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Wieder Ärger mit Kabel Deutschland


Speckmaus

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Bin seit über 17 Jahren Kunde bei KD, zuerst mit einem Analogen, dann Digitalem Kabelanschluß. Seit 14 Monaten nun auch Kabelinternet und Phone. Da ich nach dem ersten Jahr das Comfortpaket und meinen kabelanschluß gekündigt hatte, wurde ich leider durch die Kundenrückgewinnungshotlinie durch eindeutige Falschaussagen so weit gebracht, das ich meine Kündigungen zurückgezogen habe. Dafür wurde ich in die Testphase ( Berlin ) mit 50 Mbit aufgenommen, was ein absoluter Mißerfolg war. Die Infrastruktur ist für diese Leistungen überhaupt nicht ausgebaut und die 50 Mbit/s erreichte man nur, wenn überhaupt nur in der Zeit von 03:00-04:00 Uhr, zu den anderen Zeiten tröffelte es nur so mit ca. 45 % der Leistung. Nun ist die Testphase beendet und seit 09.01.2009 bin ich den neuen Comforttarif ( 32000 / 2000 ) geschaltet worden und diese Leitung ist wirklich der Albtraum. Momentan stehen mir ( 16:00-23:00 Uhr ) teils nur 5 % der Leistung des 32000er Anschlusses zur Verfügung, verbunden mit Monsterpings zwischen 200-600 ms. Online-Games sind schon seit Wochen gestorben, da die Pings innerhalb von Sekunden ansteigen und genauso schnell wieder abfallen, wird man sofort von den Servern gekickt. Auf meinem eigenen Server kann ich zwar allein spielen, aber wer joint denn dort, wenn jemand mit einem Ping von 500 ms rumstolpert. Aus dem KG-Forum weiss ich, das dieses Problem in Berlin seit August 08 ( sogar schon früher ) bei KD bekannt ist, aber es wird anscheinend nichts dagegen unternommen.

 

Ich schreibe zwar täglich eine Störungsmeldung an KD und melde die Störung auch bei Heise, aber gebracht hat es bis jetzt leider nichts.

 

Kein Rückruf von KD, keine Antwort auf Emails seit Anfang Dezember und auf mein Einschreiben ebensowenig. Das einzige was funktioniert, ist der absolut pünktliche Gebühreneinzug , für diese Mistleistung. ;)

 

Von einem Sonderkündigungsrecht will KD auch nichts wissen, wie ich eben telefonisch erfahren habe. Ich könne zwar innerhalb von 4 Wochen meine Verträge kündigen, doch dann würden die restlichen Kosten bis zum Ende der MVLZ ( 09.12.09 ) bei der nächsten Rechnung auf einmal abgezogen. Weiterhin meinte der gute Herr von der Hotlinie, das sich KD mit keiner Silbe festgelegt hätte, welche Leistung, bzw. welcher Ping an dem jeweiligen Anschluß rund um die Uhr anliegen würde. Da es im Augenblick Probleme in der Technik geben würde, wäre dies ja auch durch den verminderten Monatsbetrag von 22,90 ( statt 29.90 ) mehr als voll ausgeglichen. Was soll man zu so eine Argumentation sagen?

 

Mir ist sehr wohl klar, das es imer heisst bis zu, aber irgendwo muss ja eine Grenze nach unten sein. Wenn einem nur noch 5% der leistung zur Verfügung gestellt wird und das seit Wochen ( abgesehen von enigen Stunden, wo alles einwandfrei läuft ), müsste doch eigentlich eine "fristlose Kündigung" möglich sein.

 

Ich kenne mich damit nicht aus, aber ich befürchte, das ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben muss.

 

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ??? Es geht mir gar nicht um den Download, sondern um einen stabilen Ping, damit man nach der Arbeit auch mal wieder Online zocken kann.

 

So sieht das Trauerspiel eines 32000er Anschlusses in Berlin , Sonntag den 11.01.2009 ( 10:00 ) aus. Wahrscheinlich sind die Werte gegen Mittag noch schlechter..

 

dpspwiv7.jpg

 

Laut Computerbildtest, der die gleichen Werte liefert, wird gesagt, das die Auslastung des Netzes nur bei 1% liegt. Warum dann diese Werte ?? Liegt es an der Kälte ??? aber im Sommer war es eigentlich auch nicht besser ;)

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Immerhin heißt es ja bis zu 32mbit. Eine Garantie gibt es glaub ich nichtmal für 6mbit. Kabeldeutschland hat in ganz Deutschland diese Probleme. Aber jeder versucht irgendwann mal mit dem gehen anzufangen. Probleme sollten wohl im Laufe des Jahres Deutschlandweit behoben sein, wenn nicht, ist es wirklich erbärmlich! Hättest dich mal lieber vorher über KD informieren sollen, jetzt hast du den 1 Jahres Vertrag an der Backe. Vielleicht 14tage Widerruf? Was für eine Leitung hattest du denn vorher, also bei deinem alten Anbieter?

