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Dipol

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Beiträge erstellt von Dipol

  1. Einige Passagen veranlassen mich den Thread mit Ergänzungen zu reanimieren.

     

    wie weit geht denn dieser "Einflussbereich" also in welchem abstand zu so nem dings muss ich die schüssel hinstellen?

    Zur Fangstange muss ein Abstand von mindestens 50cm eingehalten werden allerdings ist das ziemlich ungenau denn der tatsächliche Abstand ergibt sich erst dann wenn die vorher genannten Daten vorliegen und der Schutzwinkel berechnet wurde aber weniger ist es in keinem Fall.
     

    und wenn das ding dann in dem wirkungsradius steht, muss ich dann nirgendwo ne Verbindung zum blitzschutz schaffen (also physikalisch)?

    Nein, es darf keine Verbindung zwischen Mast und äußerem Gebäudeblitzschutz geben!

     

    Mit und ohne Blitzschutzanlage sollen neue Antennen möglichst nur noch nach dem Stand der Technik in geschützten Räumen wie dem nicht erdungspflichtigen Schutzbereich der Fassade oder in Blitzschutzzone LPZ 0B einer getrennten Fangeinrichtung errichtet werden, da nur so die Antenne und daran angeschlossenen Endgeräte gegen die Einkopplung galvanischer Teilblitzströme (Direkteinschläge) gefeit sind.

     

    Trotz aller Nachteile sind suboptimale Antennendirekterdungen weder nach der für Antennensicherheit primär maßgeblichen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) noch der Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) verboten. Vorbehaltlich normkonformer Ausführung einschließlich Potenzialausgleich ist dies nach den Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) weiterhin zulässig und kann sogar die einzige Alternative sein, denn Isolierter Blitzschutz für das Gebäude oder Schutz einzelner Dachaufbauten mit einer getrennten Fangeinrichtung setzen zwingend voraus, dass die örtlichen Gegebenheiten die Einhaltung äquivalenter Trennungsabstände zulassen.

     

    Blitzschutz ist Brandschutz: Wo die Trennungsabstände nicht einzuhalten sind, muss zur Vermeidung von brandauslösenden Lichtbögen blitzstromtragfähig gebrückt werden.

     

    Weder der pauschale Schutzwinkel von 45° nach alter DIN V VDE V 0185, die 2006 abgelöst wurde, noch pauschale 0,5 m Trennungsabstand sind Stand der Technik. Pauschalwerte können zu groß oder zu klein sein, weshalb man sie besser nicht mehr anführen sollte. Bei einer Antennenerdung mit einem Erdungsleiter reicht ein TA von 0,5 m in BSK 3 für normale Wohngebäude gerade mal bis zu 6,25 m Abstand des Erdungsleiters vom Fundamenterder aus (bei km 0,5 für feste Stoffe). 

     

    Sowohl bei Direkterdungen an Blitzschutzanlagen als auch bei Schutz über getrennte Fangstangen muss der Antennenträger innen mit einem PA-Leiter von min. 2,5 mm² Cu (bei geschützter Verlegung) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt) an die Haupterdungsschiene (HES früher PAS) eines normkonformen (Blitzschutz-)Potenzialausgleichs verbunden werden.

     

    Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen ist NAV § 13 zu beachten. Blitzschutzsysteme sind für "blinde" Erdungsanschlüsse durch Laien (= ich) aber auch Elektrofachkräfte ohne Zusatzqualifikation tabu, selbst so scheinbar einfache Handgriffe sind vom VDE oder VdB qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, die vorab die Funktionstüchtigkeit und Normkonformität des Blitzschutzsystems prüfen müssen.

     

    Sowohl Mastdirekterdungen an Blitzschutzanlagen als auch deren Erweiterung um normkonforme Fangstange(n) stellen eine wesentliche Änderung dar, die bei früher üblichen Altanlagen mit getrennten Erdungsspießen dazu führt, dass ein evtl. vorhandener "Bestandsschutz" erlischt und eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand auslöst.

     

    Mehr zu Berechnungen von Trennungsabständen, Schutzwinkel- und Blitzkugelverfahren siehe DEHN Blitzplaner.

  2. (Nach DIN VDE.0855.T1.(03-94).Abschnitt 10) I

    Die Normausgabe von 1994 wurde bereits 2005 abgelöst. Aktuell gültige Norm DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)2011-06.

