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Versandk. bei Widerruf im Versandhandel zurück !!


dnarnold84

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Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

 

Erfolgreiche Klage zum Widerruf beim Versandhandel

 

Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. So hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 5. September 2007, AZ 15 U 226/06) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden. Damit haben die Richter die Position von Käufern deutlich gestärkt: Die Praxis, dass Versandhändler beim Widerruf auf Zahlung der Hinsendekosten pochen, war für Käufer bislang ein Hemmschuh, ihr Widerrufsrecht wahrzunehmen. Denn vor allem bei Bestellungen mit geringem Warenwert war ein Widerruf aufgrund der hohen Kosten für Hin- und Rücksendung nicht wirtschaftlich. Das Urteil ist daher nicht nur ein Erfolg für die Verbraucherzentrale NRW, sondern auch für mehr Verbraucherrechte im Alltag, erklärt NRW-Verbraucherzentralen Vorstand Klaus Müller.

 

Die Heinrich Heine GmbH hatte wie andere Versender auch von ihren Kunden eine Versandkostenpauschale (4,95 Euro, inzwischen 5,95 Euro) verlangt. Im Fall des Widerrufes jedoch hatte sie diese nicht erstattet bzw. auf deren Zahlung bestanden. Für die Verbraucherzentrale NRW ein unzulässiges Geschäftsgebaren; denn nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie dürfen Verbrauchern dabei allein die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden und das auch nur unter bestimmten Bedingungen. Die Versandkostenpauschale jedoch gehört weder zu den unmittelbaren Kosten der Rücksendung noch lässt sie sich vom eigentlichen Kauf trennen. Von daher kann der Versandhändler auch nicht argumentieren, dass er Wertersatz für die von ihm geleisteten Versandkosten bekomme.

 

In einem Musterverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe hatte die Verbraucherzentrale NRW die Rechtmäßigkeit der Geschäftspraxis der Heine GmbH auf Justitias Prüfstand gestellt und in erster Instanz im Dezember 2005 obsiegt. Auch die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigten jetzt die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass Verbraucher beim Widerruf im Versandhandel keine Kosten für die Hinsendung bezahlen müssen.

 

Wichtig: Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gilt nur bei komplettem Widerruf. Wird von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur ein Teil zurückgeschickt, müssen die Hinsendekosten bezahlt werden, sofern diese im Bestellformular separat aufgeführt sind.

Stand: 17.09.2007

 

;)

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Schön und gut, für den Händler ist das aber auch nicht wirtschaftlich. Als Händler würde ich da dann wohl die Preise insgesamt etwas erhöhen. Nicht jetzt einen Artikel 5€ teurer, dann kauft den ja keiner mehr, aber halt alle Artikel um ein paar Cent erhöhen...

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Verbraucherfreundlich ist das doch nur auf den ersten Blick. Letztlich sind die Händler gezwungen, die ihnen entstehenden Kosten auf die Preise umzulegen. Dann zahlen also alle Kunden dafür, daß einige überzogene Rückgabekultur leben.

Ich finde es schlicht überzogen.

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Vor allendingen,

 

Die Lieferung wurde ja erfolgreich abgeschlossen, also muss der Kunde auch dafür bezahlen. Die Lieferung lässt sich ja schließlich nicht rückgängig machen.

klar, nur, dass die großen Versandhäuser eben keine 5,95 für den Versand bezahlen.

 

Wir als mittelständiges Softwareunternehmen verschicken mit DPD bis 31kg für 3,90.

Die zahlen bestimmt weniger.

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Habe gerade etwas an Conrad zurückgesandt (innerhalb der 2 wöchigen Rückgabefrist) und heute eine Gutschriftmitteilung bekommen. Danach zahlen sie sowohl die Lieferkostenpauschale als auch die Versandversicherung zurück. Dazu noch die Rücksendekosten die ich angegeben habe (Hermes, 3,85 Euro). Weiß nicht ob die das schon immer so gemacht haben, ich jedenfalls war angenehm überrascht :D

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