Gast JoeEagle Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 ok , ich habe vor mehr als einem Jahr einen Drucker bei Amazon.de gekauft, habe das Geschäft aber strorniert und mir das Geld zurückgeholt. Nach langem hin und her wollten die aber keine versandgebühren für die Rücksendung zahlen. Dann habe ich dennen mitgeteilt, dass sie sich den Drucker bei mir abholen können. Nun ist das schon über 1 Jahr her. Wie lange muss ich denn das gerät noch für die aufbewahren? Hat da jemand erfahrungen mit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 ??? löl wie du hast das Geld wieder und der Drucker steht schon 1 Jahr bei dir rum?? War der in gebrauch??? Wenn ja iss schlecht falls die den nochmal abholen.. ich meine 24 Monate ist die Frist.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pinh34d Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 Hast du den Drucker als privat Person gekauft (Zivilrecht)? Wenn ja, sollten dass drei Jahre sein! 1. Rechtsanspruch 2. Verjährung Gruß Pinh34d Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BA.STA-Buliwyf Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 Und Amazon hat seit 1 Jahr nichts gemacht? Kein Brief Mail oder so? Wenn ich richtig informiert bin, kannst Du mittlerweile nach BGB damit machen was willst DU! Hatte mal eine Situation, da habe ich ohne Bestellung eine Lieferung Wein bekommen. Laut BGB kann man das als Geschenk werten, wenn ich den getrunken hätte oder weiter verkauft hätte, hätte die Firma nichts machen können. Da ich aber ein netter Mensch bin, habe ich dort angerufen und gefragt was das sollte. Da ist heraus gekommen das der Vertreter, um gut dazustehen, wahllos Bestellung generiert hat. Die haben den Wein leider wieder abgeholt. Ich würde mal im BGB schauen was da so steht, aber mein rechtsempfingen sagt mir das es jetzt Dein Gerät ist, was auch immer Du damit machst. Aber das muß nichts aussagen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BA.STA-Buliwyf Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 Da ja kein Geschäft zustande gekommen ist, kann ich mir nicht vorstellen das eine private Person eine Ware für 2 oder 3 Jahre vorhalten muß wie in diesem Falle! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pinh34d Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 Da ja kein Geschäft zustande gekommen ist, kann ich mir nicht vorstellen das eine private Person eine Ware für 2 oder 3 Jahre vorhalten muß wie in diesem Falle! Hier geht es nicht darum ob ein Geschäft zustande gekommen ist! Les dir mal Punkt 1. Rechtsanspruch durch! Den hat Amazon definitiv, da es ihr Drucker ist auf den sie auch folglich auch einen materiellen Anspruch haben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast MADL Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 ok , ich habe vor mehr als einem Jahr einen Drucker bei Amazon.de gekauft, habe das Geschäft aber strorniert und mir das Geld zurückgeholt. Nach langem hin und her wollten die aber keine versandgebühren für die Rücksendung zahlen. Dann habe ich dennen mitgeteilt, dass sie sich den Drucker bei mir abholen können. Nun ist das schon über 1 Jahr her. Wie lange muss ich denn das gerät noch für die aufbewahren? Hat da jemand erfahrungen mit? Also wenn du unter "stornieren" einen Widerruf meinst (Also 2 Wochen nach Bestelleingang, da du bei Amazon.de vor der Bestellung über deinen Widerruf belehrt wirst §355), dann musst du die Versandkosten für die Rücksendung tragen, wenn der Wert unter 40 liegt (§357 II). Problem ist, dass du verpflichtet bist, die Ware zurückzuschicken !!!! Also eigentlich hättest du zur Post gehen, und das Teil unfrei zurücksenden müssen. Amazon kann gegen dich keinen Herausgabeanspruch gem. §985 erheben, da der Kaufvertrag ex tunc, nichtig ist. Aber gem §812 schon, da du: 1. Leistung eines anderen (Drucker), 2. Ohne rechtl. Grund (kein Kaufvertrag), 3. Erlangt hast, bist du zur Herausgabe der Sache verpflchtet. Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst schick das Teil einfach zurück. Interresant wäre jetzt nur, was du unter "stornieren" verstehst. Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xer Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 @JoeEagle Die Bereitstellung einer Retourenware beträgt für die Abholung 1 Jahr, aber in Deinem Fall hättest Du den Drucker eigentlich selbst zurückschicken müssen. Wobei die Versandgebühren ab einem Waren-Verkaufspreis von rund 50,- Euro vom Empfänger-, hier Amazon.de, zu zahlen sind. Leider nehmen viele Versandhändler aber keine Retouren an, die unfrei zurück geschickt wurden, in diesem Fall müsstest Du mit den Versandgebühren in Vorleistung treten und diese später zurückfordern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 4. März 2006 Melden Share Geschrieben 4. März 2006 Ja richtig... nur wenn die jetzt den Drucker wiederhaben wollen und der war schon benutzt.. Und es ist obendrein noch ein Tintenpisser ;-) (der jetzt wohl nach einem Jahr nicht mehr funzt) Dann iss schlecht...... .. .. . . Vileicht haben die dich aber auch nur einfach "vergessen".... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 5. März 2006 Melden Share Geschrieben 5. März 2006 Ich würde fat behauptet, dass "Amazon sein Eigentum aufgegeben hat". Somit yours. Aber ohne zu wissen wie hoch der Wert war ist eh viel Spekulation. Genauso, da wir nicht wissen wie Du gekündigt oder storniert hast. Ciao Singh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex1204 Geschrieben 5. März 2006 Melden Share Geschrieben 5. März 2006 Wobei die Versandgebühren ab einem Waren-Verkaufspreis von rund 50,- Euro vom Empfänger-, hier Amazon.de, zu zahlen sind. TZTZ Ihr immer mit eurem gefährlichen Halbwissen http://www.heise.de/newsticker/result.xhtm...ernabsatzgesetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BA.STA-Buliwyf Geschrieben 5. März 2006 Melden Share Geschrieben 5. März 2006 Was willst uns jetzt damit sagen? Es heißt ja nicht das dem so ist. Bei Amazon gilt es immer noch, bei Waren, mit einem Warenwert von mehr als 40 übernimmt Amazon die Rücksendekosten. Das ändert auch nichts an der Änderung des Gesetzes, denn dort heißt es ja nur das der Verkäufer das ändern kann..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast MADL Geschrieben 5. März 2006 Melden Share Geschrieben 5. März 2006 Wobei die Versandgebühren ab einem Waren-Verkaufspreis von rund 50,- Euro vom Empfänger-, hier Amazon.de, zu zahlen sind. TZTZ Ihr immer mit eurem gefährlichen Halbwissen http://www.heise.de/newsticker/result.xhtm...ernabsatzgesetz Die Versandkosten der Rücksendung werden Ihnen erstattet, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich oder per E-Mail widerrufen haben und die Ware an uns zurückgeschickt haben und der Wert der Bestellung über 40 EUR liegt. Für mehr Informationen sehen Sie bitte bei unserer Rücknahmegarantie nach. Was hat das mit Halbwissen zu tun ?????? Steht nun mal so bei Amazon. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast JoeEagle Geschrieben 6. März 2006 Melden Share Geschrieben 6. März 2006 (bearbeitet) also ich hatte das Teil bei Amazon.de per bankeinzug bezahlt und es mir dann zurückgeholt. Dann habe ich mit denen lange hin und her geschrieben. Sie wollten mir die Rücksendung nicht bezahlen und ich habe Ihnen geschrieben, dass sie sich das teil dann bei mir abholen können. Ich habe den Drucker nur einmal benutzt und der steht nun schon so lange auf meinem Schrank. Es meldet sich aber keiner mehr von denen. @MADL Also es war ein Widerruf in der 14 Tagefrist.... und der Warenwert war ca 82.- euro bearbeitet 6. März 2006 von JoeEagle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast MADL Geschrieben 6. März 2006 Melden Share Geschrieben 6. März 2006 Was meinst du mit "zurückgeholt" ? Hat Amazon dir die Kohle zurücküberwiesen oder hast du eine "Rückbuchung" gemacht ? Komisch ist, dass Amazon wegen den Portokosten rummacht. Normalerweise nehmen die ja alles zurück. Also wie gasagt, wenn du keinen Ärger haben willst, dann schick das Ding einfach unfrei zurück. Oder schreib ne Email an Amazon, ob die das Ding nicht mal abholen wollen. Rechtlich hast du eigentlich keinen Anspruch auf den Drucker. Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast JoeEagle Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 (bearbeitet) Rückbuchung Rechtlich habe keinen Anspruch darauf. Das sehe ich auch so, aber die wollten das Ding ja nicht annehmen. Meine Frage ist ja nur wie lange ich das Teil aufbewahren muss. bearbeitet 7. März 2006 von JoeEagle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BA.STA-Buliwyf Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 Schreib denen doch mal ne Rechnung für die Lagerung und Aufbewahrung einer Ware. Ist Dein gutes Recht oder drohe Ihnen das DIng einlagern zu lassen auf deren kosten. ODer Du schickst es einfach zurück. AUf jeden Fall solltest DU was machen, damit Du von Amazon eine Reaktion hast, nicht einfach weg oder so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Maxhit Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 Also Amazon hat da offensichtlich eh so seine Probleme in der Logistik. Sorry das ich keinen Tipp geben kann aber hier mal eine aktuelle Amazon Story: Habe mal einen Computer TFT dort vor ein paar Wochen geordert. Abwicklung und Versand war perfekt. Dann hat mein Freund ein Paket angenommen von Amazon obwohl ich nichts bestellt hatte. Kurioserweise war ein falscher Name drauf, mit unserer Adresse??? Ich rufe an ohne das Paket zu öffnen und sage dass ein Irrläufer offensichtlich angekommen sei. Man versprach mich zurückzurufen. Nach 5 Tagen habe ich dann selber angerufen und gefragt ob ich das Paket nun unfrei zurückschicken soll, oder was es damit auf sich hat, Werbegeschenk oder jemand hat mir ein Geschenk gemacht etc... Die Dame an der Hotline konnte zu der Paket Nummer keinen schlüssigen Auftrag finden und hat felsenfest behauptet ich lüge, bzw. verwechsele offensichtlich etwas. Hernach habe ich mit dem Versandleiter telefoniert, der sich auch keinen Reim drauf machen konnte und weder den Vorgang noch den Versand in seinem System nachvollziehen konnte. Schlussendlich zweifelte auch er an, das das Paket von Amazon sei. Ich habs dann aufgemacht und einen Philips DVD Rekorder war drin, original verpackt ohne Rechnung, ohne Lieferschein oder Anschreiben. Nun steht der seit 3 Wochen hier rum und ich denke ernsthaft das Teil ins eBay zu setzen da bei Amazon niemand etwas vermisst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hans_rossbach Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 (bearbeitet) Also Amazon hat da offensichtlich eh so seine Probleme in der Logistik. Sorry das ich keinen Tipp geben kann aber hier mal eine aktuelle Amazon Story:Habe mal einen Computer TFT dort vor ein paar Wochen geordert. Abwicklung und Versand war perfekt. Dann hat mein Freund ein Paket angenommen von Amazon obwohl ich nichts bestellt hatte. Kurioserweise war ein falscher Name drauf, mit unserer Adresse??? Ich rufe an ohne das Paket zu öffnen und sage dass ein Irrläufer offensichtlich angekommen sei. Man versprach mich zurückzurufen. Nach 5 Tagen habe ich dann selber angerufen und gefragt ob ich das Paket nun unfrei zurückschicken soll, oder was es damit auf sich hat, Werbegeschenk oder jemand hat mir ein Geschenk gemacht etc... Die Dame an der Hotline konnte zu der Paket Nummer keinen schlüssigen Auftrag finden und hat felsenfest behauptet ich lüge, bzw. verwechsele offensichtlich etwas. Hernach habe ich mit dem Versandleiter telefoniert, der sich auch keinen Reim drauf machen konnte und weder den Vorgang noch den Versand in seinem System nachvollziehen konnte. Schlussendlich zweifelte auch er an, das das Paket von Amazon sei. Ich habs dann aufgemacht und einen Philips DVD Rekorder war drin, original verpackt ohne Rechnung, ohne Lieferschein oder Anschreiben. Nun steht der seit 3 Wochen hier rum und ich denke ernsthaft das Teil ins eBay zu setzen da bei Amazon niemand etwas vermisst. also solche Pakete dürfen auch gerne bei mir ankommen finde ich ja geil( das ist aber nciht nur bei Amazon das Problem, aber daran sieht man mal was für ein Chaos da herscht) bearbeitet 7. März 2006 von hans_rossbach Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BA.STA-Buliwyf Geschrieben 7. März 2006 Melden Share Geschrieben 7. März 2006 Wenn DIr etwas geschickt wird, was Du nicht bestellt hast und auch bei Amazon niemand weiß was los ist, kannst Du nach BGB es als Geschenkt ansehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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