Jump to content

Upload bei Youtube - Weitergabe von TV-Aufnahmen


_maxem_

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

nehmen wir mal an, ich hätte ein Mitschnitt (Ausschnitt) aus einer Sendung, die der WDR live übertragen hat. (Kölnerlichter 2007)

Nun wollte ich diesen Mitschnitt (den Ausschnitt des Feuerwerks) anderen Personen zur Verfügung stellen.

Wenn ich so etwas dann bei Youtube hochladen würde, würde ich da schon Rechte verletzten? Und könnte ich (wenn ja, was würde mir drohen?) dafür belangt werden?

 

Darf ich so einen Mitschnitt auf DVD brennen und meinem Freundes/Familien/Kollegen-Kreis zugänglich machen?

 

Es gibt doch noch die Möglichkeit der Privatkopie - auch für solche Mitschnitte?

 

Gerne höre ich Eure Meinungen.

 

Danke.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

nehmen wir mal an, ich hätte ein Mitschnitt (Ausschnitt) aus einer Sendung, die der WDR live übertragen hat. (Kölnerlichter 2007)

Nun wollte ich diesen Mitschnitt (den Ausschnitt des Feuerwerks) anderen Personen zur Verfügung stellen.

Wenn ich so etwas dann bei Youtube hochladen würde, würde ich da schon Rechte verletzten? Und könnte ich (wenn ja, was würde mir drohen?) dafür belangt werden?

 

Darf ich so einen Mitschnitt auf DVD brennen und meinem Freundes/Familien/Kollegen-Kreis zugänglich machen?

 

Es gibt doch noch die Möglichkeit der Privatkopie - auch für solche Mitschnitte?

 

Gerne höre ich Eure Meinungen.

 

Danke.

graue Materie

du darfst ohne Bedenken und materiellle Vorteilnahme im Stillen deinen Freunden problemlos eine Kopie schenken, weil du sie Dir selber ja machen kannst, deswegen auch im stillen. denn direkt genommen steht irgendwo das du für Dich eine Kopie erstellen kannst. Also deswegen im stillen. Dann muss eben die Kopie wenn jemand fragt, derjenige selber angefertigt haben, wenn es hart auf hart kommt.

 

Rein rechtlich darfst du auch kein Mitschnitt von einer Sendung vom Fernsehen im nachhinein öffentlich verscherbeln ausser du hast vom Urheber die Erlaubnis ausdrücklich dazu bekommen.

Youtube steht gerade deswegen mit der GEMA im Clinch, weil die abkassieren will (weiss nicht was die sonst noch alles abkassieren wollen :lol: )

 

PS: @retikulum diese Ansicht ist falsch ohne vorheriges Einverständnis geht da nix. und man könnte dir an die Karre pinkeln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

da es ja schon veröffentlicht wurde .....

...was ein weit verbreiteter Irrglaube ist..@brischke hat den Sachverhalt letztlich korrekt wiedergegeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Aufnahme, die vorher frei ausgestrahlt wurde, darfst du auch öffentlich zu Verfügung stellen.

 

Meiner Meinung nach ist das anders. Ich selbst hatte mal mit dem MDR die Frage mal klären müssen bei einem Beitrag, in welchem es sogar um uns selbst ging. Trotz allem durfte ich den Beitrag nicht ins Internet stellen. Die Rechte liegen bei denen und wenn es vom Rechteinhaber keine Zustimmung gibt, dann darf man die Beiträge auch nicht einfach veröffentlichen, egal ob sie vorher ein oder mehrfach frei ausgestrahlt worden sind. Brischke hat meines Erachtens mit seiner Darstellung völlig recht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

man muss die Sendung gesehen haben oder zumindest mal in der Lage gewesen sein, die Sendung zu sehen.

Nach diesem Prinzip funktionieren auch alle "Online TV Recorder".

 

Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass man eine Free-TV-Aufnahme einfach im Netz bereitstellen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In diesem speziellen Fall dürfte es dem WDR egal sein - ich habe jedenfalls noch nie davon gehört, dass er gegen YouTube etc. vorgegangen ist. Aber trotzdem dürfte bereits der gesunde Menschenverstand sagen, dass es natürlich NICHT legal ist.

 

Das Problem geht schon los, wenn jemand einen Mitschnitt haben will, weil z.B. über seine Schule, Arbeitstätte etc. berichtet wurde. Mitschnitt geht, wenn man geschickt nachfragt, bekommt man ihn auch umsonst. Aber wenn Du im Brief schreibst: "Ich möchte den Mittschnitt für die nächste Betriebsfeier haben" dann MÜSSEN sie Dir eine Absage schreiben, da dies einen öffentliche Vorführung wäre. Und dafür müsste der WDR erstmal selbst weiteren Papierkram veranlassen und die Rechte klären bzw. zusätzlich einholen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir sind in Deutschland jungs. Wurde es lizensiert ? Ja also nur mit Einverständnis des Urhebers fertig ende aus.

 

Ist genau das selbbe wie mit den anime fansubs. Solange sich in Deutschland noch keiner die rechte gesichert hat, darfst du die hier vertreiebn wie du lustig bist. Aber kaum kauft sich die einer bist du ein böser Mensch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...