leongard Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2007 Hi, hat jemand von Euch Ahnung von Hausüberschreibungen? Wir bekommen das Haus in dem wir mit der Schwiegermutter wohnen überschrieben. Die Schwiegermutter erhält dafür lebenslanges Einsitzrecht. Weiss jemand wie die Berechnung des Wertverlustes von statten geht? Da die Schwiegermutter ja noch ne Ganze Weile da sein wird ist der Wert des Hauses ja geringer. Es geht darum, das die Schwester meiner Frau ja ausgezahlt werden muss Und ich will logischerweise sowenig wie möglich abdrücken. Danke für Info´s Leo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
michischmitt Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2007 die arme schwiegermutter. die wird dann nichts mehr haben. wohnrecht, pfuiii! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leongard Geschrieben 18. Oktober 2007 Autor Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2007 die arme schwiegermutter. die wird dann nichts mehr haben. wohnrecht, pfuiii! natürlich wird sie was haben, ein Dach über dem Kopf und natürlich mich Was will sie mehr? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast walisch Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2007 der "Wert des Hauses" wird durch die Bewohnung der Schwiegermutter auf keinen Fall gemindert.....lediglich der Auslösebetrag an die Schwester kann durch das Wohnrecht gemindert werden, allerdings kommen in solchem Fall noch mehrere Faktoren zum tragen! Pflege der Schwiegermutter im Falle etc. Notar aufsuchen ist der beste Weg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
el.lobo Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2007 Vorsicht auch wegen der Schenkungssteuer! Hier gibt es zwar Freibeträge, die aber sicher niedriger sind als der Wert eines "halben" Hauses. Also unbedingt vorher mit einem Profi sprechen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2007 Vorsicht auch wegen der Schenkungssteuer! Hier gibt es zwar Freibeträge, die aber sicher niedriger sind als der Wert eines "halben" Hauses. Also unbedingt vorher mit einem Profi sprechen. Man kann aber auch was mit Voraberben & Co machen. Da hilft ab immer nur ein guter Steuerberater. Ciao Singh Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gerdmueller Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2007 Na gut, ich versuchs mal kurz zu erklären: Mutter bzw. Schwiegermutter schenkt (falls ich das richtig verstanden habe) 2x: 1 Schenkung an die Tochter 1 Schenkung an den Schwiegersohn Für Zwecke der Schenkungsteuer kommt der sog. Bedarfswert zum Ansatz (vielleicht ca. 70% des Verkehrswertes). Das lebenslange Wohnrecht ist nicht abzugsfähig, die auf diesen Wert entfallende Schenkungsteuer wird gestundet und kann ggf. vorab zum abgezinsten Barwert abgelöst werden (sinnvoll für den Fall, das die Begünstigte voraussichtlich wesentlich kürzer lebt, als statistisch erwartet). Abstandszahlungen an Geschwister etc. sind (mit dem Nennwert) abzugsfähig. Die genaue Darstellung der vorzunehmenden Bewertungen erspare ich mir, die notwendigen Zahlen liegen eh nicht vor. @leongard meine Empfehlung: keine Vermögensübertragung ohne Steuerberater, das wäre an der falschen Stelle gespart!!! Die Finanzämter verrechnen sich gerne bei der Ermittlung des Wertes des übertragenen Vermögens oder bei dem Abzug von Verbindlichkeiten. Vereinzelt kommt es auch zu einer Doppelbesteuerung wegen der Festsetzung von Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer (beide schliessen sich gegeneinander aus). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast walisch Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2007 eine "Schenkung" ist nach meinem Wissen aber nur zu realisieren solange noch beide Elternteile (Hausbesitzer) leben...ist einer verstorben tritt ein gesetz. Erbrecht bei mehr als ein Erbe ein.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
adolf Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2007 Schau mal hier da ist bestimmt was dabei. MfG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dieb Geschrieben 18. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2007 Vorsicht bei Notarieller Aufnahme von lebenslangem Wohnrecht. Wird die Schwiegermutter zum Pflegefall kann diese Klausel vom AMT gezogen werden. Ein Kollege hatte damit mords Ärger am Backen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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