puppi52
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genau, aber gas richt man meistens und strom nicht
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Also hier wird schon viel müll geschrieben. Wenn schon ein Fi-Schutzschalter vorhanden ist , sollte dieser auf jeden Fall verwendet werden, denn nur ein Fi-Schutzschalter schützt vor unzulässigen Fehlerströmen und Spannungen, Sicherungen sind träge und lösen erst aus,wenn Kurzschlüsse hohe Ströme verursachen.
Als Meister in einem Energieversorgungsunternehmen empfehle ich nicht drauf zu trauen , dass das EVU stabile Nullungsbedingungen schafft, denn das ist Aufgabe des Stromkunden und nicht des EVU. Lies mal in der TAB 2000 nach.
Ansonsten rate ich ab, selbst zu installieren.
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danke, ihr seid so gütig zu mir - is eben bei den blinden ist der einäugige könig
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ja sorry habs vergessen - is für dbox 2-neutrino
mit 23,5 find ich nix im DL bereich
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Hallo,
hat jemand zufällig setting 13°, 19,2°, 23,5° und könnte mal posten ?
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Hi, hatte den Scheiss auch gekriegt und fand es lustig- ab in die Tonne ohne öffnen natürlich---es wurde davor sogar in TV Nachrichten gewarnt
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es gibt aber schon bessere prozessoren für wenig mehr geld- ob das teil so ein schnäppchen ist ?
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habe inzwischen alles in griff
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abgeschalten werden darf nie, der regionale netzbetreiber muss versorgen
ich bin bzw. war bei EON
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Hallo ,
habe auf 85er Schüssel kein Problem mit Empfang von 3 Satelitten. Habe noch eine 60er übrig von ehemals Strato , habe Smartmonoblock aufgesetzt - bekomme nur Eutelsat, kein Astra. Frage : langt die 60er nicht für beide ?
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Danke die Welt ist wieder in Ordnung und das WE wird schön
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hab ich auch schon festgestellt , naja muss man eben geduld haben
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bluepanel kann nicht auf internet greifen, kann auch bei dir nicht gehen
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hab schon lange alle versionen gehabt -alles topp , jetzt die neueste installiert und nun ist die IHAD zu und ich hab den dreck-kein bluepanel funzt und aktuelle addons zum laden über FTP finde ich nicht- scheiss WE wollte nur bei den Polen Liga sehen
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ORF geht doch mit keksen vom 4.10. wieder- keine probleme
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habe bei dreambox neuen suchlauf gemacht und alles war gut- ist wirklich nur alter Kram, EPG fehlt,aber in TVtoday ist Pogramm schon dabei
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auch von mir herzliche Geburttagsgrüsse Lummi, alles Gute und bleib den Usern lange erhalten
Puppi
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thomaso bist wohl ein Scherzkeks?
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Ich finde winmx gut
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Ich denke wir sollten nicht Äpfel mit Birnen vergleichen- es geht doch um GEWÄHRLEISTUNG
Ist die gelieferte Ware defekt , unbrauchbar,mängelbehaftet usw.
Soll mir als Verbraucher ein Schaden enstehen? Ich denke nein
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richtig unfrei senden ist falsch, die meisten nehmen unfreie pakete garnicht an und du musst der post um die ware zurück zu bekommen doppelten transport bezahlen.
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Hallo Mask, du hast wohl in meiner abhandlung nicht gelesen, dass dir die Versandkosten erstattet werden müssen
hab bei ebay das problem gehabt und konnte durch den artikel die versandkosten nachträglich einfordern und alles paletti- bei mir waren es 28
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Gewährleistungsansprüche beim Kaufvertrag
Stand 1.1.2004
Der Kauf ist wohl das wichtigste Umsatzgeschäft, bei dem Gegenstände gegen Geld
ausgetauscht werden. Der Verkäufer hat nach dem Vertrag die Pflicht, dem Käufer
eine Sache zu verschaffen, also zu übergeben und zu übereignen. Beanstandet der
Käufer an dem betreffenden Gegenstand einen Mangel, stellt sich für beide Seiten
die Frage nach möglichen Gewährleistungsansprüchen.
Außerdem können in bestimmten Fällen noch Ansprüche gegen den Hersteller nach
dem Produkthaftungsgesetz geltend gemacht werden.
Wann liegt ein rechtlich relevanter Mangel vor?
