Wenn du genau vor Ablauf der Bewertungsfrist (90 Tage) nach Ende der Versteigerung, also 1 Minute vorher, eine negative Bewertung für den Käufer abgibst (was in dem von dir geschilderten Fall gerechtfertigt ist), dann hat er keine Chance mehr auf eine RACHEBEWERTUNG.
Das heisst er kann keine negative Bewertung mehr gegen dich abgeben weil die Bewertungsfrist abgelaufen ist.
EBAY kümmert sich nicht um negative Bewertungen und prüft nicht ob diese gerechtfertigt sind oder frei erfunden.
Er hat bei 9 Bewertungen auch schon eine negative wegen Nichtlieferung
Setz das Angebot wieder bei EBAY rein, sichere alle Korespondenzmails und verkauf an den nächsten Bieter,
bei solch geringen Beträgen lohnt sich kein Rechtsstreit, zumal der auch mit Kosten verbunden ist und du nicht weisst ob du das Geld überhaupt bekommst.
Was nützt dir ein Gerichtsurteil wenn er nicht zahlen kann und du die RA-Kosten schon verauslagt hast??