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Frage für Anwälte


stachi

Empfohlene Beiträge

Hi

Ich hab da mal ne frage.

Wenn ich etwas für z.B. 20 auf Nachnahme bestelle und eine Bestätigungsmail erhalte in der der Betrag auch drin steht, aber ich auf der Endrechnung auf grund von einer Preiserhöhung auf einmal 30 bezahlen muss, ist das legal.

 

Danke für eure Hilfe

 

MFG Stachi

 

P.S. Das ist nicht passiert ich konnte mich mit jemanden einfach nicht einig werden

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Gast BrezelSalzer

mit der annahme und bezahlen der ware akzeptierst du das höchere angebot.

wenn du die ware nicht annimmst hat der verkäufer pech gehabt und muss alle ihm entstandenen unkosten selbst tragen.

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Gast suicidecrew

Nein geht nicht....

 

Der Kaufvertrag wurde ja schon vorher geschlossen.

Kann ja nachher nicht einfach "einseitig" verändert werden.

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Gast drake1002

Der Kaufvertrag wäre aber erst abgeschlossen, wenn beide Seiten die Bedingungen des Vertrages erfüllt haben....wenn er die Ware nicht annimmt, weil sie teurer geworden ist, ist der Vertrag nicht zustande gekommen.

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da sagste was, meine eltern haben vergessen, lohnsteuer nachzuzahlen, da kam auch ein schöner brief mit tollen drohungen wie gerichtsvollzieher, beschlagnahmen von wertsachen, kontopfändung usw. mit dem staat ist halt nicht zu spassen, mit so nem zweitklassigen händler und den paar euro aber schon :D

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Gast suicidecrew
Der Kaufvertrag wäre aber erst abgeschlossen, wenn beide Seiten die Bedingungen des Vertrages erfüllt haben....wenn er die Ware nicht annimmt, weil sie teurer geworden ist, ist der Vertrag nicht zustande gekommen.

Richtig..

Aber der Vertrag läuft ja zu den erschlossenen Bedingungen.

 

Also Inhalt des Vertrages wäre hier:

 

Person 1 verkauft was für 20

 

Person 2 Bezahlt die 20

 

dananch wäre der Vertrag erfüllt.

 

 

wenn person 1 nun einfach sacht, nene ich will aber 60 ist das Vertragsbruch.

Das heißt Person 2 bräuchte auch nicht mehr zu zahlen (wie du schon geschrieben hast).

 

Was Person 2 allerdings machen könnte wäre auf Schadesersatz wegen nichterfüllung des Vertrags zu Klagen.

Die chancen hierfür und der weitere Verlauf stehen aber auf einem anderen Blatt.

 

 

 

Viel lesestoff dazu gibts auch wiedermal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag

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Gast BrezelSalzer
Der Kaufvertrag wäre aber erst abgeschlossen, wenn beide Seiten die Bedingungen des Vertrages erfüllt haben....wenn er die Ware nicht annimmt, weil sie teurer geworden ist, ist der Vertrag nicht zustande gekommen.

Richtig..

Aber der Vertrag läuft ja zu den erschlossenen Bedingungen.

 

Also Inhalt des Vertrages wäre hier:

 

Person 1 verkauft was für 20

 

Person 2 Bezahlt die 20

 

dananch wäre der Vertrag erfüllt.

 

 

wenn person 1 nun einfach sacht, nene ich will aber 60 ist das Vertragsbruch.

Das heißt Person 2 bräuchte auch nicht mehr zu zahlen (wie du schon geschrieben hast).

 

Was Person 2 allerdings machen könnte wäre auf Schadesersatz wegen nichterfüllung des Vertrags zu Klagen.

Die chancen hierfür und der weitere Verlauf stehen aber auf einem anderen Blatt.

 

 

 

Viel lesestoff dazu gibts auch wiedermal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag

da die meisten händler eine freiklausel in ihren agb haben wird man das wohl vergessen können.

so kann man einen versand zu einem anderen preis als unterbreitung eines neuen angebots durch den verkäufer sehen.

 

desweiteren muss man für einen schadensersatzanspruch einen schaden nachweisen können.

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