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Legal... illegal... Scheißegal???


DerCube

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Meiner einer ist OCC (Orange County Choppers) Fan... Nun bin ich am grübeln wie legal es ist eine Serie, die man sowohl bei den Privaten (z.Z. DMAX) als auch im PayTV (z.Z Premiere) sehen kann, über ein Filesharing Programm zu downloaden...

 

Generel wäre es intressant zu erfahren ob und wie weit man TV Inhalte Filesharen darf. Ich hab nun rum gegooglet und hab da sehr wiedersprüchliche Aussagen dazu gelesen...Wer kann dazu Informationen geben?

 

Grüße

DerCube

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Da muss ich Euch wiedersprechen...

 

Es ist legal, wenn das Senderlogo im Bild ist, und DU davon ausgehen kannst, das für die Sendung die du runtergeladen hast, KEIN kopierschutz umgangen worden ist. Also sprich die source ist eine gerippte DVD...

Tv Aufnahmen dürfen geshared werden. Aber nur die, die im FREI EMPFANGBAREN Tv zu sehn sind!

Stand Nov 06. Aus meiner Vorlesung zu Internet Recht...

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TV Programme dürfen wie gesagt nur dann geshared werden, wenn sicher ist das sie legal aufgezeichnet wurden, ohne einen Kopierschutz zu umgehen, freetv sind, und sichergestellt ist das nur freunde und nahe bekannte sie erhalten. Wenn allerdings fremde an den Inhalt kommen können ist es strafbar^^

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Hi,

 

auch free TV aufgenommende sendungen zuverbreiten ist so eine Grauzone

 

Nachlesen kann man hier einiges !

 

http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

 

Gehen wir jetzt vom stand punkt Deutschland sind aufgenomme filme, serien ect aus eine legalen aufgenommen quelle heißt du dürfstest das verbreiten in wiefern der sender dagegen angehen mag sei ihn überlassen aber solang nicht vor jeder sendung,serie oder film ein hinweis auftaucht "die Weitergabe von aufgezeichneten Sendungen ist verboten" ist das verbreiten aufgenommender sendung vom deutschen gesetz nicht starfbar !

 

Den im deutschen Gesetz steht

 

dass der Download aus offensichtlich illegalen Quellen verboten ist

 

TV aufnahmen sind aber keine illegale quelle !

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Da hier offenbar einige Dienste beurteilen ohne sie je auch nur gesehen zu haben

OTR zeichnet sowohl über SAT als auch analog lediglich unverschlüsselte Sender auf. Die Downloads sind personalisiert, lediglich der "Auftrageber" kann seinen Download sehen.

im Grunde ist hier lediglich der "private" Videorekorder ausgelagert. Wie auch immer, wenn OTR so eindeutig illegal wäre...wie manche glauben...so wundert es mich, daß sie im Gegensatz zu ihren Mitbewerbern nach über einem Jahr immer noch da sind...immerhin handelt es sich um einen deutschen Ableger.

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Die rechtliche Situation des Dienstes ist unklar.

 

shiftTV, ein ähnlicher Dienst, dessen Betreiber in Deutschland ansässig ist, wurde vom Oberlandesgericht Dresden für unzulässig erklärt (Urteil vom 5.12.2006, Az.: 14 U 1735/06). Laut Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media zieht der Anbieter, die Netlantic GmbH, jedoch in der Sache vor den Bundesgerichtshof.

 

Am 4. August 2006 hat die ProSiebenSat.1 Media AG beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst onlinetvrecorder.com erwirkt. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts ist es onlinetvrecorder künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln, wie die Sendergruppe mitteilte.[2]

 

Das Unternehmen OnlineTVRecorder vertritt demgegenüber den Standpunkt, dass OTR laut §53 des Urheberrechtsgesetzes legal sei, wonach jedermann ein Anrecht auf eine (auch durch Dritte angefertigte) Privatkopie hat, solange die Kopie ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird.

