Es war einmal ein König... der bestellt sich bei einem gewerblichen neuen Kuchenbäcker bei Egay 4 Schoko-Torten mit Sahne (gebraucht, aber in top Zustand) für einem Empfang auf dem Schloss. Er bezahlt 699 Goldstücke inklusive Märchensteuer.
Nach Abschluss des Kaufes stellt der Verkäufer allerdings fest, dass zwei Torten Haselnuss sind, nicht Schoko. Der König sagt, das sei kein Problem, wenn der Bäcker als gute Geste einen kostenlosen Tortenheber beilegt.
Die Torten kommen endlich beim König an und er stellt fest, dass zwei Torten ohne Sahne sind und der Tortenheber fehlt. Es gibt auch keine Rechnung mit ausgewiesener Märchensteuer.
Die Rückfrage beim Kuchenbäcker ergibt nur, dass er die Torten zurücknehmen kann.
Das will der König aber nicht, da er keine Lust hat, sich nochmal auf die Suche nach genau diesen Torten zu machen. Zumal diese schon ausgepackt und angerichtet sind.
Der König bietet dem Verkäufer einen Kompromiss an, 50 Goldstücke retour und eine Rechnung mit ausgewiesener Märchensteuer. Das will der Kuchenbäcker aber nicht.
Geht der König richtig in der Annahme, dass er sogar ein Anrecht auf eine Nacherfüllung des Kaufvertrages hat? Also auf seine 4 Kuchen mit Sahne bestehen könnte? Oder kann sich der Kuchenbäcker einfach auf einen Irrtum berufen?
Hat der König ebenso ein Recht auf die Rechnung mit ausgewiesener Märchensteuer?