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Defekte Blu-Ray-Disc - Umtausch ohne Kaufbeleg


willi7266

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Gemeinde,

 

ich habe mir diese BBC Dokumentation "Planet Erde" für 75 Euro gegönnt.

Seit ca. einer Woche spinnt die dritte Disc: sie wird eingelesen und auch korrekt als BD erkannt,

die Vorschau beginnt, bricht aber dann nach ca. 5 Sekunden ab.

Ein Firmware Update für den Player brachte leider keine Lösung des Problems.

Alle anderen BDs dieser Box (und auch andere BDs) werden fehlerfrei abgespielt.

 

Nun zu meinem eigentlichen Problem:

ich habe die Quittung verbummelt

 

Hat zufällig jemand die gleiche Box gekauft und könnte mir seinen Kaufbeleg "leihen"?

 

MfG

willi7266

 

P.S. natürlich würde ich für alle Portokosten aufkommen

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ich habe die Quittung verbummelt

 

Immer wieder ein Irrglaube, dass die Quittung benötigt wird!

 

"Ohne Kassenbon kein Umtausch"

So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt.

 

Was viele nicht wissen:

 

Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes.

 

Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.

 

Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und Abwimmeln" des Käufers aber oft noch einen anderen Grund:

 

Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen.

 

Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des Endkunden geführt werden dürfen.

Quelle

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Hallo kingmattes,

 

recht herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.

An die Idee mit der "Beweisführung" mittels EC-Karte

hatte ich überhaupt nicht gedacht.

Dann werde ich mal Kontoauszüge ziehen und sehen

wie die Reaktion vom Verkäufer ausfällt.

 

Danke!

 

MfG

willi7266

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Immer wieder ein Irrglaube, dass die Quittung benötigt wird!

 

 

ZITAT

"Ohne Kassenbon kein Umtausch"

So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt.

 

Was viele nicht wissen:

 

Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes.

 

Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.

 

Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und Abwimmeln" des Käufers aber oft noch einen anderen Grund:

 

Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen.

 

Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des Endkunden geführt werden dürfen.

 

Quelle

 

Ohhh cool.

Dann gehe ich mit meiner alten Festplatte mal in den nächsten Mediamarkt und tausche die da um da sie defekt ist.

Interessiert ja dann keinen das ich die NICHT im MM gekauft habe. Hab ja 2 Zeugen die mir Recht geben ;-p

 

Geile Sache.

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Ohhh cool.

Dann gehe ich mit meiner alten Festplatte mal in den nächsten Mediamarkt und tausche die da um da sie defekt ist.

Interessiert ja dann keinen das ich die NICHT im MM gekauft habe. Hab ja 2 Zeugen die mir Recht geben ;-p

 

Geile Sache.

 

Nennt sich wohl auch "unternehmerisches Risiko" !

Als guter Verkäufer führst Du doch wohl Buch über Deine Verkäufe und kannst anhand der Seriennummer der Geräte

feststellen, dass sie nicht aus Deinem Bestand kommen !

 

So einfach wird es den Kunden ja nicht gemacht. Aber grundsätzlich ist es egal ob mit Kassenbon oder ohne, oder ob in

Originalverpackung oder nicht !

Einen Umtausch wegen "Nichtgefallen" gibt es grundsätzlich nicht, da es kein Umtauschrecht in Deutschland gibt !

Und ein Umtausch wegen eines Defektes gibt es auch nicht ! Sondern nur eine Möglichkeit für den Verkäufer zu bessern,

oder zu mindern oder im Extremfall dann für Ersatz zu sorgen.

 

MM und Saturn, sowie Medion (Aldi) usw. suggerieren mit ihrer Umtausch-Abart nur dem Käufer, dass er ein Anrecht darauf hätte.

Hat er aber nicht ! Und das kapieren so viele Leute nicht und verlangen dann auch den Geschätsführer um mal die Fronten gegenüber

dem Verkäufer klar zu machen...(also ich lache darüber), denn es gibt keine Fronten, die der Kunde klären kann ! Hehe !

Wie gesagt, die "großen" Häuser haben nur keinen Bock auf Palaver und geben dem Kunden dann auch ungefragt das Geld wieder

oder ein Ersatzgerät. Zugegeben, manchmal ist es vom Hersteller auch vorgegeben, bei Defekt ein Neues rauszugeben, aber das

sind auch meistens Plastik-Billig-4-Euro-Elektronik-Geräte !!!

