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Dienstauto Privatnutzung


gerri63

Empfohlene Beiträge

Hi @ all,

Set ca. 10 Jahren bin ich beruflich EU-weit unterwegs, nutze dabei den Dienstwagen (vom Cheffe gestellt) auch privat. Die ersten Jahre habe ich immer nach der Fahrtenbuchmethode meine Privat-Km abgerechnet (natürlich so wenig wie möglich abgerechnet). Seit ca. 2 Jaren meint Cheffe das ich da bei Privatfahten nicht versichert wäre, ich solle doch über die 1%-Regelung abrechnen, seitdem mach ich das auch, brauche kein Fahrtenbuch mehr führen, bezahl halt bissel mehr durch die 1%.

Bei größeren Privatfahrten bezahl ich den Diesel dann immer selbst.

Jetzt will er mir ne schriftliche Regelung andrehen, wonach ich keine Dritten Personen (Nichtfamilienmitglieder) mitnehmen darf, bei Dienstfahrten immer der direkteste Weg genommn werden soll und andere Kleinligkeiten.

Jetzt meine Frage: Gibts dafür einen Gesetzestext, mir hat mal einer gesagt wenn Du ein Dienstfahrzeg über 1%-Regelung privat nutzt, kannst du fahren soviel du willst, ohne selbst etwas dazuzahlen zu müssen ausser die besagten 1% über die Steuer, richtig oder falsch?.

Kennt sich da jemand aus, wo kann man nachlesen.

 

gruß

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so richtig stehts nicht drin, sind alles irgendwelche Beispiele

meinst du soetwas??

 

Änderung der so genannten "1-Prozent-Regelung" für die private Nutzung von Dienstwagen:

Die steuerliche"1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden. Beim so genannten "gewillkürten Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung mindestens 10 bis 50 Prozent) wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Bisher führen hier zahlreiche steuerliche Fallgestaltungen zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil, wenn die private Nutzung von Dienstfahrzeugen überwiegt.

Bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung, also in den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts - weder für den Unternehmer noch für den Arbeitnehmer.

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Ich meine das z.B. so, kann mein Chef verlangen das ich den Diesel für private Fahrten selbst bezahlen muß, obwohl ich ja schon 1% vom Listenpreis über den Lohn versteuert bekomme, darf ich keinen Fremden im Auto mitfahren lassen (Mitfahrgemeinschaft)?

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Ich würd deinen chef mal fragen, warum du den wisch unterschreiben sollst.

Steuerlich gibt es da sicherlich keinen Grund für, ich vermute mal das ihm seine Versicherung entsprechende Anmerkungen geraten hat um z. B. Beiträge zu sparen, indem keine dritten Personen im Fahrzeug sitzen und somit z.B. keine Insassenunfall-Versicherung nötig ist.

Und das er keine unnötigen Kosten für betriebliche Fahrten haben will ist doch irgendwie verständlich. Jeder Betrieb sollte Kosten einsparen und die Mitarbeiter doch in ihrem Rahmen dabei behilflich sein.

 

Sich vertraglich dazu zu verpflichten ist was anderes. Bei schönem Wetter fährt man halt gerne schonmal ne landschaftlich schönere Strecke, oder mal kurz bei der Eisdiele vorbei. Versuch doch mal, dich auf nen Kompromiss zu einigen. Z.B. "Ich werde nach Möglichkeit die günstigsten Verkehrswege nutzen und soweit möglich die Mitnahme dritter Personen zu vermeiden. In dringenden Fällen ist die Mitnahme aber ohne vorherige Rücksprache mit dem Arbeitgeber möglich."

 

so ist es dir im prinzip verboten, aber halt nicht strikt untersagt. und du musst nicht jedesmal zum chef dackeln:"darf ich XX mitnehmen??..bitte"

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Wo der Zusammenhang zwischen (Lohn-)Versteuerung nach der 1%-Regelung und irgendwelchen versicherungstechnischen Fragen sein soll, kann dir den Chef bestimmt auch nicht erklären - es gibt nämlich keinen.

