stachi Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 Hi Ich hab da mal ne frage. Wenn ich etwas für z.B. 20 auf Nachnahme bestelle und eine Bestätigungsmail erhalte in der der Betrag auch drin steht, aber ich auf der Endrechnung auf grund von einer Preiserhöhung auf einmal 30 bezahlen muss, ist das legal. Danke für eure Hilfe MFG Stachi P.S. Das ist nicht passiert ich konnte mich mit jemanden einfach nicht einig werden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast BrezelSalzer Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 mit der annahme und bezahlen der ware akzeptierst du das höchere angebot. wenn du die ware nicht annimmst hat der verkäufer pech gehabt und muss alle ihm entstandenen unkosten selbst tragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stachi Geschrieben 11. Mai 2007 Autor Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 Danke das hilft auch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 Nein geht nicht.... Der Kaufvertrag wurde ja schon vorher geschlossen. Kann ja nachher nicht einfach "einseitig" verändert werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast drake1002 Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 Der Kaufvertrag wäre aber erst abgeschlossen, wenn beide Seiten die Bedingungen des Vertrages erfüllt haben....wenn er die Ware nicht annimmt, weil sie teurer geworden ist, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dodoQQ Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 deswegen kauf ich ja so gerne per vorkasse, als in D wird dich keiner für die paar euro versandkosten verklagen oder sonst was Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hanfi Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 Die Paar Euro? Grad in Deutschland... bezahl mal ein Cent zu wenig Steuern... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dodoQQ Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 da sagste was, meine eltern haben vergessen, lohnsteuer nachzuzahlen, da kam auch ein schöner brief mit tollen drohungen wie gerichtsvollzieher, beschlagnahmen von wertsachen, kontopfändung usw. mit dem staat ist halt nicht zu spassen, mit so nem zweitklassigen händler und den paar euro aber schon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 Der Kaufvertrag wäre aber erst abgeschlossen, wenn beide Seiten die Bedingungen des Vertrages erfüllt haben....wenn er die Ware nicht annimmt, weil sie teurer geworden ist, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Richtig.. Aber der Vertrag läuft ja zu den erschlossenen Bedingungen. Also Inhalt des Vertrages wäre hier: Person 1 verkauft was für 20 Person 2 Bezahlt die 20 dananch wäre der Vertrag erfüllt. wenn person 1 nun einfach sacht, nene ich will aber 60 ist das Vertragsbruch. Das heißt Person 2 bräuchte auch nicht mehr zu zahlen (wie du schon geschrieben hast). Was Person 2 allerdings machen könnte wäre auf Schadesersatz wegen nichterfüllung des Vertrags zu Klagen. Die chancen hierfür und der weitere Verlauf stehen aber auf einem anderen Blatt. Viel lesestoff dazu gibts auch wiedermal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast BrezelSalzer Geschrieben 11. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2007 Der Kaufvertrag wäre aber erst abgeschlossen, wenn beide Seiten die Bedingungen des Vertrages erfüllt haben....wenn er die Ware nicht annimmt, weil sie teurer geworden ist, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Richtig.. Aber der Vertrag läuft ja zu den erschlossenen Bedingungen. Also Inhalt des Vertrages wäre hier: Person 1 verkauft was für 20 Person 2 Bezahlt die 20 dananch wäre der Vertrag erfüllt. wenn person 1 nun einfach sacht, nene ich will aber 60 ist das Vertragsbruch. Das heißt Person 2 bräuchte auch nicht mehr zu zahlen (wie du schon geschrieben hast). Was Person 2 allerdings machen könnte wäre auf Schadesersatz wegen nichterfüllung des Vertrags zu Klagen. Die chancen hierfür und der weitere Verlauf stehen aber auf einem anderen Blatt. Viel lesestoff dazu gibts auch wiedermal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag da die meisten händler eine freiklausel in ihren agb haben wird man das wohl vergessen können. so kann man einen versand zu einem anderen preis als unterbreitung eines neuen angebots durch den verkäufer sehen. desweiteren muss man für einen schadensersatzanspruch einen schaden nachweisen können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stachi Geschrieben 12. Mai 2007 Autor Melden Share Geschrieben 12. Mai 2007 Sehr kompliziert, aber ich bin auch der meinung das es Vertragsbruch wäre, aber mein bekannter sagt der händler darf das. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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