brian_j Geschrieben 15. März 2009 Melden Share Geschrieben 15. März 2009 hi, ich hatte anfang letzten monats einen kleinen unfall (auf dem weg zur arbeit). ich hatte ca. 5 kg auf dem rücken und bin auf eis ausgeruscht. irgendwie hab ich mir dabei einen muskelfaseriss im rechten oberschenkel zugezogen. das ganze dann auf dem gelände meines vermieters (ich befand mich noch nicht auf der straße). demnach ja kein arbeits(weg)unfall, oder? auf jeden fall habe ich jetzt ein formular von meiner krankenkasse bekommen, die den ganzen hergang des unfalls wissen möchte. ich habe aber keine lust meinen vermieter dort "als schuldigen" (steht 1:1 da!) einzutragen und vielleicht mit dem noch stress zu bekommen. muss ich das formular ausfüllen? bringt es überhaupt was, das formular zu ignorieren? wenn ich meinen vermieter als "schuldigen" dort eintrage, was dann? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 15. März 2009 Melden Share Geschrieben 15. März 2009 deine Krankenkasse muss versuchen ,den entstandenen schaden ,vom Verursacher wieder zu bekommen . Wenn du angegeben hast ,das dort nicht gestreut war , wird deren Haftpflicht wohl in Regress genommen werden . Du musst das ausfüllen ,wenn du die Sache nicht selbst bezahlen möchtest .. ( Mitwirkungspflicht ) man kann das aber auch geschickt schreiben ..dann wird das meistens von der Haftpflicht abgelehnt .. z.bsp .. ich lief im dunkeln neben dem gestreuten Weg ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
amdinside Geschrieben 15. März 2009 Melden Share Geschrieben 15. März 2009 Schmeiss mal Google an und suche Wegeunfall...ich schätze zu 99% findest Du genau Deinen Fall irgendwo wieder. Was ist ein Wegeunfall? Versichert ist nicht nur die eigentliche Arbeit des Beschäftigten, sondern ebenso stehen unter Versicherungsschutz die Wege des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und von dieser zu seiner Wohnung, siehe § 8 II SGB VII. Der Weg in der Arbeitspause zur Wohnung, um das Mittagessen einzunehmen, und der Rückweg vom Mittagessen sind nach der Rechtsprechung in die versicherten Wege eingeschlossen. Beginn des Weges Der versicherte Weg beginnt mit dem Durchschreiten der Außenhaustür. Versicherungsschutz dürfte aber auch in folgendem Fall bestehen: Fall: Sie haben den Schlüssel vergessen und verlassen das Wohnhaus durch ein Fenster. Dabei stürzen Sie ab. Quelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brian_j Geschrieben 15. März 2009 Autor Melden Share Geschrieben 15. März 2009 deine Krankenkasse muss versuchen ,den entstandenen schaden ,vom Verursacherwieder zu bekommen . Wenn du angegeben hast ,das dort nicht gestreut war , wird deren Haftpflicht wohl in Regress genommen werden . Du musst das ausfüllen ,wenn du die Sache nicht selbst bezahlen möchtest .. ( Mitwirkungspflicht ) man kann das aber auch geschickt schreiben ..dann wird das meistens von der Haftpflicht abgelehnt .. z.bsp .. ich lief im dunkeln neben dem gestreuten Weg ... hmm dort ist nicht gestreut, da dort eine heizanlage unter dem weg ist. daneben kann ich auch nicht gelaufen sein, da links kein durchgang ist und rechts kieselsteine liegen. @amdinside: ich lese immer, das es erst ein wegeunfall ist, wenn ich einen öffentlichen weg betrete. dies habe ich aber nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sfisch69 Geschrieben 15. März 2009 Melden Share Geschrieben 15. März 2009 @amdinside: ich lese immer, das es erst ein wegeunfall ist, wenn ich einen öffentlichen weg betrete. dies habe ich aber nicht. Nein, wenn du deine 4 Wände verlassen hast, kann es durchaus als Arbeitsunfall/Wegeunfall gelten. Dein Vermieter kann auch nur belangt werden, wenn er seine Pflichten verletzt hat und die Wege müssen -glaube ich- erst ab 8 Uhr gestreut/abgestumpft sein. Gegen die Unfallmeldung kannst du dich auch nicht streuben, denn du bekommst so lange eine neue Aufforderung, bis du sie ausgefüllt hast Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brian_j Geschrieben 15. März 2009 Autor Melden Share Geschrieben 15. März 2009 Dein Vermieter kann auch nur belangt werden, wenn er seine Pflichten verletzt hat und die Wege müssen -glaube ich- erst ab 8 Uhr gestreut/abgestumpft sein. war 20 min. vor 8. Gegen die Unfallmeldung kannst du dich auch nicht streuben, denn du bekommst so lange eine neue Aufforderung, bis du sie ausgefüllt hast na mist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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