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Kitarma

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  1. Der Einspruch erfolgte doch nur fristgerecht um sich weitere handlungen wahren zu können. Einen Einspruch kann man mal eben zurückziehen. Für den Fall das sich was ergibt was diesen Einspruch erfordert hätte ist dieser erfolgt. Sonst nix.
  2. Fragt der Arzt den Patienten : "Leiden Sie an Blähungen ?" Patient : " Leiden ? Das ist das einzige Vergnügen wa sich noch habe ! "
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