 

Die 1%-Regelung ist die pauschale Ermittlung des Wertes der privaten Kfz-Nutzung eines betrieblichen Kfz - sonst nichts. Übrigens: falls du Sprit zum Teil selber bezahlst, kann dies als Kostenbeteiligung den lohnsteuerpflichtigen Betrag mindern.

 

Alle anderen Forderungen deines Chefs sind Verhandlungssache zwischen euch beiden, ihr könnt diesbezüglich vereinbaren, was ihr wollt (keine Hunde, Kinder, Koks was weiß ich). Die Lohnsteuerpflicht besteht immer, sofern eine private Nutzung nicht vertraglich und faktisch ausgeschlossen ist.

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Ich meine das z.B. so, kann mein Chef verlangen das ich den Diesel für private Fahrten selbst bezahlen muß, obwohl ich ja schon 1% vom Listenpreis über den Lohn versteuert bekomme, darf ich keinen Fremden im Auto mitfahren lassen (Mitfahrgemeinschaft)?

Wenn ihr das bisher nicht anders vertraglich geregelt habt ja sicher, liegt alles in seinem Ermessen und kann er entsprechend anweisen.

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Wenn ihr das bisher nicht anders vertraglich geregelt habt ja sicher, liegt alles in seinem Ermessen und kann er entsprechend anweisen.

 

Es müsste doch eine gesetzliche Regelung geben, in der drinnen steht das bei 1% Abrechnung über Lohnsteuer z.B. die private Nutzung des Fahrzeugs inbegriffen ist, dem Nutzer dann auch keine weiteren Kosten in Form des Bezahlen von Kraftstoff für private Fahrten usw. entstehen. Wie der geldwerte Vorteil geregelt bzw. abgerechnet wird, das ist doch auch geregelt, es kann doch nicht im ermessen des Arbeitgebers liegen, willkürliche Festlegungen zu treffen. Am Ende bezahl ich die 1% und darf das Fahrzeug trotzdem nicht privat nutzen.

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Moin,

lies dir doch mal die antworten durch, falls noch nicht geschehen.

Steuerlich gibt es keine Probleme, wenn du das Fahrzeug auch privat nutzt und dann auch die Kinder oder die nette Anhalterin mitnimmst. Was Dein Arbeitgeber zu wollen scheint, ist aus betrieblichen Gründen die private Nutzung einzugrenzen.

 

Entweder aus Kosten oder aus Versicherungstechnischen Gründen.

 

Übrigens müsstest du seit nem Jahr trotz 1% Regelung wieder n Fahrtenbuch führen, da selbst für die 1 % Regelung eine betriebliche Nutzung von mindestens 50 % vorgeschrieben ist und sich diese nur mit einem Fahrtenbuch oder ähnlichem Aufwand nachweisen lässt.

Diese kleine fiese Gesetzestücke hat bisher wohl niemand so richtigt erkannt, mal gespannt, wann die ersten Betriebsprüfer darauf aus sind, sowas rauszuwerfen...dann geht es erst duch die Medien.

 

und da die Privatnutzung nicht eingeschränkt ist, wirst du keinen Gesetztestext finden, wo das so drin steht wie du es gern hättest..

ist halt typisch...man muss beweisen, dass es nicht im Gesetz steht->die Problematik hab ich auch oft mit meinem Chef

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Steuerlich gibt es keine Probleme, wenn du das Fahrzeug auch privat nutzt und dann auch die Kinder oder die nette Anhalterin mitnimmst. Was Dein Arbeitgeber zu wollen scheint, ist aus betrieblichen Gründen die private Nutzung einzugrenzen.

 

und da die Privatnutzung nicht eingeschränkt ist, wirst du keinen Gesetztestext finden, wo das so drin steht wie du es gern hättest..

 

Ich denk mal das ist was ich meine, ich bin letztendlich der Willkür meines Chefs ausgeliefert.

