Es ist ja wohl klar, dass eine verdreckte Maschine nicht unter die Gewährleistung fällt. Nach 6 Monaten bist du dazu verpflichtet nachzuweisen, dass das Problem nicht durch dich, sondern durch einen Fehler des Trockners ausgelöst wurde.
Da so etwas in diesem Fall wohl schlecht möglich ist, wird da wohl nichts von.
Das Verdrecken durch Flusen ist eine normale "Verschleiß" Sache bei einem Trockner und somit sicherlich aus der Werksgarantie ausgeschlossen.