njic Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Hallo Jungs! Ich such ein gutes Forum wo mir bei einigen Fragen zu "teilzeitjob" und "Kapitalertragssteuer" geholfen wird! Hat jemand ne Idee? Bin seit kurzen bei der Baywa als Aushilfe eingestellt! Zweit Job! und nun hätt ich einige Fragen dazu! Falls hier wer ist der sich gut auskennt! Kann i meine Probs a gern hier schildern! mfg njic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gerdmueller Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Stell doch deine Fragen Hier wird jedem geholfen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
njic Geschrieben 3. Juli 2008 Autor Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Ok.... ist zwar etwas speziell aber i versuchs ma! Als erste Frage! Bin zuhause als MiFa angestellt! Bekomme da 610 mtl als Jahresgehalt 7320 ! Somit bin ich normal nicht EKS steuer pflichtig! Sodala nun hab i aber bereits meinen Freistellungsauftrag überschritten und muss Kapitalertragssteuer bezahlen! Kann ich die Kapitalertragssteuer wieder über die EKS berechnung zurück holen? mom hab ich also 7320 Lohn und z.b. 3000 druch Zinsen! Ist das möglich oder wird zu dem Versteuernen Einkommen a de Zinsen gerechnet? Zweite Frage: Ich bin seit kurzen als aushilfe bei der baywa angestellt! Arbeite dort 50 Tage im Jahr zu 10 / Std brutto! Da ich aber zuhause auch angestellt bin... muss i die 10 Brutto mit der Lohsteuerkarte 6 versteuern! Hab im Monat Mai 87,5 Std gearbeitet! Wäre also brutto 875 hab aber nur 610 aufs Konto überwiesen bekommen! Nun hab ich Online bei Lohnsteuerberechnung meine Daten eingesetzt und da werden eig nur 162 an Lohnsteuer abgeführt! 875-162 = 713 ! und i hab nur 610 bekommen! An was könnte das liegen? Wird da noch was abgeführt? Sozialversicherung und des ganze Kranken scheiss wird ohnehin von meinem Elterlichen Betrieb zuhause bezahlt! mfg njic Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gerdmueller Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Ich würde ja wirklich gerne helfen, aber du schreibst irgendwie - mit Verlaub gesagt - komisch Deine Abkürzungen und einzelne Buchstaben machen es dem Leser nicht einfach... meine Augen tun jetzt weh, danke. Was in Gottes Namen ist ein MiFa? Mitarbeitender Familienangehöriger vielleicht? Na egal. Du bist Arbeitnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber, ergo LSt-Klasse 6 beim zweiten (schonmal richtig) Lohnsteuer und Soli würden 171,34 EUR ausmachen, ergibt 703,66 EUR vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen. Diesbezüglich fehlen weitere Angaben, evtl. bist du ja Schüler, Student, Privatversicherter, familienversichert oder sonstwas. Bist Du normal sozialversicherungspflichtig, wird bei jedem Arbeitsverhältnis Sozialversicherung abgezogen. Dann könnten die 610 EUR stimmen. Dein zu versteuerndes Einkommen enthält freilich alle (steuerpflichtigen) Einkünfte, so auch Zinsen, die den Sparerfreibetrag überschreiten. Kommst du dann nach Abzug von Werbungskosten (ggf. WK-Pauschbetrag 920), Sonderausgaben (z.B. Versicherungen) etc. über den Grundfreibetrag von 7.664 EUR, wird Einkommensteuer festgesetzt. Einbehaltene Kapitalertragsteuer wird darauf angerechnet, auch wenn keine Einkommensteuer festgesetzt wird. Dann gibts eben die gesamte Kapitalertragsteuer zurück. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
happymetal666 Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 HI, versuche es mal zusammenzufassen: du verdienst mit deiner ersten lohnsteuerkarte im jahr 7320 euro (diese sind erstmal lohnsteuerfrei für sich gesehen.. hinz kommen nun noch die lohnsummen der 2. lohnsteuerkarte mit steuerklasse 6 rechne jetzt mal mit max 50 Tage x 8 Stunden x 10 Euro = 4000 Euro macht zusammen einen Bruttolohn von 11.320 euro hiervon geht ab die werbungskostenpauschale von 920 euro (kann auch neuerdings weniger sein) bleiben also noch 10.400 euro an einkünften aus nichtselbständiger arbeit. hinz kommen nun deine kapitaleinkünfte (zinsen)3.000,- € hiervon 802 euro freibeträge runter macht noch ca. 2.200,- Euro d.h. du hast erstmal Einkünfte von insgesamt 12.600 Euro im Jahr hiervon werden noch deine vorsorgeaufwendungen abgezogen, d.h. ca. 2.000-2500 Euro bleiben wir grob gerechnet auf nem schnitt von 10.000 zu versteuerndes einkommen... diese summe liegt über dem grundfreibetrag und kostet somit steuern... wären grob 400 Euro an Steuern die dafür anfallen... nun rechnest du deine einbehaltene zinsabschlagsteuer und lohnsteuer zusammen und ziehst hiervon die 400 steuer-soll ab... der restbetrag ist deine einkommensteuer-erstattung.. alles pi mal daumen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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