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Vor 4 Monaten geblitzt --> muß ich zahlen?


Frilu

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich wurde am 24.10.2008 geblitzt. Die entsprechende Behörde hat sich zwischendruch gemeldet und nachgefragt wer der Fahrer war. Dies haben wir auch kurzfristig beantwortet. Heute kam nach genau 4 Monaten die erste Zahlungsaufforderung. Muß ich noch bezahlen oder gilt die drei monatige Verjährungsfrist (wenn es diese noch gibt)?

 

Grüße

 

Frilu

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Hallo,

 

ich wurde am 24.10.2008 geblitzt. Die entsprechende Behörde hat sich zwischendruch gemeldet und nachgefragt wer der Fahrer war. Dies haben wir auch kurzfristig beantwortet. Heute kam nach genau 4 Monaten die erste Zahlungsaufforderung. Muß ich noch bezahlen oder gilt die drei monatige Verjährungsfrist (wenn es diese noch gibt)?

 

Du hast angegeben, dass du es warst. (Habe ich richtig verstanden oder?)

An dem Tag, an dem du gesagt hast, dass du es warst, beginnt die Frist erneut.

Also erst ab dem Tag, an dem Nachgefragt wurde, wird die Frist unterbrochen und verlängert sich erneut um 3 Monate.

 

Bitte Berichtigen falls ich falsch liege.

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Wenn gegen Dich ermittelt wurde, ist die 3-monatige Verjährungsfrist unterbrochen.

Gegen wen wurde ermittelt ?

 

Bei unserem Auto handelt es sich um ein Leasing-Fahrzeug. Somit wurde das Knöllchen an uns weitergeleitet. Meine Frau hat "ausversehen" geantwortet, daß sie gefahren sei. Darufhin kam irgendwann ein Schreiben, das an mich gerichtet war. Ich war auch der Fahrer. Da war wohl jemand fleissig....

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Bei unserem Auto handelt es sich um ein Leasing-Fahrzeug. Somit wurde das Knöllchen an uns weitergeleitet. Meine Frau hat "ausversehen" geantwortet, daß sie gefahren sei. Darufhin kam irgendwann ein Schreiben, das an mich gerichtet war. Ich war auch der Fahrer. Da war wohl jemand fleissig....

 

ist auch nicht schwer zu erkennen ob ein mann oder eine frau gefahren ist :P

schlecht ne frau anzugeben wenn ein mann erkennbar ist :rolleyes:

 

und wenn man rast dann sollte man auch dazu stehen

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also für die zukunft, hab ich eins gelernt, wenn man von der polizei oder behörde angeschwärzt wird (zu recht oder zu unrecht spielt erstmal keine rolle)

 

Regel Nr. 1

man gibt nur seine personalien an

 

Regel Nr. 2

wenn dich einer anschwärzt, ist er nicht dein freund! er macht nur seinen job! deshalb nie, nie, nie etwas zugeben!

 

Regel Nr. 3

zu sonstigem schweigen!!! und nicht versuchen sich zu rechtfertigen. sonst kann man auch für sachen verknackt werden, gegen die man gar nicht verstossen hat! (ist schon oft vorgekommen)

 

und wenns wirklich brennt, dann lieber einmal zum anwalt gehen und die ungeliebte erstberatungsgebühr bezahlen, als ne weile zu fuss laufen und noch mehr bezahlen!

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aber nawälte können meistens was reißen wenns um fahrverbot geht :rolleyes:

 

was sollen sie denn reissen können ?

ist ja genau definiert wanns fahrverbot gibt.

 

Der Anwalt freut sich nur weils geld bringt :P

kenne selber privat paar anwälte.

 

wenn man auf den führerschein angewiesen ist dann sollte man auch dementsprechend fahren.

 

mein vater ist fernfahrer und hat in 40 jahren kein blitzfoto bekommen :lol:

er fährt langsamer als er müßte

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was sollen sie denn reissen können ?

ist ja genau definiert wanns fahrverbot gibt.

 

Der Anwalt freut sich nur weils geld bringt :rolleyes:

kenne selber privat paar anwälte.

 

wenn man auf den führerschein angewiesen ist dann sollte man auch dementsprechend fahren.

 

mein vater ist fernfahrer und hat in 40 jahren kein blitzfoto bekommen :P

er fährt langsamer als er müßte

 

So klar ist es dann doch nicht....

Beispiel: Während einer Messung stößt einer der Bamten an den Messapparat und somit gibt es bei einem Fahrer n Messfehler und ne Ungereimtheit in der Messreihe....