Häufig wird behauptet, der Verkäufer müsse die Ware innerhalb eines bestimmten
Zeitraums auch bei bloßem Nichtgefallen zurücknehmen. Siehe hierzu auch:
Umtausch, Reklamation und Garantie. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn der
Verkäufer die Rücknahme für diesen Fall zugesagt hat oder das Gesetz dem Kunden
ausnahmsweise ein Widerrufsrecht einräumt (beispielsweise bei besonderen
Vertriebsformen wie Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen, also
Bestellungen per Telefon, Internet oder ähnlichem).
Die gesetzliche Gewährleistung jedenfalls greift nur ein, wenn die Sache mit
einem Mangel behaftet ist.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Ware von dem Zustand
abweicht, den die Parteien bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben
(Abweichung der Soll-Beschaffenheit von der Ist-Beschaffenheit). In erster
Linie kommt es also auf die von den Vertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit
an; nur ersatzweise wird auf objektive Elemente - die Eignung für die
gewöhnliche Verwendung oder die übliche Beschaffenheit - zurückgegriffen.
Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, so muss die Sache für die nach dem
Vertrag vorausgesetzte Verwendungsart geeignet sein bzw. die für eine
entsprechende Sache übliche Beschaffenheit aufweisen.
Mängel sind, wenn nichts vereinbart wurde, beispielsweise technische Defekte
oder die Eigenschaft als Unfallfahrzeug bei einem ohne entsprechenden Hinweis
verkauften Gebrauchtwagen. War beiden Seiten klar, dass die Sache
funktionsuntüchtig ist, so stellt dies hingegen keinen Mangel dar.
Zu der maßgeblichen Beschaffenheit zählen auch Eigenschaften, die der Kunde nach
öffentlichen Werbeaussagen erwarten durfte. Wird also eine Jacke als extrem
wettertauglich angepriesen, so muss sie tatsächlich eine besonders hohe
Wetterfestigkeit aufweisen. Der Verkäufer hat hiernach grundsätzlich auch dafür
zu haften, dass die Kaufsache jene Eigenschaften hat, die der Käufer nach
öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder des Herstellers bzw. dessen
Gehilfen in der Werbung oder bei der Waren-Kennzeichnung erwarten kann.
Dies gilt nur in wenigen Ausnahmefällen nicht, etwa dann, wenn der Verkäufer die
Äußerung weder kannte noch kennen musste oder wenn sie die Kaufentscheidung
nicht beeinflussen konnte. Die Beweislast hierfür liegt jeweils beim Verkäufer.
Ein Sachmangel liegt auch dann vor, wenn die vereinbarte Montage durch den
Verkäufer oder seine Gehilfen unsachgemäß durchgeführt wird oder die
Montageanleitung fehlerhaft ist.
Beispiel:
Der Käufer kauft im Möbelhaus einen Kleiderschrank, der aus zahlreichen
Einzelteilen besteht, die gemäß einer beiliegenden Montageanleitung
zusammengesetzt werden müssen. Der Schrank selbst ist einwandfrei, allerdings
hat man den Text der Anleitung aus dem Original so schlecht übersetzt, dass der
Käufer, der sich exakt daran hält, den Schrank völlig verkehrt aufbaut. Der
Käufer ruft im Möbelhaus an und verlangt die Nachlieferung einer fehlerfreien
Montageanleitung sowie den Rückabbau des Schrankes.
Nach § 439 Abs. 1 BGB kann der Käufer entweder die Nachlieferung einer neuen
Sache oder zumindest einer mangelfreien Montageanleitung verlangen. Im Rahmen
der Nachlieferung einer Montageanleitung ist auch die Abbaupflicht des Schrankes
Inhalt der Nachbesserungspflicht gem. § 439 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Sache durch den Montagefehler in ihrer
Beschaffenheit beeinträchtigt wird. Die Gewährleistung erfasst beispielsweise
auch den Fall, dass der Verkäufer einzeln verkaufte Hängeschränke in einer Küche
unsachgemäß anbringt, obwohl die Schränke als solche ohne weiteres genutzt
werden könnten.
Mit § 434 Abs. 3 BGB wird die Falsch- und die Zuweniglieferung ausdrücklich
einem Sachmangel gleichgestellt.
Welche Rolle spielt der so genannte Gefahrübergang?
Ein Mangel kann nur berücksichtigt werden, wenn er bereits im Zeitpunkt des so
genannten Gefahrübergangs vorlag. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem
die Sache an den Käufer übergeben wird. Es reicht aus, wenn der Mangel bei
Gefahrübergang bereits begründet ist, aber erst später erkennbar wird (Bsp.:
eine Schuhsohle ist von Anfang an schlecht verklebt und reißt nach einiger Zeit
ab). Besonderheiten gelten beim Versendungskauf, wenn also die Sache auf Wunsch
des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verschickt wird.
