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Urlaubssperre rechtens ja / nein


happymetal666

Empfohlene Beiträge

Hi folks...

folgendes Problem: habe fürs nächste Wochenende schon seit Monaten n Festival in Belgien gebucht und dafür natürlich die Karten im Sammelverfahren bestellt...

nun hat eine Mitfahrende das Problem: Urlaub vor längerer Zeit beantragt und genehmigt...nun eine Woche vor dem Termin gibts vom Chef das Kommando zurück, da der Kanzleiumzug fürs nächste Wochenende geplant sei...

dies müsste doch meiner Meinung nach schon länger bekannt sein und ihm damit die Begründung der kurzfristigen Urlaubs-Storno nehmen??

 

immerhin kost das Ticket 150 Euro und beschert einiges an umplanung etc...

also wenn da einer Fundstellen hat gerne her damit...das Problem es handelt sich beim Arbeitgeber um nen Anwalt, also mit "ich finds nich o.k." ist da wohl nich beizukommen...

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http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/...srecht-hobsons/

 

Das hat ein Anwalt darüber geschrieben....

 

Für wichtig erachte ich dies.

 

Haben Sie ein Interesse daran, für einen bestimmten Zeitraum Urlaub zu erhalten, so müssen Sie rechtzeitig diesen Urlaub beim Arbeitgeber anmelden und entsprechend dem in Ihrer Firma bestehenden Verfahren genehmigen lassen. Erst dann, wenn der Urlaub von Ihrem Arbeitgeber genehmigt ist, haben Sie die notwendige Sicherheit, dass Sie den Urlaub tatsächlich in dieser Phase antreten können.

 

Also wenn der genemigt wurde, würde ich sagen spricht nichts dagegen.

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thx..wusste doch auf die kw ist verlass...

 

mal gucken obs so zu nem einlenken kommt...

vermute aber nen anderen hintergrund, der so auch rauskommen könnte...

meine vermutung liegt darin, dass die person nicht mit will und so ne ausrede sucht, hab aber schon klar gemacht das ich auf der kohle fürs ticket nich sitzenbleibe..

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nun, ohne deine einwilligung ist das nur eng begrenzt möglich (praxisbeispiele kenne ich leider nicht, es wird allerdings auf "hohe betriebliche ersatzkosten" bzw. "unmöglichkeit des ersatzes der arbeitskraft" hinauslaufen - sehe ich bei einem normalen umzug nicht. zudem war dem AG, wie du erwähntest, der termin mit sicherheit schon lange vorher bekannt).

aber selbst bei deiner einwilligung hat dein chef bereits angefalle kosten, also das ticket, hotelkosten etc., dir zu ersetzen.

 

siehe: http://www.derwesten.de/nachrichten/nachri...962/detail.html

und http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/maga...punkt/04-04.htm (Rück- und Widerruf)

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moin Happy, da kann ich doch auch mal helfen, weil ich es gestern erst im Radio gehört habe.

 

 

Hat der Chef den Urlaub einmal festgelegt, ist er daran gebunden. Er kann den Arbeitnehmer nicht zwingen, den Urlaub abzubrechen oder zwischendurch zurückzukommen. Eine Änderung der zeitlichen Festlegung ist nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa in Notfällen möglich.

Quelle:

>link<

 

 

Gruß,

michel

 

Edith ergänzt noch eben, dass der Rechtsexperte in dem Gespräch meinte ein Notfall wäre zum Beispiel wenn nach einem Unwetter oder Wassereinbruch Ware zu verderben droht oder ähnliches. Daher gehört ein Umzug sicher nicht in die Kategorie Notfall, zumal wenn dieser "Notfall" erst in einer Woche eintritt. Das Problem dürfe danach eigentlich keins sein, könnte aber zu einem späteren Zeitpunkt zu einem werden, je nachdem wie nachtragend der Chef ist :wacko:

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wenn der Urlaub regulaer genehmigt wurde hast Du Anspruch auf die Erstattung der Auslagen, obwohl der Umzug der Kanzlei als unvorhergesehener Grund etwas grenzwertig ist. Um das Betriebsklima nicht unnoetig zu belasten, schlage ich vor, dass man mit dem Chef spricht und ihn darauf hinweist, dass bei einem Nicheinlenken seinerseits die Kosten fuer die Tickets bzw. etwaige sonstige Stornogebuehr von ihm zu tragen sind.

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