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Adkoe

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  1. Ich hab se! Sieht aus wie die von AVM! Adkoe
  2. Kannst ja für mich arbeiten, wenn du meinst, dass es so Hohe Prämien gibt!
  3. Sicherlich kann man sich mit den Versicherungen der Verursacher streiten, nur wozu? Wenn man eine eigene Absicherung hat und diese dann den Schaden begleicht, ist das doch das beste... und ob sich die Versicherung dann das Geld von der anderen Versicherung wiederholt, ist dir dann doch peng.... Hauptsache dein Schaden ist bezahlt!!! Das ist nur bedingt richtig (ausser der KFZ Haftpflichtversicherung gibt es keine weiter PFLICHT Versicherung!) Zudem ist es oft empfehlenswerter es über die eigene Versicherung laufen zu lassen, da die Gebäudehaftpflichtversicherung je nach Vers. Unternehmen auch teuerer werden kann -> Nebenkosten gehen in die Höhe! Und die eigene Hausrat steigt nicht! Würde mich jetzt nicht so mit dem Thema, wer was wann zahlt, sondern wie schnell man den Schaden beglichen bekommt - Egal von welcher Versicherung! Adkoe
  4. Leute Leute Leute.... Da ich selber (wie Ihr gerne die Menschen von Versicherungen nennen mögt???) ein Versicherungsvertretter bin, kann ich euch nur sagen, eigen- Versicherung geht vor fremd- Versicherung vor! D.h.: Egal wer oder was den Schaden verursacht hat, hat man eine eigene Absicherung, leistet diese. In deinem geschilderten Fall sieht es so aus, alle Hausratsachen, die deiner Oma gehören (wobei Tapetten bzw. Teppich/Fußboden, sofern diese/r nicht bei Einzug in die Wohnung schon vorhanden war/en ggfs. mit durch die Hausratversicherung ersetzt werden) und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden durch die Hausratversicherung deiner Oma bezahlt. Sofern deine Oma keine eigene Hausratversicherung hat, muss Sie die Ansprühe auf Ersatz beim Verursacher einklagen! (Wer der Verursacher in dem Fall ist, kann ich nicht zu 100% sagen). In dem Fall würden folgende Versicherung event. eintretten müssen: Private Haftpflicht vom Nachbarn, oder die Wohngebäudeversicherung, oder oder oder... Verlasst euch nie drauf, dass ein Schaden durch die Versicherung vom Verursacher beglichen wird bzw. wenn der Verursacher keine Versicherung hat, dass man einen Schaden beglichen (nach einem Rechtsstreit mit Titel) bekommt. -> "Eigenversicherung geht vor Fremdverischerung" Mein Tipp: Selbst bei der Privaten Haftpflichtverischerung einer Forderungsausfalldeckung mit abschliessen. (Diese leistet (nach einem Rechtsstreit mit Titel), wenn der Verursacher selber kein Geld bzw. Schutz hat). Für weitere Fragen stehe ich offen. Gruß Adkoe
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