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Lohnsteuererklärung


DerCube

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Puh, kurz gefragt...

 

Ich bin normaler Lohnempfäger keine anderen Einkünfte, Steuerklasse 4, folglich auch nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben...

 

Für 2006 hab ich jetzt ausgerechnet, das ich 1100 Euro nachzahlen soll... für 2007 würde ich 1200 Euro zurückbekommen...

 

Was wäre wenn ich nur 2007 einreiche und 2006 nicht... geht das überhaupt???

 

Grüße

DerCube

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Puh, kurz gefragt...

 

Ich bin normaler Lohnempfäger keine anderen Einkünfte, Steuerklasse 4, folglich auch nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben...

 

Für 2006 hab ich jetzt ausgerechnet, das ich 1100 Euro nachzahlen soll... für 2007 würde ich 1200 Euro zurückbekommen...

 

Was wäre wenn ich nur 2007 einreiche und 2006 nicht... geht das überhaupt???

 

Grüße

DerCube

 

Mal abgesehen davon, dass ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dass Du bei StKl 4 und keinen zusätzlichen Einkünften

für 2006 1.100 nachzahlen musst, ist es durchaus legitim, für 2006 keine Steuererklärung einzureichen, aber für 2007.

 

Es handelt sich - wenn du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist - um eine Antragsveranlagung.

Du stellst also einen Antrag auf Veranlagung und könntest diesen, wenn das Finanzamt eine Nachzahlung fordert, wieder

zurückziehen.

 

Und das gilt für jedes Jahr auf´s neue...

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Puh, kurz gefragt...

 

Ich bin normaler Lohnempfänger keine anderen Einkünfte, Steuerklasse 4, folglich auch nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben...

 

 

Grüße

DerCube

 

Im Staate Deutschland ist m.E. jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, der eine Lohnsteuerkarte hat bzw. über entsprechende Einkünfte verfügt ;)

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Im Staate Deutschland ist m.E. jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, der eine Lohnsteuerkarte hat bzw. über entsprechende Einkünfte verfügt ;)

 

Na ja, ganz so schlimm ist es dann doch nicht, der Lohnsteuerabzug führt im Regelfall dazu, dass

die Einkommensteuer diesbezüglich abgegolten ist.

 

Das gilt natürlich nur insoweit, als der Lohnsteuerabzug korrekt vorgenommen wurde.

 

In 2006 hatte ich auf meinem letzten Gehaltszettel eine Einmalzahlung von 10000 Euro die nicht versteuert waren... daher die Nachzahlung...

 

Hier stellt sich die Frage, warum hiervon keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Falls Lohnsteuer hätte einbehalten werden müssen,

dann könntest du für die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer in Anspruch genommen werden.

 

Was aber immer noch nicht dazu führt, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wärest.

Eine Inanspruchnahme könnte bspw. bei einer Lohnsteuerprüfung auf dich zukommen, wenn nämlich

dein Arbeitgeber die fehlerhaften Abrechnungen korrigieren müsste.

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Ich frag mich halt, wenn ich nur 2007 einreiche ob das Fiamt intern mit 2006 rechnet und mir so eventuell die Nachzhalung für 2006 mit 2007 verrechnet oder ob für das Fiamt 2006 garnicht pressent ist, da ich keine Erklärung für 2006 abgegeben habe/werde

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also normalerweise sollte das Finanzamt nach 2006 nicht nachfragen, da sie das sonst schon lange gemacht hätten...

also kannst du für 2007 einreichen und 2006 zu hause liegen lassen.

es kann halt nur sein, dass bei einer lohnsteuerprüfung deines arbeitgebers eine nachzahlung der fehlenden lohnsteuer auf dich zukommt - wobei die evt. dann dein chef übernimmt/übernehmen sollte. es verpflichtet ihn hierzu kein gesetz, aber aus anstand halte ich sowas für fair.

ist ja immerhin sein fehler.

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