 

Weiter beruft sich OnlineTVRecorder darauf, daß jeder ein Recht habe, privat Aufzeichnungen von TV-Sendungen anfertigen zu dürfen und dies auch unentgeltlich an Dritte weitergeben zu dürfen. Mittels der proprietären Verschlüsselung werde sichergestellt, dass nur Sendungen dekodiert werden können, deren Aufzeichnung der Benutzer vorher selbst in Auftrag gegeben habe.

 

Wenn alles so einfach wäre wie die Rechtssprechung in diesem Lande hätten wir morgen keine Probleme mehr. :D

Achso der Text oben ist auch geklaut von der Wikipedia, der man auch nicht alles glauben kann. :P

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ja das ist schon älter *G*

Ich denke man muß hierbei auch Zivil- und Strafrecht unterscheiden....das ist der Knackpunkt....also die Sache ist bei weitem nicht simpel. Und dazu kommt nicht, nicht alles was nicht legal ist...ist gleichzeitig auch straf- oder sanktonierbar.

Auf jeden Fall kommt man den Betreibern grad nicht bei und die Seiten können auch nicht einfach so gesperrt werden, da es dafür an einer eindeutigen Rechtslage fehlt.

 

Ganz wichtig ist jedoch: immer in die Kamera lächeln :P

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Warum tun jetzt die privaten in manchen Netzen grundverschlüsseln ...

 

Ciao Singh

Das hat damit gar nichts zu tun.

Es geht bei der Grundverschlüsslung darum, ggü den Rechteinhaber eine Argumentation zu haben sich Lizenzgebühren zu sparen...und im gleichen Zuge evtl. noch den einen oder anderen Kabelbeteiber melken zu wollen.

Generell haben die Sender schon ein maximales Interesse daran, ihre Angebote möglichst weit zu verbreiten....aber...sie haben ein Problem mit Diensten, bei denen die Kunden die Werbung u.U. nicht konsumieren würden. Das ist bei Aufzeichnungen ja fast immer der Fall.

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ich geh auch mal davon aus das das grundverschlüsseln, ganz schnell in 3 Jahren wieder ad akta gelegt worden ist,

Erklär das was jetzt hier abläuft mal bitte einer normal gebildeten Person wieso soll jemand für was zahlen ............. was ......... ach wieso aufregen..... reicht schon die GEZ....

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Wie man sieht ein heißes Eisen...

 

Ich für meinen Teil kann nicht einsehen das Sendungen, die ja eh schon Öffentlich verbreitet wurden, nicht weiter verbreitet werden dürfen...

 

Ich meine gerade die Privaten und die Öffentlich Rechtlichen haben ja bereits bei nahezu jedem Bundesbürger abkassiert. Die Privaten mit der Werbung und die ÖR mit ihrer GEZ...

 

Im Prinzib kann man doch sagen wer GEZ gezahlt hat kann auch seine Aufzeichnung an jeden weiter geben, der auch GEZ gezahlt hat. Genauso bei den Privaten, wer Werbung geschaut hat kann auch an denjenigen weitergeben der auch Werbung geschaut hat. Wir alle haben ja für das Produkt bezahlt.

 

Grüße

DerCube

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das einzigste was die TV-Sender kaufen ist eine lizenz den film/serie zu zeigen. die kaufen ja schließlich nicht den ganzen film....

 

wie soll jetzt, rechtlich gesehen, am ende hier ein tauschrecht entstehen? um dinge die unter copyright stehen, weiterzugeben, benötigt man das einverständis des besitzers....

 

nein, alles das ist nicht erlaubt....

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übrigens mal wieder ein sinnvolles beispiel aus der praxis.

in der Zeitung artikel gelesen der sich auf TV_Sendung im ÖR bezieht.

Dort trotz mediatheken und co (wo meine gez verpulvert wird) nichts gefunden.

Aber bei OTR via wishlist auch im nachhinein noch "aufnehm"- bzw downloadbar...

 

für mich in solchen situationen wirklich praktisch

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