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  • 2 weeks later...

Wie gesagt, 1 Jahr ging ja alles einwandfrei! Dann kam diese Werbung- Surfen Sie mit Lichtgeschwindigkeit und doppelt so schnell wie DSL 16000. Da steht nichts mehr davon in den Flyern, bis zu... Bei einer Reduzierung von fast 98% rund um die Uhr und Ping weit im 3stelligen Bereich, müsste eigentlich jeder Richter dem Kläger rechtgeben, doch dies scheint nicht sicher.

 

 

PS: An meiner Adresse sind nun alle Anschlüsse möglich, von DSL 16000 bis VDSL 50000.

 

Hatte mich mal an die Verbraucherzentrale gewandt und diese Antwort bekommen:

 

Gerade , wo es in Berlin zu massiven Störungen seit Wochen kommt, hier mal eine Antwort an mich von der Verbraucherschutzzentrale Berlin.

 

Sogenante Schlechtleistung..

 

Rechte des Kunden bei unterschrittener Bandbreiten-Garantie

Wenn selbst die vom Anbieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Leistungsbeschreibung garantierte Bandbreite unterschritten ist und beim Kunden weniger als versprochen ankommt, ist der Kunde rechtlich auf relativ sicherem Boden. Dann kann die geringere Übertragungsgeschwindigkeit als so genannte "Schlechtleistung" zu werten sein, die nicht als vertragsgemäße Leistung gilt.

Bei einer vertragswidrigen Schlechtleistung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gemäß § 314 BGB außerordentlich zu kündigen. Vorher muss der Anbieter allerdings unter Fristsetzung aufgefordert werden, den Vertrag zu erfüllen. Verstreicht die Frist erfolglos, kann der Vertrag, ohne dass die Mindestlaufzeit des Vertrages eine Rolle spielt, vorzeitig beendet werden.

 

Laut § 314 BGB muss der Kündigungsgrund so gravierend sein, dass dem Kunden unter Berücksichtigung des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Wird ihm eine bestimmte Geschwindigkeit versprochen und diese nicht eingehalten, so ist dies allerdings in der Regel ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung.

 

Tipps der Verbraucherzentrale:

 

* Wird die garantierte Bandbreite unterschritten und liegt die lahme Leitung nicht an Ihren Endgeräten, fordern Sie zunächst den Anbieter mit einer Frist von rund drei Wochen zur Vertragserfüllung auf.

* Eine Meldung bei der Hotline des Anbieters ist zwar sinnvoll, ersetzt aber keinesfalls die schriftliche Aufforderung, die am besten per Einschreiben/Rückschein verschickt werden sollte.

* Falls der Anbieter nicht innerhalb der Frist die garantierte DSL-Geschwindigkeit bereitstellt, können Sie den Vertrag - ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten - außerordentlich gemäß § 314 BGB kündigen.

* Bevor Sie die Kündigung aussprechen, überprüfen Sie, ob ein Wechsel in einen Tarif mit einer niedrigeren Bandbreite und weniger Kosten vorteilhafter wäre. Insbesondere wenn Sie auch über einen anderen Anbieter keine höheren Geschwindigkeiten erzielen können, bietet sich dies an. Weigert sich der Anbieter hierauf einzugehen, besteht immer noch die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

 

 

Rechte des Kunden bei sehr geringer oder fehlender Bandbreiten-Garantie

Häufiger wird es aber vorkommen, dass der Anbieter zwar die in den AGB oder Leistungsbeschreibungen präzisierten Übertragungsraten erfüllen kann, der Kunde aber aufgrund der Werbung die Erwartung hat, nicht nur eine "bis-zu-"Bandbreite zu erhalten, sondern mit voller Geschwindigkeit surfen zu können. Reklamiert er dies beim Anbieter, verweist dieser auf seine AGB oder seine Leistungsbeschreibung.

 

Will der Kunde sich wegen zu geringer Bandbreite vom Vertrag lösen, muss erst einmal geklärt werden, welche Geschwindigkeit noch als vertragsgemäß gilt. Bei Verträgen mit bis zu 16.000 kbit/s (Downstream) gilt nicht nur die Höchstübertragungsrate als vertragsgemäß. Auch weniger Bandbreite reicht in der Regel schon aus, weil der Anbieter kaum Einfluss auf den Datentransfer außerhalb seines Einflussbereichs hat.