 

Das mit dem Auto ist das eine, ne andere Sache kommt jetzt, ich darf ja nicht länger als 10 St. arbeiten. Mit langer Anfahrtszeit und dann reine Arbeitszeit hab ich die Wochenstunden dann so verteilt, das ich max. 10 St. am Tag aufgeschrieben habe (inkl. Fahrzeit), dafür dann auf die Wochentage verteilt, und da ist dann Samstag mit dabei, sonst komme ich ja nicht aus mit den Stunden (arbeite viele Tage weit mehr als 10 St.). Jetzt darf ich Samsatg keine Stunden mehr aufschreiben, muß aber auch meine arbeiten in der Woche erledigen, die Kunden warten ja. Naja mal sehen was noch so alles kommt, ich denke die Uhr tickt für mich, soweit ich das mitbekommen habe hat sein Sohn nicht allzuviel zu tun, da bin ich wohl bald dran. :D

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tja, das wollte ich vermeiden zu schreiben,

aber für mich sah das am Anfang schon so aus, als ob er versucht, dir schriftliche Abmachungen aufzudrücken, die bei Nichteinhalten als Kündigungsgrund herhalten müssen.

 

ist meistens so...gehts der Firma blendend, kriegen die ARbeitnehmer Freiheiten en masse....wenn der Chef merkt, das irgendwo der Wurm drin steckt, bzw. es ein wenig bergab geht, sind die Freiheiten der Arbeitnehmer das erste wo eingeschränkt wird.

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ist meistens so...gehts der Firma blendend, kriegen die ARbeitnehmer Freiheiten en masse....wenn der Chef merkt, das irgendwo der Wurm drin steckt, bzw. es ein wenig bergab geht, sind die Freiheiten der Arbeitnehmer das erste wo eingeschränkt wird.

 

genau das kenn ich mittlerweile über die ganzen Jahre bei meiner Firma so, hab auch schon mal die Kündigung erhalten, genau 4 Wochen Frist ausgereizt bis zum letzten Tag ;) , dabei hatte ich soviel Arbeit das ich dann nach Ablauf der Kündigungsfrist (dem Kunden zuliebe) beim Chef nachgefragt habe ob ich denn zu Hause bleiben soll, er daraufhin ganz erstaunt: was so viel zu tun, na dann arbeite erstmal weiter. :D . Das ganze ist jetzt 2 Jahre her und ich arbeite immer noch weiter :D .

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Übrigens müsstest du seit nem Jahr trotz 1% Regelung wieder n Fahrtenbuch führen, da selbst für die 1 % Regelung eine betriebliche Nutzung von mindestens 50 % vorgeschrieben ist und sich diese nur mit einem Fahrtenbuch oder ähnlichem Aufwand nachweisen lässt.

Diese kleine fiese Gesetzestücke hat bisher wohl niemand so richtigt erkannt, mal gespannt, wann die ersten Betriebsprüfer darauf aus sind, sowas rauszuwerfen...dann geht es erst duch die Medien.

 

Nein, die private Nutzung von Geschäftswagen durch Arbeitnehmer ist immer als unternehmerische Nutzung ("betriebliche Nutzung") des jeweiligen Kfz anzusehen. Die Forderung nach Führung eines Fahrtenbuchs hat wohl andere Gründe... (Schikane?). Eine mehr als 50% Nutzung müssen nur Unternehmer (also z.B. Einzelunternehmer, Freiberufler etc.) nachweisen, um die 1%-Regelung anwenden zu dürfen.

 

Schlag deinem Chef doch einfach mal vor, dass du das Auto nicht mehr privat nutzen willst > den bisherigen (zu versteuerenden) geldwerten Vorteil soll er dir in Form einer Gehaltserhöhung zukommen lassen. Du kaufst dir ein eigenes Auto und bietest diesbezüglich keine Angriffsfläche mehr.

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Schlag deinem Chef doch einfach mal vor, dass du das Auto nicht mehr privat nutzen willst > den bisherigen (zu versteuerenden) geldwerten Vorteil soll er dir in Form einer Gehaltserhöhung zukommen lassen. Du kaufst dir ein eigenes Auto und bietest diesbezüglich keine Angriffsfläche mehr.

 

hab ich auch schon drangedacht, erstmal sehen wie sich die ganze Sache weiterentwickelt.

 

Danke für Eure Tips

 

gruß

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