Jump to content

Rücktrittrecht bei Kommunikationsverträgen


scorpy_63

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

 

Zur Vorgeschicht: Aktuell surfe und telefoniere ich bei der Telekom mit "Call&Surf" Tarif. Laut Telekom Verfügbarkeitschecker geht bei mir nur DSL1000. Von Bekannten, die nun zu 1&1 gewechselt sind habe ich nun erfahren, daß DSL6000 bei uns im Dorf möglich ist.

 

Wenn lt. 1&1 Verfügbarkeitschecker DSL6000 möglich ist, ist das IMHO eine zugesicherte Eigenschaft nach BGB. Heisst das, ich kann, wenn trotzdem bei mir (vielleicht, weil meine Entfernung zum nächsten T-Knoten zu groß ist) doch nur DSL1000 möglich ist, vom Vertrag zurücktreten?

 

Kann ich nicht grundsätzlich von jeder Beauftragung nach der gesetzlichen Rücktrittsregelung (14 oder 10Tage?) zurücktreten?

 

Ich bin hier etwas verunsichert, da es anderslautende Formulierungen in den 1&1 AGBs gibt. Kann mir da jemand raten, wie ich vorgehen soll?

 

Danke und Grüße

Scorpy

 

P.S. Ich hoffe, das war thematisch, das richtige Forum.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

glaube schon oft genug durchgekaut: die beschreibung lautet ja "bis zu 6000mbit), also selbst wenn nur 2000 oder 1000 ankommen, ist ja nur "bis zu"...

 

und kommt auch auf größe des dorfes an, die aussage: bei uns im dorf gibts dsl6000

gibt auch wieder unterschiede bei den anbietern in sachen technik und anschlüsse. hier liefert arcor als einziger am anschluss volle 6000. t-home und alice waren nur bis max. 3000 möglich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

glaube schon oft genug durchgekaut: die beschreibung lautet ja "bis zu 6000mbit), also selbst wenn nur 2000 oder 1000 ankommen, ist ja nur "bis zu"...

 

und kommt auch auf größe des dorfes an, die aussage: bei uns im dorf gibts dsl6000

gibt auch wieder unterschiede bei den anbietern in sachen technik und anschlüsse. hier liefert arcor als einziger am anschluss volle 6000. t-home und alice waren nur bis max. 3000 möglich.

Vor allem kansnt du den Check in der PFeife rauchen. Endgültige Aussagen trifft die Technik erst, das Check ist ein grober Anhaltspunkt. Mit den AGB brauchst du da nicht werkeln. Denn es ist irgendwo garantiert vermerkt, dass diese nicht rechtsgültig sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...