Ggf. Wird dan deine Toleranz erhöht oder sogar die Klage vollkommen fallen gelassen, weil nicht mehr gewähjrleistet ist, dass die Messung noch Ordnungsgemäß war....

 

Das sind Infos an die kommt nur der Anwalt ran...

UNd das er zugegeben hat gefahren zu sein ist noch lange kein Schuldeingständnis.... Nur dass er zur Tatzeit am Tatort mit dem Auto unterwegs war.

 

WEnn ne Rechtsschutz vorhanden ist und es nicht nur um 50 geht, sollte man zumindest immer ne Beratung einholen....

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Ich würde die Strafe annehmen und zahlen ! Ein Kumpel von mir wollte auch ganz schlau sein und hat gegen sein Fahrverbot widerspruch eingelegt ! Das wurde auch bei der Endgültigen Strafbemessung berücksichtigt ! Er bekam dann 2 Monate Fahrverbot anstatt einen ! Er hätte sich als Widerholungstäter vorher überlegen sollen ob er Einspruch einlegt oder nicht ! Der Richter hat dann mal genauer hingesehen und dabei festgestellt das er schon etliche male wegen überhöhte Geschwindigkeit den Lappen abgeben mußte !

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Ich würde die Strafe annehmen und zahlen ! Ein Kumpel von mir wollte auch ganz schlau sein und hat gegen sein Fahrverbot widerspruch eingelegt ! Das wurde auch bei der Endgültigen Strafbemessung berücksichtigt ! Er bekam dann 2 Monate Fahrverbot anstatt einen ! Er hätte sich als Widerholungstäter vorher überlegen sollen ob er Einspruch einlegt oder nicht ! Der Richter hat dann mal genauer hingesehen und dabei festgestellt das er schon etliche male wegen überhöhte Geschwindigkeit den Lappen abgeben mußte !

 

1. Selber Schuld

Wenn man etliche male erwischt wird und den Lappen abgeben musste, weiß ich nicht wie man so blöd sein kann und es immer wieder macht.

Dann finde ich die Entscheidung des Richters auch berechtigt.

 

Es ist doch nicht schwer in einer 50er zone langsammer als 80 zu fahren?

Ich Fahr gerne mal 20 zuschnell. Da gibt es aber auch "wenn" ich mal erwischt werde eine Geldstrafe, die ich dann auch Bezahle.

 

Gut, man kann auch mal ein Schild übersehen und wird zuschnell geblitzt. Aber spätestens nach dem zweiten mal sollte man die augen besser aufmachen.

 

2. Nicht jeder Richter ist gleich.

Also kann man es nicht verallgemeinern.

 

3. Wenn schon zu schnell, dann sollte man es auch geschickt machen, ohne sich blitzen zu lassen :P

Geht nämlich auch :rolleyes:

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was sollen sie denn reissen können ?

ist ja genau definiert wanns fahrverbot gibt.

 

Die könnten viel reißen z.b. Strafzahlung in Höhe von 500-1000 dafür kein Fahrverbot.

 

Jemanden der unbedingt seinen Lappen braucht und existensgefährdent ist wird es zahlen.

 

Was meint Ihr warum "gut betuchte" Bürger immer weniger Starfe bekommen als andere. :rolleyes:

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...erzähl' uns mehr aus Deinem Füllhorn an 'Tricks & Kniffen'!! :rolleyes:

 

es gibt zb software für navis wo alle festen blitzer und vor allem auch die mobilen orte angezeigt werden wo einer stehen KÖNNTE.

ich nutze sowas selber, aber mehr für unbekannte orte wo ich nicht weiß was mich erwartet.

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es gibt zb software für navis wo alle festen blitzer und vor allem auch die mobilen orte angezeigt werden wo einer stehen KÖNNTE.

ich nutze sowas selber, aber mehr für unbekannte orte wo ich nicht weiß was mich erwartet.

 

Hey, das ist klar, aber wirklich sicher vor 'Standortwechsel' bist Du/man eben auch nicht!! :rolleyes:

 

Die 'Grünen von der Trachtengruppe' sind ja auch nicht 'von gestern'.

 

Fazit: Wirklich auf der sicheren Seite ist man nie, man kann höchstens versuchen das Risiko zu minimieren.

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Gast luigihausen
Das ist der totale Quatsch. Die Rechtschutzversicherung gilt nur für nicht vorsätzliche Taten. Rasen zählt da sicher nicht dazu...

 

Bist du da ganz sicher und kann man das auf alle Rechtschutzversicherungen verallgemeiner?

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