Berserker06 Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 Ein Bekannte von mir ist ohne gültigen Fahrschein Zug gefahren. Ist natürlich falsch, aber kein Geld weil AZUBI mit keinem Einkommen. Das war am 25.03.07. Auf der Quittung vom Bahnangestellten stehen normal die 40,- Strafe drauf und auf der Rückseite die "Hinweise für den Fahrgast" Dort steht unter einem Punkt Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung dieser Beanstandung bei der Fahrscheinprüfung keine Zahlung, wird zusätzlich eine Mahngebühr in Höhe von 15 Euro fällig. Eine Verfolgung im Strafverfahren bleibt unberührt. Die 14 wurde durchgestrichen und es wurde eine 7 draus gemacht- ohne Unterschrift. Ist das normal? Dann kam ein Schreiben vom 09.05.2007 ein Schreiben von Creditreform Sehr geehrter Herr..., in oben genannter Angelegenheit sind wir beauftragt, die bereits fällige Forderung i.H.v. 87,00EUR gem. nachfolgender Aufstellung einzuziehen. Hauptforderung 40,00 EUR Gläubigerspesen?? 15,00 EUR Unsere Inkassovergütung (§§ 280, 286 BGB) 15,00 EUR Unsere Auslagen (§§ 280, 286 BGB) 17,00 EUR Insgesamt zu zahlen 87,00 EUR Das kann doch nicht normal sein, oder doch. Die Forderung ist mehr als doppelt so hoch wie die Strafe. Ist das alles so rechtens. Vielleicht kennt sich ja hier einer damit aus- also nicht das hier nur Schwarzfahrer sind!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast walisch Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 is doch ok... guck dir mal den Zeitraum der Überschreitung an...is ja schon 6 Wochen her mit Inkasso, Verwaltung etc. geht das i. O. und wenn man schon schwarz-fährt...sollte man wenigstens das Knöllchen umgehend blechen ....ob Azubi oder net, is keine Rechtfertigung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Tycus Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 Jo alles i.o............... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast walisch Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 hmmm.... eine Bekannte von dir, ja ???? wieso fängt der Brief an mit " Sehr gehhrter Herr....." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Tycus Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 lol stimmt........... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berserker06 Geschrieben 11. Mai 2007 Autor Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 is doch ok... guck dir mal den Zeitraum der Überschreitung an...is ja schon 6 Wochen her mit Inkasso, Verwaltung etc. geht das i. O. und wenn man schon schwarz-fährt...sollte man wenigstens das Knöllchen umgehend blechen ....ob Azubi oder net, is keine Rechtfertigung Das sehe ich genau so. War halt nur mal ne Nachfrage. Danke Jungs Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berserker06 Geschrieben 11. Mai 2007 Autor Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 hmmm.... eine Bekannte von dir, ja ???? wieso fängt der Brief an mit " Sehr gehhrter Herr....." Ein Bekannte_ bitte!!! Hab das r vergessen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fw1703 Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 man...man handelt sofort...ich hab mich mal von 40e auf nix gehandelt...weil nur 1 haltstelle war und inliner an usw... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berserker06 Geschrieben 11. Mai 2007 Autor Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 @fw1703 ich würde fast sage, dafür ist's ein wenig zu spät! Definitiv bin ich nicht der Schwarzfahrer, nicht das mir keiner mehr antwortet- wegen Moral und so...! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast happymetal666 Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 ist leider so, dass es richtig teuer wird wenn inkasso unternehmen etc. das einfordert.... z.b. bei den ösis...maut nicht bezahlt 120 euro sofort oder ab 400 euro aufwärts wenn kein bargeld dabei... hab laufend in den buchführungen mahnbescheide etc....da kommen schnell 2-300 euro gebühren für anwälte etc. drauf... soll zahlen und sich das ne lehre sein lassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast G-force Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 joop des passt so.. wenn du wieder / oder deine bekannte® nicht reagierst kommen 1/3 in der regel dazu.. Macht man bei dir Haus und Tür Inkasso MUSS der Verursache auch diese Gebühr tragen.. Ist nicht viel.. wir nehmen z.b pauschal 78 und 0,69 pro gefahrenen kilometer.. nicht weiter tragisch *hrhrhr meist ist die forderung 250 und die kosten 650 tja.... selbst schuld. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berserker06 Geschrieben 11. Mai 2007 Autor Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 Wenn du das jetzt auch schreibst, dann ist es sowieso amtlich. Naja, du musst ja auch leben! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast G-force Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 ja leider.. also mal im ernst da kannste echt nix machen... Deutschland halt.. für uns gut.. für den verursacher (manchmal wirklich leider) ned so tioll.. grade wenn man wenig kohle hat.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cherek Geschrieben 12. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 12. Mai 2007 Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man sich kümmert, man auch mit wenig Geld diesen ganzen Sonderkosten entgehen kann. Da sagt man: Ich würde gern, ih kann aber nicht, einigt sich auf eine kleine Ratenzahlung, hat aber die Sonderkosten des Inkasso nicht. Nur wer sich nicht kümmert, muss halt auch entsprechend zahlen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bman Geschrieben 12. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 12. Mai 2007 Wenn es Dich tröstet bei mir hat eine größere Stadt auch schon mal mehr an Auslagen, Mahngebühren, Gerichtskosten etc löhnen dürfen als die ursprüngliche Forderung. Die öffentliche Hand ist die schlimmste, von daher sollte mal ein Grundsatzurteil her, daß diese erst dann wieder Mahngebühren erheben darf, wenn sie selbst Zahlungstreu ist ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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