 

Geh mal in ein Fachgeschäft...falls es heute irgendwo noch Fachgeschäfte gibt..kauf dort ein Gerät und geh am nächsten Tag hin und

sag es gefällt Dir nicht...Du fliegst damit auf die Schnauze. Ist natürlich nicht sonderlich Geschäftsfördernd, aber jedem IsselPisselKunden

die Kohle wiedergeben ist es wohl genausowenig !!! :o

Und falls nen Defekt vorliegt, dann hast Du das Gerät zur Reparatur da zu lassen, wird eingeschickt oder sonst was..aber Du hast kein

Recht darauf ein anderes mitzunehmen...ausser der Händler ist Dir gegenüber kulant !

 

 

...das wird oft vergessen.

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Geh mal in ein Fachgeschäft...falls es heute irgendwo noch Fachgeschäfte gibt..kauf dort ein Gerät und geh am nächsten Tag hin und

sag es gefällt Dir nicht...Du fliegst damit auf die Schnauze. Ist natürlich nicht sonderlich Geschäftsfördernd, aber jedem IsselPisselKunden

die Kohle wiedergeben ist es wohl genauso !!! :o

Und falls nen Defekt vorliegt, dann hast Du das Gerät zur Reparatur da zu lassen, wird eingeschickt oder sonst was..aber Du hast kein

Recht darauf ein anderes mitzunehmen...ausser der Händler ist Dir gegenüber kulant !

 

 

...das wird oft vergessen.

 

Das stimmt nicht ganz d²

Bei einem Mangel hast Du das Recht zu Tauschen oder sogar ganz auf Rückgabe zu bestehen. (Zumindest in den ersten 6 Monaten) Da ich jetzt zum Zug muss, werde ich Dir die Paragraphen nachliefern.

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Nennt sich wohl auch "unternehmerisches Risiko" !

Als guter Verkäufer führst Du doch wohl Buch über Deine Verkäufe und kannst anhand der Seriennummer der Geräte

feststellen, dass sie nicht aus Deinem Bestand kommen !

 

So einfach wird es den Kunden ja nicht gemacht. Aber grundsätzlich ist es egal ob mit Kassenbon oder ohne, oder ob in

Originalverpackung oder nicht !

Einen Umtausch wegen "Nichtgefallen" gibt es grundsätzlich nicht, da es kein Umtauschrecht in Deutschland gibt !

Und ein Umtausch wegen eines Defektes gibt es auch nicht ! Sondern nur eine Möglichkeit für den Verkäufer zu bessern,

oder zu mindern oder im Extremfall dann für Ersatz zu sorgen.

 

MM und Saturn, sowie Medion (Aldi) usw. suggerieren mit ihrer Umtausch-Abart nur dem Käufer, dass er ein Anrecht darauf hätte.

Hat er aber nicht ! Und das kapieren so viele Leute nicht und verlangen dann auch den Geschätsführer um mal die Fronten gegenüber

dem Verkäufer klar zu machen...(also ich lache darüber), denn es gibt keine Fronten, die der Kunde klären kann ! Hehe !

Wie gesagt, die "großen" Häuser haben nur keinen Bock auf Palaver und geben dem Kunden dann auch ungefragt das Geld wieder

oder ein Ersatzgerät. Zugegeben, manchmal ist es vom Hersteller auch vorgegeben, bei Defekt ein Neues rauszugeben, aber das

sind auch meistens Plastik-Billig-4-Euro-Elektronik-Geräte !!!

 

Geh mal in ein Fachgeschäft...falls es heute irgendwo noch Fachgeschäfte gibt..kauf dort ein Gerät und geh am nächsten Tag hin und

sag es gefällt Dir nicht...Du fliegst damit auf die Schnauze. Ist natürlich nicht sonderlich Geschäftsfördernd, aber jedem IsselPisselKunden

die Kohle wiedergeben ist es wohl genauso !!! :o

Und falls nen Defekt vorliegt, dann hast Du das Gerät zur Reparatur da zu lassen, wird eingeschickt oder sonst was..aber Du hast kein

Recht darauf ein anderes mitzunehmen...ausser der Händler ist Dir gegenüber kulant !

 

 

...das wird oft vergessen.

 

Vollkommen am Thema vorbei, aber nunja...

