blomber Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 tach auch. verkaufe mein altes kfz. geht an jemanden aus hamm (ich glaube ein libanese), der cousin wohnt hier bei uns um die ecke. kenne ich nicht persönlich, sondern nur vom sehen. jetzt hat der mich gefragt, ob er den angemeldet nach hause bringen kann und dort ummeldet und mir über seinen cousin meine abmeldebescheinigung zukommen lässt. es gibt ja in den kaufverträgen den punkt "zeitpunkt der übergabe". was meint ihr, kann kann man das riskieren, oder sollte man da lieber die karre vorher abmelden? oder reicht für die versicherung und die kfz-steuer eine kopie des kaufvertrags? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
carlitosway Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 kannst denen die karre verkaufen und selber den wagen abmelden ! So mach ich das auch immer. Per post dann den Fahrzeugbrief an den Käufer schicken. Ist sicherer !!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast bobbi Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 Ich würde Dir empfehlen die Karre abzumelden. Als Halter bist´Du der letzte Besitzer und wenn der das ding nicht abmeldet oder einen falschen Perso zeigt, hast Du die Kacke am dampfen. Meld ihn doch morgens ab und dann kann er sich das Auto holen , weil die Versicherung ja bis 24 Uhr läuft. Hatte dasd problem mal in den 90ern Auto verkauft er hat es nicht abgemeldet, dann kam noch die Versicherung und wollte Kohle, dazwischen noch geblitzt und abgestellt mit Ölverlust. Hatte zum glück seine PersoNr aufgeschrieben. So konnten sie den Typ noch drankriegen. Gruss Bobbi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jerry_terraner Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 definitiv sicherer selber abmelden. du stehst weiter in der haftung - wenn du pech hast, geht das fzg weiter und du kannst unter umständen noch bis zu einem jahr versicherung bezahlen. meist kommt dann nämlich vor, das der käufer unter deinem namen das fahrzeug weiter verkauft und du unter umständen dann noch mehr ärger hast, weil die kilometer deutlich weniger wurden usw. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blomber Geschrieben 19. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 19. März 2007 @carlitosway und der fährt mit den schildern nach hause? brauchst du die denn nicht zum abmelden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
carlitosway Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 @carlitosway und der fährt mit den schildern nach hause? brauchst du die denn nicht zum abmelden? doch die brauchste zum abmelden. Der käufer kann sich doch nen rotes Kennzeichen besorgen. Ich würde dir dringend raten den Wagen selbst um- bzw abzumelden . Du haftest für alles was mit dem Wagen danach passiert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blomber Geschrieben 19. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 19. März 2007 ich dachte bisher immer, die haftung wäre mit dem vermerkt der uhrzeit der übergabe auf den käufer gegangen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
maclord Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 Niemals angemeldet übergeben. Einzige Möglichkeit währe am Tage der Übergabe abmelden. Ich glaube zumindest an diesem Tag darf man das Fahrzeug von der Zulassungsstelle auch mit entsptempelten Nummerschildern nach Hause fahren. Da wird eben "nach Hause" etwas gedehnt. Ist ja dann auch das Problem des neuen Besitzers. Wenn er sich nicht auf die großzügige Auslegeung der Nachahusefahrt einlassen will, soll er eben Kurzkennzeichen mitbringen. Ist nach der Abmeldung alles nicht mehr Dein Problem. Übrigens: Wenn der das Auto am Ende exportiert und deswegen garnicht auf sich zuläßt hättest Du ein Reisenproblem mit der Abmeldung. Bei soplchen Sachen hört der Spaß auf - Autos und Versicherungssachen macht man ordentlich oder garnicht. Also abmelden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jean54 Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 Wozu gibt es den kurzzeit kennzeichen!!!! Meld das auto ganz nochmal ab so end gehst du dir jeden ärger. Dann bist du immer auf der sichern seite. gruss jean54 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blomber Geschrieben 19. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 19. März 2007 habe auch schon dran gedacht, daß man ja das kfz abgemeldet zumindest nach hause fahren kann. werde ihm wohl diese möglichkeit anbieten. kann jemand bestätigen, daß es mit dem "nach hause fahren" sich tatsächlich so verhält, daß das erlaubt ist. ist ne alte schrottkiste und ich bin froh, noch jemanden gefunden zu haben, der sie mir abkauft, solange noch tüv drauf ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast retikulum Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 Ja, du kannst mit den entstempelten Schildern am Tag der Abmeldung definitiv nach Hause fahren. Genauso wie du auch mit den entstempelten Schildern ZUR Zulassungstelle fahren kannst, um das vorher stillgelegte Auto wieder zuzulassen. In deinem Fall darf der Käufer dann nicht die Papiere der Zulassungsstelle von der Abmeldung vergessen, die müssen dann mitgeführt werden! Edit: Um auf Nummer sicher zu gehen, ruf morgen früh deine Zulassungsstelle an und frag nach. Der Anruf dauert ne Minute Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blomber Geschrieben 19. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 19. März 2007 thx. dann werde ich mit dem vereinbaren, daß kfz morgens abzumelden und er kann die karre dann von dort nach hause fahren. danke für die tips. hatte doch nen mulmiges gefühl, weiss jetzt auch, wieso. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frilu Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 Viele Versicherungen verrechnen rote Kennzeichen mit der Versicherungsprämie. Somit entstehen dem Käufer nicht einmal Kosten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jerry_terraner Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 das nach hause fahren gilt aber nicht mehr - wenn dieses nach hause zig kilometer in einer anderen stadt liegt. wenn er das auto will, wird er entweder rote kennzeichen mitbringen oder sich die gelben -5 tage kurzzeit holen müssen. alles andere kann ärger für dich bedeuten. und falls er wirklich das auto für sich selber und es auf sich zulassen will, kann er sich ne deckungskarte holen und damit das auto fahren. meine erfahrung sagt mir aber, das es sich meist nur um händler handelt, die damit die kosten senken und die steuer umgehen wollen. ( wie ich schon im ersten post sagte, denn dann wird das auto unter deinem namen) - im kundenauftrag weiter verkauft Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DataLore Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 niemals angemeldet übergeben. Hab erst am Samstag mein altes auto verkauft. Wollte das ebenfalls so wie du machen. Allerdings wurde mir von meiner Versicherung dringend abgeraten. Sollte auf der Fahrt oder solange das auto noch angemeldet ist schaden verursacht werden, er einen unfall baut und schuld ist, dann haftet dafür deine Versicherung und deine Prämie. Rote Kennzeichen. Bekommt er soweit ich weiß kostenlos von der neuen Versicherung. mfg DL Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
grave_digga Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 Es gibt keine roten Kennzeichen mehr. Nur für Händler (06er) oder als Wechselkennzeichen für Young/Oldtimer (07er). Für den "Normalbürger" gibt es nur noch Kurzzeitkennzeichen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jerry_terraner Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 Rote Kennzeichen. Bekommt er soweit ich weiß kostenlos von der neuen Versicherung. ist so nicht richtig - rote kennzeichen sind händlerkennzeichen - dauerhaft. die bekommst du , wenn die vorraussetzungen stimmen für ein jahr und werden dann weiter verlängert. das andere sind 5 tage kurzzeit kennzeichen gelb - die kosten richtig - zwischen 80 und 150 sind möglich , aber wenn anschließend eine versicherung auf dieses fahrzeug abgeschlossen wird, werden sie in den vertrag mit eingerechnet. gravedigga war schneller Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blomber Geschrieben 19. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 19. März 2007 also meint ihr, dem auch nicht die alten und entwerteten kennzeichen in die hand drücken, nachdem der wagen abgemeldet und ein kaufvertrag unterzeichnet wurde, verstehe ich das richtig? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jerry_terraner Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 wenn die karre abgemeldet ist und die schilder entwertet sind , kannst du sie schon weiter geben. wichtig ist, das du dir beim kaufvertrag auch nen ausweis zeigen läßt. am besten ausweisnummer mit hineinschreiben. nach der altauto-verordnung ist nämlich der letzte bekannte halter auch haftbar, wenn das ding irgendwann wo als müll rumsteht- wenn er keinen verbleibsnachweis hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blomber Geschrieben 19. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 19. März 2007 aha. also ich kann das kfz abmelden und dem neuen eigentümer nach erfolgter abmeldung und unterschrift unter dem kaufvertrag mit den alten und entwerteten nummernschildern in die hand geben -> wichtig: ablichtung oder zumindest nummer der "gültigen" ausweispapiere und kopie der abmeldebestätigung. was der dann macht, kann mir (gesetzlich gesehen) egal sein? habe ich das so in etwa korrekt verstanden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jerry_terraner Geschrieben 19. März 2007 Melden Share Geschrieben 19. März 2007 jau Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blomber Geschrieben 20. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 20. März 2007 dann machen wir das doch so. thx Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast _maxem_ Geschrieben 20. März 2007 Melden Share Geschrieben 20. März 2007 um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, melde selber ab! Ich hatte auch einen "ausländichen Mitbürger", der meinen alten Wagen gekauft hat, und nie abgemeldet hat. Das Auto ist so wie es war ins Ausland gegangen. Ich hab die Versicherung sofort nach dem Verkauf telefonisch über den Vorgang informiert, und die haben dann alles veranlasst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blomber Geschrieben 21. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 21. März 2007 grad mit dem gesprochen, der nimmt die karre abgemeldet. muss dann zusehen, wie er sie nach hause kriegt. thx Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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