Eine Besonderheit besteht, wenn die Sache von einem Endverbraucher erwor-ben
wurde, der sie nicht für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit nutzt.
Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten auf, wird in solchen
Konstellationen in der Regel vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang
vorlag. Der Verkäufer hat allerdings das Recht, diese Vermutung , soweit möglich
zu widerlegen.
Welche Rechte können bei einer mangelhaften Kaufsache geltend gemacht werden?
Eine der wichtigsten Neuerungen der Schuldrechtsreform besteht darin, dass der
Käufer bei mangelhafter Lieferung primär einen Anspruch auf so genannte
Nachlieferung bzw. Nacherfüllung hat. Er kann also zunächst Nachbesserung der
fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangen.
Der Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung setzt nicht voraus, dass der
Verkäufer die Mangelhaftigkeit der Kaufsache zu vertreten hat. Erforderlich ist
(neben dem Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages) lediglich die Lieferung
einer beim Gefahrenübergang mangelhaften Sache.
Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, weil sie unmöglich bzw. unverhältnismäßig
ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abläuft, kommen die
Ansprüche auf Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz in
Betracht.
Rücktritt bedeutet die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Ware und Geld werden
also jeweils an die andere Partei zurückgegeben. Der Verkäufer hat dem Käufer
auch die Vertragskosten zu ersetzen, z. B. Montage-, Transport- oder
Untersuchungskosten. Nicht unter die Vertragskosten fallen die Kosten der
Rückabwicklung wie etwa Rechtsanwalts- oder Gutachterkosten.
Die Minderung, d.h. die Herabsetzung des Kaufpreises, ist weiterhin ein
besonderes Institut der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Die Berechnung erfolgt
nach der Formel: geminderter Preis = (wirklicher Wert x vereinbarter Preis) :
Wert ohne Mangel.
Ein wesentlicher Unterschied zum Rücktritt ist zu beachten: Während bei bloß
unerheblichen Mängeln kein Rücktrittsrecht besteht, kann der Käufer - so nur die
sonstigen Voraussetzungen des Rücktritts vorliegen - auch bei unerheblichen
Mängeln mindern.
Der Schadensersatz kann etwa in folgenden wichtigen Fällen verlangt werden:
1. Ersatz des Mangelschadens, der an der Sache selbst entsteht (z. B.
Reparaturkosten oder Vermögensschäden im unmittelbaren Zusammenhang mit der
Sache);
2. Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden, die an anderen Rechtsgütern
eintreten (z. B. verdorbene Speisen in einer defekten Gefriertruhe; die vom
Verkäufer gelieferte Waschmaschine zerstört bei der Benutzung Kleidungsstücke
des Käufers).
Im zweitgenannten Fall ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ausnahmsweise
nicht erforderlich, d. h. der Anspruch kann unmittelbar geltend gemacht werden.
Wann scheiden Gewährleistungsansprüche trotz eines Mangels aus?
Die Gewährleistung entfällt nach dem Gesetz, wenn der Kunde den Fehler bei
Abschluss des Vertrages kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht allerdings, wenn der Verkäufer den
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen hat.
Wie verjähren Gewährleistungsansprüche?
Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt nach neuem Recht zwei Jahre. Die
Verjährung von Mängelansprüchen bei Grundstücken (wie auch bei Bauwerken)
beginnt mit der Übergabe, bei beweglichen Sachen mit der Ablieferung.
Dies bedeutet jedoch wie bereits erwähnt nicht, dass die Sache eine
entsprechende Haltbarkeit aufweisen muss. Der Verkäufer hat nur für Fehler
einzustehen, die bereits bei der Ablieferung vorlagen. Entsprechende Mängel kann
der Kunde innerhalb von zwei Jahren geltend machen. Der Baustoffhandel haftet
davon abweichend in der Regel sogar fünf Jahre.
Was die Verjährung kaufvertraglicher Mängelansprüche angeht, ist § 475 Abs. 2
BGB zu beachten. Liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, so kann die Verjährung der
Mängelansprüche vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nur begrenzt
durch Rechtsgeschäft erleichtert werden: Es muss eine Verjährungsfrist ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn (Ablieferung der Kaufsache) von mindestens zwei
Jahren, bei gebrauchten Sachen von mindestens einem Jahr verbleiben.
Somit kann bei Verträgen mit Endverbrauchern die Gewährleistungsfrist für neue
Sachen weder durch allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch individuelle
Vereinbarungen verkürzt werden. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen
hingegen können die Parteien auf ein Jahr beschränken.
Welche Erleichterungen gibt es für Letztverkäufer?