 

Nach den allgemeinen Grundsätzen schuldet der Anbieter nur Leistungen von mittlerer Art und Güte. Es gibt bisher auch noch kein Urteil, das Anhaltspunkte liefern kann, unter welchen Bedingungen die beim Kunden ankommende Geschwindigkeit noch als eine vertragsgemäße Leistung oder bereits als Schlecht-leistung gilt. Je größer der Unterschied zwischen beworbener und tatsächlich erreichter Bandbreite ist, desto höher steigen unseres Erachtens jedoch die Chancen des Kunden.

 

Wir meinen, dass bei gestaffelten DSL-Angeboten von z.B. 1.000, 2.000, 6.000 und 16.000 kbit/s der Anbieter wenigstens eine Übertragungsrate liefern muss, die oberhalb der Bandbreite der nächst geringeren Vertragsvariante liegt. Vereinbaren Sie also DSL 16.000, muss unseres Erachtens die bei Ihnen ankommende Bandbreite erheblich über 6.000 kbit/s liegen.

 

Dies gilt insbesondere, wenn der Anbieter dem Kunden ausdrücklich einen Tarifwechsel zu höheren Bandbreiten empfiehlt, ohne dass dies tatsächlich technisch möglich ist und der Kunde deshalb nicht mehr Leistung als vor dem Tarifwechsel erhält. In diesen Fällen liegt unseres Erachtens eine Schlechtleistung vor, die nach vorheriger Fristsetzung zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

 

Inwieweit es Anbietern rechtlich möglich ist, die beworbenen Übertragungsraten in Leistungsbeschreibungen oder AGB zu beschränken, ist zurzeit noch ungewiss. Es spricht einiges dafür, dass z.B. eine Minimalgarantie von 384 kbit/s bei einem mit "bis zu 16.000 kbit/s" beworbenen DSL-Anschluss unwirksam ist. Urteile hierzu existieren aber noch nicht. Wir meinen allerdings, je größer der Unterschied zwischen der beworbenen und der tatsächlich beim Kunden ankommenden Geschwindigkeit ist, desto eher handelt es sich um eine unzulässige und ggfls. sogar irreführende Leistungsbeschränkung.

 

Als Fazit bleibt dennoch festzuhalten, dass der Kunde sich auf eine unerquickliche Auseinandersetzung mit dem Anbieter einstellen muss, wenn er aufgrund tatsächlich geringerer als der beworbenen Bandbreite den Vertrag außerordentlich kündigen möchte. Stellt sich der Anbieter stur, kommt es im Zweifelsfall darauf an, ob der Kunde beweisen kann, dass die bei ihm ankommende Bandbreite nicht "mittlerer Art und Güte" ist. Dies ist mit zumutbarem Aufwand kaum zu beweisen, da hierfür Messungen an verschiedenen Server durchgeführt werden müssen, deren Richtigkeit soweit sie nicht von einem Sachverständigen durchgeführt werden der Anbieter im Prozess zudem noch bestreiten könnte

 

Nur bei krassen Unterschieden zwischen beworbener und tatsächlicher Übertragungsrate wird man ein Gericht gegebenenfalls davon überzeugen können, dass die Leistung nicht vertragsgemäß und eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Vor einem Rechtsstreit sollte man aber zunächst versuchen, sich mit dem Anbieter außergerichtlich zu einigen.

 

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Achso, eine angeblich Neu-Segmentierung im Bereich 12... sei am 23.01.2009 abgeschlossen und danach sollte alles wieder richtig laufen.

 

Ja, laufen tut es, aber noch schlechter als vorher!!! In den Boards toben schon die Kunden aus allen Bezirken, aber was soll man machen?? Meine Hoffnung ist jetzt Wiso, die hatten schon im Jahr 2006 Missstände bei KD aufgedeckt und wollen demnächst nochmals die Provider testen und zwar unter dem Motto: Was verspricht die Werbung --Was erhält der Kunde.. Denen kann gerne meine und von meinen Freunden gemachten Speedtests ( rund um die Uhr mit IP-Nummer und Uhrzeit ) geben, damit die sehen, das dies kein Einzelfall ist, sondern große Bereiche von Berlin betrifft und das seit über 8 Wochen.

 

Das ist nun ein 32000/2000 Anschluss in Berlin 12349: Sind zwar 12Mbit Down , knapp 0,3 Mbit Up, allerdings nach wievor dieser perverse Ping von durchschnittlich 300 ms rund um die Uhr. Das dabei die Connections/m von etwa 2900, nur noch bei 210 liegen und dadurch viele Seiten überhaupt nicht mehr aufgerufen werden können, erwähne ich erst gar nicht.

 

DIESER ANSCHLUSS IST NICHT ZU GEBRAUCHEN! Dafür zahlt man auch noch 46,80 pro Monat ( 29,90+16.90 Kabelgebühren ).

 

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