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Hausüberschreibung


leongard

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

hat jemand von Euch Ahnung von Hausüberschreibungen?

Wir bekommen das Haus in dem wir mit der Schwiegermutter wohnen überschrieben.

Die Schwiegermutter erhält dafür lebenslanges Einsitzrecht.

Weiss jemand wie die Berechnung des Wertverlustes von statten geht?

Da die Schwiegermutter ja noch ne Ganze Weile da sein wird ist der Wert des Hauses ja geringer.

Es geht darum, das die Schwester meiner Frau ja ausgezahlt werden muss :wacko:

Und ich will logischerweise sowenig wie möglich abdrücken. :)

Danke für Info´s

Leo

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der "Wert des Hauses" wird durch die Bewohnung der Schwiegermutter auf keinen Fall gemindert.....lediglich der Auslösebetrag an die Schwester kann durch das Wohnrecht gemindert werden, allerdings kommen in solchem Fall noch mehrere Faktoren zum tragen! Pflege der Schwiegermutter im Falle etc.

 

Notar aufsuchen ist der beste Weg :wacko:

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Vorsicht auch wegen der Schenkungssteuer! Hier gibt es zwar Freibeträge, die aber sicher niedriger sind als der Wert eines "halben" Hauses. Also unbedingt vorher mit einem Profi sprechen.

Man kann aber auch was mit Voraberben & Co machen.

 

Da hilft ab immer nur ein guter Steuerberater.

 

Ciao Singh

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Na gut, ich versuchs mal kurz zu erklären:

 

Mutter bzw. Schwiegermutter schenkt (falls ich das richtig verstanden habe) 2x:

 

1 Schenkung an die Tochter

1 Schenkung an den Schwiegersohn

 

Für Zwecke der Schenkungsteuer kommt der sog. Bedarfswert zum Ansatz (vielleicht ca. 70% des Verkehrswertes).

 

Das lebenslange Wohnrecht ist nicht abzugsfähig, die auf diesen Wert entfallende Schenkungsteuer wird gestundet und kann ggf. vorab zum abgezinsten Barwert abgelöst werden (sinnvoll für den Fall, das die Begünstigte voraussichtlich wesentlich kürzer lebt, als statistisch erwartet).

 

Abstandszahlungen an Geschwister etc. sind (mit dem Nennwert) abzugsfähig.

 

Die genaue Darstellung der vorzunehmenden Bewertungen erspare ich mir, die notwendigen Zahlen liegen eh nicht vor.

 

@leongard

meine Empfehlung: keine Vermögensübertragung ohne Steuerberater, das wäre an der falschen Stelle gespart!!! Die Finanzämter verrechnen sich gerne bei der Ermittlung des Wertes des übertragenen Vermögens oder bei dem Abzug von Verbindlichkeiten. Vereinzelt kommt es auch zu einer Doppelbesteuerung wegen der Festsetzung von Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer (beide schliessen sich gegeneinander aus).

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eine "Schenkung" ist nach meinem Wissen aber nur zu realisieren solange noch beide Elternteile (Hausbesitzer) leben...ist einer verstorben tritt ein gesetz. Erbrecht bei mehr als ein Erbe ein....

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