Verbrauchsgüter werden im Geschäftsverkehr regelmäßig nicht direkt vom
Hersteller an einen Verbraucher verkauft, sondern durchlaufen eine mehrgliedrige
Lieferkette. Sofern in einem solchen Fall der Verbraucher Rechte wegen eines
Mangels der Kaufsache gegenüber dem Verkäufer geltend macht, kann sich die
Problematik der Regressfalle ergeben: Würde die Rechtsstellung des
Letztverkäufers gegenüber seinem Lieferanten nur nach dem allgemeinen Kaufrecht
bemessen, so könnte die Ausübung der Mängelrechte durch den Verbraucher den
Letztverkäufer selbst dann endgültig treffen, wenn der Mangel nicht in sei-nem
Verantwortungsbereich, sondern auf einer früheren Stufe der Lieferkette
entstanden ist.
Muss der Letztverkäufer eine neue Sache wegen eines Mangels zurücknehmen, so
kann er im Rahmen des so genannten Unternehmerrückgriffs auch gegenüber seinem
Lieferanten zurücktreten, Schadensersatz verlangen oder mindern, ohne zunächst
zur Nacherfüllung auffordern zu müssen.
Die Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten verjähren wie alle
Gewährleistungsansprüche grundsätzlich in zwei Jahre nach Ablieferung.
Allerdings tritt die Verjährung frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein,
in dem der Letztverkäufer die Ansprüche des Kunden erfüllt hat, d.h. dass die
Verjährung aller Rückgriffsansprüche des Unternehmers gegenüber dem Lieferanten
frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem Ersterer die
Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat (Ablaufhemmung).
Der Letztverkäufer soll so vor Risiken geschützt werden, die beispielsweise aus
einer Einlagerung der Ware entstehen. Für diese Ablaufhemmung wiederum besteht
eine Obergrenze von fünf Jahren.
Beispiel:
Ein Unternehmer kauft bei einem Lieferanten eine sofort abgelieferte Sache, die
aber erst drei Jahre später an einen Verbraucher weiterverkauft wird, der nach
sechs Monaten wegen eines Mangels Minderung begehrt. Das Recht des Unternehmers
gegenüber dem Lieferanten zur Minderung des Kaufpreises ist in diesem Fall
zunächst nach zwei Jahren verjährt, die Inanspruchnahme seitens des Verbrauchers
beseitigt diese Verjährung jedoch nachträglich.
Es bleibt hingegen bei der Verjährung, wenn der Verbraucher gegen den
Unternehmer nicht vorgeht. Zudem ist die Verlängerung der Verjährung nicht auf
Ansprüche oder Rechte des Unternehmers zu erstrecken, die sein Regressinteresse
übersteigen. Der Letztverkäufer könnte daher in dem Beispiel nicht von dem
Vertrag mit dem Lieferanten zurücktreten, sondern auch selbst nur mindern.
Welche Besonderheiten gelten für Kaufleute?
Die Vorschriften über den Unternehmerregress berühren nach § 478 Abs. 6 BGB
nicht die bei einem beiderseitigen Handelskauf gemäß § 377 HGB bestehende
Obliegenheit des jeweiligen Käufers, Mängel der Kaufsache unverzüglich zu rügen.
Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach, gilt die Ware als genehmigt, so dass
alle Ansprüche gegen den Lieferanten wegen dieses Mangels ausgeschlossen sind.
Dabei kann die Konkretisierung des Begriffs der Unverzüglichkeit insbesondere
dann Probleme aufwerfen, wenn die Ware nicht zwischen den jeweiligen
Vertragspartnern übergeben wird, sondern eine direkte Durchlieferung an den
Endabnehmer erfolgt.
Weitere Informationen: Thomas Stetz
Problem bzw. Frage zu
in Klatsch und Tratsch
Geschrieben
Hi, hatte den schönen Drucker auch 4 monate und keine Probleme. Dann kam grüne Lampe und nix ging mehr. Hab mein Geld zwar zurück erhalten, hätte lieber Drucker repariert oder getauscht bekommen, hab auch noch 7 Patronen. Leider gibts das Modell nicht mehr, Nachfolger 4200 mit teueren Patronen. Hab dann erfahren, dass die billigen Patronen Fehler verursachen und man manchmal mehrere Patronen probieren muss bis wieder einwandfrei funktioniert- stellt bei dem Preis kein problem dar, wenn 1 oder 2 nicht gehen. Modell wurde deshalb vom Markt genommen- man soll eben die teueren Patronen kaufen. Hab noch versuchtwieder den 4000er zu bekommen , sind aber bei Ebay z.B. 3x so teuer geworden als ich beim Händler regulären Preis hatte.
Gruss Puppi