Um diesen Spakulationen ein Ende zu machen:
In der ADAC motorwelt 12/05 ist auf Seite 6 folgendes zu lesen
->> Zitat:
...Sobald die entsprechende Blitzer-Software mit dem Navigationssystem verknüpft wird, ist der Betrieb, aber auch bereits das Mitführen des Gerätes, verboten (§23 Abs. 1b StVO). Der ADAC warnt davor, dieses Risiko einzugehen. Denn wer erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und vier Punkten rechnen, auch das Navigationsgerät kann eingezogen werden. Zitat Ende <<-
Somit sollte allen klar sein, welche Folgen auf einen zukommen können.