Sogut wie jedes "Fachgeschäft"(was soll das bitte sein? Sowas gibt doch gar nichtmehr, es sei denn du nennst Expert, EP oder der Türke um die Ecke Fachgeschäft) bietet ein Umtauschrecht um mit Mediamarkt und Saturn überhaupt konkurieren zu können. Du stellst die Tatsachen aber ein wenig anders da. Mediamarkt & Co bieten ein Umtauschrecht, WEIL du keinen Karton im Laden öffnen "darfst". Deshalb kannst du deine Ware auch nicht begutachten. Du kannst ja mal freundlich danach fragen, die werden dir sagen, dass es nicht üblich ist und du ohnehin 2 Wochen Rückgaberecht hast. Im "Fachgeschäft" bieten dir die Verkäufer an die Kartons zu öffnen, Geräte zu testen etc. Deshalb ist ein Umtausch auch normalerweise gar nicht gerechtfertigt. Bei Mediamarkt SCHON! Bitte stell dir nur mal vor, jeder Kunde will seinen Karton im Laden öffnen und seine Ware testen, wieviele Verkäufer sollen bitte eingestellt werden? Bei kleinen Läden ist das vielleicht möglich, aber nicht bei den hunderten von Kunden täglich bei Mediamarkt.

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Das stimmt nicht ganz d²

Bei einem Mangel hast Du das Recht zu Tauschen oder sogar ganz auf Rückgabe zu bestehen. (Zumindest in den ersten 6 Monaten) Da ich jetzt zum Zug muss, werde ich Dir die Paragraphen nachliefern.

 

Ähh ja...allerdings hat da auch der Verkäufer erst das Recht nachzubessern.

 

Ging mir ja jetzt nur darum, dass die meisten Käufer in den Laden kommen und sagen "Hier...kaputt...ich will neu !"

 

Beweislastumkehr und der ganze Schmorrn ist da noch, was ich aber im Detail weggelassen habe !

Könnte jetzt auch noch die Fernabnahme mit einbringen und Auftragsarbeiten und und und...damit wäre z.B. eine 14tägiges Rückgaberecht

wegen Fernabnahme ausgehebelt, wenn Du einen PC kaufst in nem Internetshop. Der wird nämlich auf Kundenwunsch zusammengebaut.

Damit ist es ein gezielter Auftrag des Kunden. Die abgedruckten und beworbenen Leistungen im Katalog oder Inet sind nämlich nur

Beispielkonfigurationen.

 

Alles in allem führt das aber viel zu sehr ins Detail !

Will nur drauf hinweisen, dass eben viele oder (fast) alle von falschen Tatsachen ausgehen und auf ein nicht vorhandenes Recht pochen !

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Vollkommen am Thema vorbei, aber nunja...

 

Dann geh doch bitte auch nicht drauf ein ! Danke !

 

Und wenn es unbedingt sein muss, dann warten wir auf die Paragraphen vom BASTA.

Ich habe sie jetzt nicht parat und hab auch keine Lust zu suchen.

 

Es gibt so viele verschiedene Situationen, die einer Ausnahme gerecht werden und wo jeder

irgendwas zu widerlegen hätte. Fakt ist, es gibt kein Umtauschrecht...allgemein gesagt.

 

Hab ich aber in meinem Post hier drüber auch bereits der Verallgemeinerung entnommen und berichtigt !

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Ähh ja...allerdings hat da auch der Verkäufer erst das Recht nachzubessern.

 

Ging mir ja jetzt nur darum, dass die meisten Käufer in den Laden kommen und sagen "Hier...kaputt...ich will neu !"

 

 

Richtig. Zuerst darf der Verkäufer nachbessern. Ist dies nicht möglich oder unwirtschaftlich, dann muss er den Gegenstand tauschen.

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Mädels, Ihr diskutiert an der Frage vorbei.

Umtauschrecht, Rückgaberecht, Garantie, Gewährleistung und Fernabsatzgesetz haben wir doch schon oft genug durchgekaut.

 

Aber Du siehst ja auch, dass die schon oft durchgekauten Diskussionen anscheinend nicht gefruchtet haben !

 

Is mir aber jetzt auch wumpe !

Demnach:

 

Ja Mama ! :o

 

Hast Recht !

Du hast ja schon beigebracht, dass sich der TE keine Sorge um den nichtvorhandenen Kassenbon machen muss.

Bin ich auch wieder lieb...versprochen ! :D

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