Jump to content

Kündigung für Mini-Job


Rattenkopp

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

meine Frau hat auf 400 EUR-Basis in einem Gastronomiebetrieb gearbeitet hat aber nun ein anderes Stellenangebot bekommen bei dem Sie ersten mehr bekommt und die Arbeitsstelle mit dem Rad erreichen kann (kann somit auf teure Bahnfahrt verzichten). Sie könnte laut neuem Arbeitgeber sofort wechseln aber kann auch noch einen Monat warten. Arbeitsbeginn wäre dann spätestens der 1. Dezember 2008.

 

Da sie die alte Stelle vernünftig kündigen möchte, würde ich gerne wissen auf was man bei solch einer Kündigung achten muß.

Wie sind die Kündigungsfristen für einen 400 EUR-Job?

Habe so viele Bewerbungen für meine Frau geschrieben aber noch nie im Leben eine Kündigung. Gibt es irgendwo Vorlagen dafür?

 

Übrigens, es ist zu befürchten das der jetzige Chef dann sagt das sie gar nicht mehr wiederkommen brauch. Kann er das so fristlos tun oder muß er mich bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigen?

 

Fragen über Fragen und ich bin/ wir sind dankbar für jegliche Hilfe!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

wenn nichts anderes wirksam vereinbart wurde: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Eine Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Du kannst dich auch hier: http://www.minijob-zentrale.de anrufen, dort gibt es eine 100% sichere Auskunft. Oder Page von Rechtsanwältin Göttingen ganz unten.

Wenn deine Frau die Kündigung auf den Tisch legt und der Chef sie nicht mehr zur Arbeit haben möchte, muss er trotzdem den Lohn zahlen !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn kein vertrag, dann auch keine kündigungsfrist.

 

ich hab selten 400s jobs mit vertrag gesehen...

 

Ja, ist hier genau so! Es gibt keinen schriftlichen Vertrag aber es ist ein mündlicher. Das dann keine Kündigungsfrist gilt kann ich nicht wirklich glauben. Es gibt durchaus auch normale Arbeitsverhältnisse die ohne schriftlichen Arbeitsvertrag zustande kamen. Es kann ja nicht sein das die dann alle keine Kündigungsfristen einhalten müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, ist hier genau so! Es gibt keinen schriftlichen Vertrag aber es ist ein mündlicher. Das dann keine Kündigungsfrist gilt kann ich nicht wirklich glauben. Es gibt durchaus auch normale Arbeitsverhältnisse die ohne schriftlichen Arbeitsvertrag zustande kamen. Es kann ja nicht sein das die dann alle keine Kündigungsfristen einhalten müssen.

 

und was mündlich ist, kann niemand beweisen...meinen alten 400er hab ich auch fristlos beendet

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja..wenn du über nen längeren zeitraum arbeiten kommst und der chef dir dafür geld gibt, kann man im zweifelsfall schon von nem arbeitsvertrag (mündlich) ausgehen...

und auch als minijobber hat man kündigungsfristen,anspruch auf lohnfortzahlung im krankheitsfall etc. etc.

aber hier gings wohl auch drum, ob ne kündigung pflicht ist, da sich beide ja wohl aufs ende geeinigt hatten...

also wenn jemand aus seinem minijob geschmissen wird, ist nich so einfach: kann deine nase nicht mehr sehen, hau ab und komm nie wieder!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einig ist sie sich nur mit dem neuen Arbeitgeber, der alte weiß noch nichts von seinem "Glück"! :-)

 

Natürlich gilt auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall...

 

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern wie allen anderen Arbeitnehmern das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.

 

Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Umlagen U1 und U2 nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abführen. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.

 

Klick die Quelle

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

lohnfortzahlung im krankheitsfall hat nix mit krankenversicherung zu tun ...

daher hat mans neuerdings AAG AufwendungsAusgleichGesetz geschimpft.

Der Arbeitgeber zahlt die sogenannte Umlage 1 und Umlage 2 bei jedem Job und bekommt dafür im Krankheitsfall einen Teil des gezahlten Gehaltes zurück; für die ersten 6 Wochen, danach erhält der Arbeitnehmer Krankengeld und die Lohnzahlungen unterbleiben bis der AN wieder arbeitet.

 

Bei den Minijobs beträgt diese Umlage 1 nur 0,1% und die Umlage 2 0%. Dafür gibts dann für bezahlten Lohn trotz Krankheit 70% der Lohnkosten für den Arbeitgeber zurück.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Viele denken unverständlicherweise immer, dass sich 400,- Jobs in einer Art "rechtsfreiem Raum bewegen". Tatsächlich unterliegen sie den selben gesetzlichen Rahmenbedingungen wie andere Jobs auch. Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden, um gültig zu sein. Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche, wie schon weiter oben erwähnt. Neben der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es auch einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Einige Arbeitgeber versuchen diesen mit Grauzonenformulierungen, wie z.B. dass dieser bereits im Stundenlohn verrechnet ist, auzuhebeln.

 

In der Praxis ist es aber tatsächlich oft so, dass viele Arbeitgeber von "Nebenjobs" weder Lohnfortzahlung leisten noch Urlaub geben und sich auch nicht an die gesetzl. Kündigungsfristen halten. Dabei wird häufig die Unwissenheit der Mitarbeiter ausgenutzt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

lohnfortzahlung im krankheitsfall hat nix mit krankenversicherung zu tun ...

daher hat mans neuerdings AAG AufwendungsAusgleichGesetz geschimpft.

Der Arbeitgeber zahlt die sogenannte Umlage 1 und Umlage 2 bei jedem Job und bekommt dafür im Krankheitsfall einen Teil des gezahlten Gehaltes zurück; für die ersten 6 Wochen, danach erhält der Arbeitnehmer Krankengeld und die Lohnzahlungen unterbleiben bis der AN wieder arbeitet.

 

Bei den Minijobs beträgt diese Umlage 1 nur 0,1% und die Umlage 2 0%. Dafür gibts dann für bezahlten Lohn trotz Krankheit 70% der Lohnkosten für den Arbeitgeber zurück.

 

Soweit alles richtig. U1 muss aber nur bei Betrieben die regelmässig unter 30 AN haben, abgeführt werden. Alle Minijobler sind bei der Knappschaft versichert.

 

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE...html?__nnn=true

 

 

Viele Grüsse

db

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...