    Es ist aber auch in diesem Fall ein Potentialausgleich erforderlich! ( min. 4mm² / besser 16mm² zur Potentialausgleichsschiene)
    • Ein PA ist immer empfehlenswert, aber in der letzten Normausgabe wurde der PA zum Leidwesen der deutschen Mitglieder im EN-Gremium liberalisiert, sofern nur eine WE angeschlossen ist und die Summe der Ableitströme < 3,5 mA(eff) beträgt.
    • Die Potenzialausgleichsschiene (PAS) wurde in Haupterdungsschiene (HES) umgetauft, nunmehr gibt es geerdete und paradoxerweise auch ungeerdete Haupterdungsschienen.
    • Nix gegen PA-Leiter mit größeren Querschnitten, aber der PA-Mindestquerschnitt wurde mit 4 mm² Cu und bei geschützter Verlegung auch nur noch 2,5 mm² Cu an die Normenreihe DIN VDE 0100 angepasst.

    Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank, der auf kürzestem Weg mit einer Erdungsanlage verbunden werden soll.

    Alternativ geht auch das Einbinden in eine evtl. schon vorhandene Blitzschutzanlage !

    Der erste Satz ist noch gültig. Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden muss eine Antennenerdung integriert werden. Arbeiten an Blitzschutzanlagen sind qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, welche zuvor deren Funktionstüchtigkeit und Normkonkonformität prüfen müssen.

    Änderung in DIN VDE 0855-300 Abschnitt 12.3.3 (Juli 2002):

    "Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank,...

    Mehrdrähtige Leiter sind nur erlaubt, wenn die für diese Leiter vorgesehene Klemmvorrichtungen entsprechend der auftretenden Blitzstrombelastung von 100 kA geeignet ausgeführt sind".

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    Schutzleiter und/oder Neutralleiter des Starkstromnetzes oder der Aussenleiter eines beliebigen Koaxialkabels dürfen nicht als Erdungsleiter verwendet werden.

     

    Die Ausführung kann entweder durch eine Verbindung zu einer vorhandenen Blitzschutzanlage, durch Verbindung mit dem Erdungssystem des Gebäudes oder durch Verbindung zu einer Erdungsanlage erfolgen, die aus wenigstens zwei horizontalen Erdern von mindestens 5m Länge oder einem vertikalen Erder von 2,5m besteht.

     

    Der Mindestquerschnitt des Erders beträgt 50mm² Kupfer oder 80 mm² Stahl. Die Ausführung sollte durch ein Fachunternehmen erfolgen, dabei sollte auch ein entsprechender Schutz gegen Überspannungen und ein ordnungsgemäßer Potentialausgleich beachtet werden.

     

    Bei SAT-Anlagen/Antennensystemen/Masten ist eine Fangeinrichtung so zu installieren dass sich die Anlage in deren Schutzwinkel befindet.... siehe DIN VDE.0855.T1

    • Die nationale DIN VDE 0855-300:2008-08 gilt ausschließlich für Funksende-/empfangsantennen. Für Haushaltantennen ist die international harmonisierte DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)2011-06 zuständig, die nur teilweise gleichlautend ist.
    • Erder gehören zur Elektroanlage, Arbeiten an dieser sind ausschließlich bei einem VNB eingetragenen Elektro- oder Blitzschutzfachräften vorbehalten.
    • Überspannungsschutzgeräte sind nach Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) für direkt an eine Blitzschutzanlage geerdete professionelle oder private Antennen vorgeschrieben. Für Antennendirekterdungen auf Gebäuden ohne Blitzschutzanlage ist dies nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) derzeit noch nicht gefordert.
    • Mehrdrähtige Erdleiter waren von 2004 bis 2011 für Haushaltsantennen untersagt und sind aber wieder zulässig, sofern -sinngemäß wie nach alter DIN VDE 0855-300 zitiert- die Klemmen und Verbinder mit 100 kA Blitzstromtragfähigkeit auch für diese Leiterart zertifiziert sind.

    Die Materie Blitzschutz, Erdung und Potenzialausgleich ist viel zu komplex, als dass man sie in wenigen kurzen Sätzen abhandeln könnte.

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