Einige Passagen veranlassen mich den Thread mit Ergänzungen zu reanimieren.
Mit und ohne Blitzschutzanlage sollen neue Antennen möglichst nur noch nach dem Stand der Technik in geschützten Räumen wie dem nicht erdungspflichtigen Schutzbereich der Fassade oder in Blitzschutzzone LPZ 0B einer getrennten Fangeinrichtung errichtet werden, da nur so die Antenne und daran angeschlossenen Endgeräte gegen die Einkopplung galvanischer Teilblitzströme (Direkteinschläge) gefeit sind.
Trotz aller Nachteile sind suboptimale Antennendirekterdungen weder nach der für Antennensicherheit primär maßgeblichen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) noch der Blitzschutznorm DIN EN 62305 (VDE 0185-305) verboten. Vorbehaltlich normkonformer Ausführung einschließlich Potenzialausgleich ist dies nach den Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) weiterhin zulässig und kann sogar die einzige Alternative sein, denn Isolierter Blitzschutz für das Gebäude oder Schutz einzelner Dachaufbauten mit einer getrennten Fangeinrichtung setzen zwingend voraus, dass die örtlichen Gegebenheiten die Einhaltung äquivalenter Trennungsabstände zulassen.
Blitzschutz ist Brandschutz: Wo die Trennungsabstände nicht einzuhalten sind, muss zur Vermeidung von brandauslösenden Lichtbögen blitzstromtragfähig gebrückt werden.
Weder der pauschale Schutzwinkel von 45° nach alter DIN V VDE V 0185, die 2006 abgelöst wurde, noch pauschale 0,5 m Trennungsabstand sind Stand der Technik. Pauschalwerte können zu groß oder zu klein sein, weshalb man sie besser nicht mehr anführen sollte. Bei einer Antennenerdung mit einem Erdungsleiter reicht ein TA von 0,5 m in BSK 3 für normale Wohngebäude gerade mal bis zu 6,25 m Abstand des Erdungsleiters vom Fundamenterder aus (bei km 0,5 für feste Stoffe).
Sowohl bei Direkterdungen an Blitzschutzanlagen als auch bei Schutz über getrennte Fangstangen muss der Antennenträger innen mit einem PA-Leiter von min. 2,5 mm² Cu (bei geschützter Verlegung) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt) an die Haupterdungsschiene (HES früher PAS) eines normkonformen (Blitzschutz-)Potenzialausgleichs verbunden werden.
Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen ist NAV § 13 zu beachten. Blitzschutzsysteme sind für "blinde" Erdungsanschlüsse durch Laien (= ich) aber auch Elektrofachkräfte ohne Zusatzqualifikation tabu, selbst so scheinbar einfache Handgriffe sind vom VDE oder VdB qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, die vorab die Funktionstüchtigkeit und Normkonformität des Blitzschutzsystems prüfen müssen.
Sowohl Mastdirekterdungen an Blitzschutzanlagen als auch deren Erweiterung um normkonforme Fangstange(n) stellen eine wesentliche Änderung dar, die bei früher üblichen Altanlagen mit getrennten Erdungsspießen dazu führt, dass ein evtl. vorhandener "Bestandsschutz" erlischt und eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand auslöst.
Mehr zu Berechnungen von Trennungsabständen, Schutzwinkel- und Blitzkugelverfahren siehe DEHN Blitzplaner.