DerCube Geschrieben 15. September 2008 Melden Share Geschrieben 15. September 2008 Puh, kurz gefragt... Ich bin normaler Lohnempfäger keine anderen Einkünfte, Steuerklasse 4, folglich auch nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben... Für 2006 hab ich jetzt ausgerechnet, das ich 1100 Euro nachzahlen soll... für 2007 würde ich 1200 Euro zurückbekommen... Was wäre wenn ich nur 2007 einreiche und 2006 nicht... geht das überhaupt??? Grüße DerCube Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gerdmueller Geschrieben 15. September 2008 Melden Share Geschrieben 15. September 2008 Puh, kurz gefragt... Ich bin normaler Lohnempfäger keine anderen Einkünfte, Steuerklasse 4, folglich auch nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben... Für 2006 hab ich jetzt ausgerechnet, das ich 1100 Euro nachzahlen soll... für 2007 würde ich 1200 Euro zurückbekommen... Was wäre wenn ich nur 2007 einreiche und 2006 nicht... geht das überhaupt??? Grüße DerCube Mal abgesehen davon, dass ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dass Du bei StKl 4 und keinen zusätzlichen Einkünften für 2006 1.100 nachzahlen musst, ist es durchaus legitim, für 2006 keine Steuererklärung einzureichen, aber für 2007. Es handelt sich - wenn du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist - um eine Antragsveranlagung. Du stellst also einen Antrag auf Veranlagung und könntest diesen, wenn das Finanzamt eine Nachzahlung fordert, wieder zurückziehen. Und das gilt für jedes Jahr auf´s neue... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuemi Geschrieben 15. September 2008 Melden Share Geschrieben 15. September 2008 Puh, kurz gefragt... Ich bin normaler Lohnempfänger keine anderen Einkünfte, Steuerklasse 4, folglich auch nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben... Grüße DerCube Im Staate Deutschland ist m.E. jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, der eine Lohnsteuerkarte hat bzw. über entsprechende Einkünfte verfügt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerCube Geschrieben 15. September 2008 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2008 In 2006 hatte ich auf meinem letzten Gehaltszettel eine Einmalzahlung von 10000 Euro die nicht versteuert waren... daher die Nachzahlung... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
summermoon Geschrieben 15. September 2008 Melden Share Geschrieben 15. September 2008 Und - schlagt mich nicht gleich wenn nicht aber - setzt Klasse 4 nicht voraus, dass dein(e) Ehepartner(in) auch Klasse 4 hat? Werdet ihr zusammen veranlagt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerCube Geschrieben 15. September 2008 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2008 Ja meine Frau ist auch Klasse 4 und ja wir sind zusammen veranlagt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gerdmueller Geschrieben 15. September 2008 Melden Share Geschrieben 15. September 2008 Im Staate Deutschland ist m.E. jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, der eine Lohnsteuerkarte hat bzw. über entsprechende Einkünfte verfügt Na ja, ganz so schlimm ist es dann doch nicht, der Lohnsteuerabzug führt im Regelfall dazu, dass die Einkommensteuer diesbezüglich abgegolten ist. Das gilt natürlich nur insoweit, als der Lohnsteuerabzug korrekt vorgenommen wurde. In 2006 hatte ich auf meinem letzten Gehaltszettel eine Einmalzahlung von 10000 Euro die nicht versteuert waren... daher die Nachzahlung... Hier stellt sich die Frage, warum hiervon keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Falls Lohnsteuer hätte einbehalten werden müssen, dann könntest du für die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer in Anspruch genommen werden. Was aber immer noch nicht dazu führt, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wärest. Eine Inanspruchnahme könnte bspw. bei einer Lohnsteuerprüfung auf dich zukommen, wenn nämlich dein Arbeitgeber die fehlerhaften Abrechnungen korrigieren müsste. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerCube Geschrieben 15. September 2008 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2008 Ich frag mich halt, wenn ich nur 2007 einreiche ob das Fiamt intern mit 2006 rechnet und mir so eventuell die Nachzhalung für 2006 mit 2007 verrechnet oder ob für das Fiamt 2006 garnicht pressent ist, da ich keine Erklärung für 2006 abgegeben habe/werde Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gerdmueller Geschrieben 15. September 2008 Melden Share Geschrieben 15. September 2008 Verrechnen würde für das Finanzamt nur, wenn es eine Veranlagung für 2006 durchgeführt hätte. Aber ansonsten ist denen das egal, ob eine Veranlagung im Vorjahr durchgeführt worden ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
happymetal666 Geschrieben 15. September 2008 Melden Share Geschrieben 15. September 2008 also normalerweise sollte das Finanzamt nach 2006 nicht nachfragen, da sie das sonst schon lange gemacht hätten... also kannst du für 2007 einreichen und 2006 zu hause liegen lassen. es kann halt nur sein, dass bei einer lohnsteuerprüfung deines arbeitgebers eine nachzahlung der fehlenden lohnsteuer auf dich zukommt - wobei die evt. dann dein chef übernimmt/übernehmen sollte. es verpflichtet ihn hierzu kein gesetz, aber aus anstand halte ich sowas für fair. ist ja immerhin sein fehler. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Reactive Geschrieben 15. September 2008 Melden Share Geschrieben 15. September 2008 gib einfach schnell 2007 ab, kassier das geld, leg es kurzfristig an und warte ab. falls du noch nachzahlen musst für 2006 hast du wenigstens noch schöne zinsen kassiert, wenn nicht auch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerCube Geschrieben 15. September 2008 Autor Melden Share Geschrieben 15. September 2008 Werd ich wohl so machen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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