amdinside Geschrieben 7. November 2008 Melden Share Geschrieben 7. November 2008 Hi All, ich besitze ein 2 Familienhaus und bewohne dieses auch. Die Schwiegereltern wohnen mietfrei im Erdgeschoss. Benötige ich in diesem Fall eine Gebäudehaftpflichtversicherung oder reicht die Privathaftpflicht ? Ich hab schon etwas gegoogelt aber nichts 100%tiges gefunden. Laut diesem Link, benötigt man eine Gebäudehaftpflicht nur wenn man das Haus oder eine Wohnung voll vermietet hat.bei Eigennutzung reicht die Privathaftpflicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berserker06 Geschrieben 7. November 2008 Melden Share Geschrieben 7. November 2008 Bei einem Zweifamilienhaus, in dem eine Hälfte selbst bewohnt wird und die andere vermietet oder sonstwie an Personen überlassen wurde, ist eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nötig. Ausnahme: Die vermietete Wohnung ist nicht größer als 3 Wohnräume + Nebenräume (Küche, Bad, WC). Dann ist das Vermieterrisiko in der PHV mitenthalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
artspooner Geschrieben 7. November 2008 Melden Share Geschrieben 7. November 2008 Denke das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Privathaftpflicht springt ein wenn du persönlich etwas beschädigst. z.B. du bist bei nem Freund und setzt dich auf seine Brille. -> Privathaftpflicht Gebäudehaftpflicht springt ein wenn von deinem Gebäude oder Grundstück ein Schaden ausgeht. z.B. Bei einem Sturm löst sich eine Dachpfanne und schlägt in Nachbars Auto ein, oder der Klassiker Briefträger bricht sich ein Bein auf deinem Grundstück da Eis vor deinem Haus. Richtig ist, wenn du vermietest brauchst du so ne Versicherung. z.B. ein Geländer deines Mietshauses ist nicht ok, ein Kind verletzt sich schwer..... Für ein eigenutzes Einfamilienhaus muss es meiner Meinung nach nicht unbedingt sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berserker06 Geschrieben 7. November 2008 Melden Share Geschrieben 7. November 2008 @artspooner Meinen Beitrag hab ich bei uns aus unserer Beratungstechnologie kopiert und hier eingefügt. Wenn die Wohnung der Schwiegereltern nicht größer als 3 Räume+ Küche, Bad, WC ist, dann reicht auch die Privathaftpflicht aus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
artspooner Geschrieben 7. November 2008 Melden Share Geschrieben 7. November 2008 Meinen Beitrag habe ich geschrieben ohne deinen Beitrag gelesen zu haben, kann schon sein das du recht hast. Also wenn ich das Haus selbst bewohne und die sache mit dem Dachziegel passiert, bezahlt das meine Privathaftpflicht??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
amdinside Geschrieben 7. November 2008 Autor Melden Share Geschrieben 7. November 2008 Habe gerade mit meinem Haftpflichtfuzzy telefoniert. Wenn man Wohneigentum komplett selbst bewohnt, zahlt die Privathaftpflicht. Meinen Fall, mit mietfreier Wohnung Schwiegereltern, liegt am "Toleranzrand" der Haftpflicht. Er muss es intern abklären und gibt mir bescheid. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heliobaktus Geschrieben 7. November 2008 Melden Share Geschrieben 7. November 2008 Meinen Fall, mit mietfreier Wohnung Schwiegereltern, liegt am "Toleranzrand" der Haftpflicht. Er muss es intern abklären und gibt mir bescheid. Das glaub ich ihm gern ;-) Es gibt inzwischen sehr viele Tarife am Markt und die verschiedensten Regelungen. Es gibt Tarife, die Einliegerwohnungen oder bis zu einem Bruttomietwert von 12.000 beitragsfrei in der normalen Privathaftpflicht mitversichert haben. Andere Tarife sehen dass wiederum nicht vor und Du solltest ne zusätzliche Gebäudehaftpflicht abschließen. Als Beispiel nehme ich einfach mal wieder die Haftpflichtkasse Darmstadt her. Hier die Übersicht zum Immobilienbesitz. Im VARIO PLUS Tarif wäre z.B. * selbst genutzte Immoblilien in Europa (Ferienwohnung, Ferienhaus, Wochenendhaus, Eigentumswohnung = Sondereigentum) * selbst genutztes Einfamilienhaus im Inland * ein unbebautes Grundstück bis 1.500 qm * Photovoltaikanlagen / Solaranlagen Verkehrssicherungspflicht aus dem Besitz einer Photovoltaikanlage / Solaranlage * inklusive der Haftpflicht aus der Einspeisung von Strom in öffentliche Stromnetz * Vermietung einer Einliegerwohnung oder von zu Wohnzwecken genutzten Teilen eines selbst bewohnten Mehrfamilienhauses bis 25.000 EUR Mietwert * Vermietung einzelner Wohnräume auch an Urlauber, sowie von Garagen / Stellplätzen und einzelner Räume auch zu gewerblicher Nutzung * von Eigentumswohnungen mitversichert. Für den Laien alles schwierig zu verstehen. Lass Deine Anfrage vom Versicherungsmann prüfen und die Antwort schriftlich gegeben. Leider zählt das Wort immer weniger und im Schadensfall ist nur eine schriftliche Aussage etwas wert. Schöne Grüße Heliobaktus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marvin-42 Geschrieben 7. November 2008 Melden Share Geschrieben 7. November 2008 der der Klassiker Briefträger bricht sich ein Bein auf deinem Grundstück da Eis vor deinem Haus. Richtig ist, wenn du vermietest brauchst du so ne Versicherung. z.B. ein Geländer deines Mietshauses ist nicht ok, ein Kind verletzt sich schwer..... Für ein eigenutzes Einfamilienhaus muss es meiner Meinung nach nicht unbedingt sein. Also Briefträger und Kinder haben nur bei Mehrfamilienhäusern Unfälle... Beides dürften Fälle für die Privathaftpflicht sein, wenn ich schuldhaft weder Eis räume, noch lose Geländer befestige. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
amdinside Geschrieben 7. November 2008 Autor Melden Share Geschrieben 7. November 2008 So hab Feedback erhalten. Bei meiner Privathaftpflicht (HDI) ist eine Einliegerwohnung mit dabei. Der Fuzzy schickt mir eine Dokument, wo dies explizit ausgewiesen ist. Ich Danke für Eure Beteiligung ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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