Geht kein Lüfteranschluss (12V) direkt an Netzteil-Platine (Philips) ?
Moin zusammen.
Ich wollte meiner Philips dBox II (2x) einen Gehäuselüfter verpassen.
Allerdings möchte ich aus versicherungstechnischen Brandschutz-Gründen (Stichwort "Beweislastumkehr" ... aber da möchte ich hier nicht weiter drauf eingehen) nicht auf der Platine rumlöten, um dort die Spannung abzugreifen. Auf eine Drehzahlregelung über Poti kann ich auch verzichten.
So habe ich mir überlegt, ob ich nicht den Lüfter am Netzteil der Philips-dBox anschliessen kann. Das müsste eigentlich ausreichende Stromreserve für einen kleinen 60mm-Lüfter liefern.
Allerdings habe ich keinen Schaltplan zu dem Netzteil und das Teil scheint ja mehrere Spannungen rauszugeben ... zumindenst gehen ja einige Kabel vom Netzteil auf die Hauptplatine.
Hat jemand eine Schaltplan von der Netzteilplatine ?
Insbesondere gibt die Platine eine geschaltetes PLUS raus, der nur im Hauptbetrieb und nicht im Stand-by geschaltet wird?
Da hier auch einige Elektronikfreaks mit an Boeard sind, würde ich auch gerne mal wissen, ob das völligiger Blödsinn ist, was ich mir da ausgedacht habe, oder ob meine Idee im Ansatz brauchbar ist ?
Hintergrund: Was den Brandschutz angeht, da bin ich ein wenig paranoid und übervorsichtig. Ich habe kein besonderes Interesse einen Brand- oder gar nur Rauchschaden auszuprobieren. Vor allem weil ich nur abends zu Hause bin.
Sollte doch mal etwas passieren, so macht es versicherungstechnisch einen gewaltigen Unterschied, ob an der Hauptplatine rumgelötet wurde, oder ob "NUR" an der seperaten Baugruppe "Netzteil" die Spannung abgegriffen wurde.
Eine Beweislastumkehr tritt sowieso ein, nur reden wir jetzt nur noch über den Verschuldensgrad "grobe Fahrlässigkeit" (Spannungsabgriff an Hauptplatine) oder "mittlere Fahrlässigkeit" bei Abgriff an der Netzteilplatine. Das liegt an der technischen Bestimmung der jeweiligen Baugruppen. Die Netzteilplatine ist nun mal dafür ausgelegt, andere Baugruppen mit Spannung/Strom zu versorgen und muss gegen Überlast abgesichert sein. Im Unterschied zu Hauptplatine.
Das ist kein technisches Problem, sondern ein rechtliches !!! Von daher ist meine Besorgnis nicht unbegründet. Im Schadensfall hätte die Haftpflichtverischerung kein Leistungsverweigerungsrecht aus grober Pflichtverletztung aus Versicherungsvertrag (vertragliche Nebenpflichtverletzung), bzw. bei Pflichthaftplichtvers. keinen Rückgriffsanspruch.