehnt .. z.bsp .. ich lief im dunkeln neben dem gestreuten Weg ...

 

hmm dort ist nicht gestreut, da dort eine heizanlage unter dem weg ist. daneben kann ich auch nicht gelaufen sein, da links kein durchgang ist und rechts kieselsteine liegen.

 

@amdinside: ich lese immer, das es erst ein wegeunfall ist, wenn ich einen öffentlichen weg betrete. dies habe ich aber nicht.

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@amdinside: ich lese immer, das es erst ein wegeunfall ist, wenn ich einen öffentlichen weg betrete. dies habe ich aber nicht.

Nein, wenn du deine 4 Wände verlassen hast, kann es durchaus als Arbeitsunfall/Wegeunfall gelten.

Dein Vermieter kann auch nur belangt werden, wenn er seine Pflichten verletzt hat und die Wege müssen -glaube ich- erst ab 8 Uhr gestreut/abgestumpft sein.

 

Gegen die Unfallmeldung kannst du dich auch nicht streuben, denn du bekommst so lange eine neue Aufforderung, bis du sie ausgefüllt hast ;)

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Dein Vermieter kann auch nur belangt werden, wenn er seine Pflichten verletzt hat und die Wege müssen -glaube ich- erst ab 8 Uhr gestreut/abgestumpft sein.

 

war 20 min. vor 8.

 

Gegen die Unfallmeldung kannst du dich auch nicht streuben, denn du bekommst so lange eine neue Aufforderung, bis du sie ausgefüllt hast ;)

 

na mist. ;)

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