Leute Leute Leute....
Da ich selber (wie Ihr gerne die Menschen von Versicherungen nennen mögt???) ein Versicherungsvertretter bin, kann ich euch nur sagen, eigen- Versicherung geht vor fremd- Versicherung vor! D.h.:
Egal wer oder was den Schaden verursacht hat, hat man eine eigene Absicherung, leistet diese. In deinem geschilderten Fall sieht es so aus, alle Hausratsachen, die deiner Oma gehören (wobei Tapetten bzw. Teppich/Fußboden, sofern diese/r nicht bei Einzug in die Wohnung schon vorhanden war/en ggfs. mit durch die Hausratversicherung ersetzt werden) und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden durch die Hausratversicherung deiner Oma bezahlt. Sofern deine Oma keine eigene Hausratversicherung hat, muss Sie die Ansprühe auf Ersatz beim Verursacher einklagen! (Wer der Verursacher in dem Fall ist, kann ich nicht zu 100% sagen). In dem Fall würden folgende Versicherung event. eintretten müssen:
Private Haftpflicht vom Nachbarn, oder die Wohngebäudeversicherung, oder oder oder...
Verlasst euch nie drauf, dass ein Schaden durch die Versicherung vom Verursacher beglichen wird bzw. wenn der Verursacher keine Versicherung hat, dass man einen Schaden beglichen (nach einem Rechtsstreit mit Titel) bekommt.
-> "Eigenversicherung geht vor Fremdverischerung"
Mein Tipp: Selbst bei der Privaten Haftpflichtverischerung einer Forderungsausfalldeckung mit abschliessen. (Diese leistet (nach einem Rechtsstreit mit Titel), wenn der Verursacher selber kein Geld bzw. Schutz hat).
Für weitere Fragen stehe ich offen.
Gruß Adkoe